Die Autoren zeigen in ihrem Beitrag verschiedene Konstellationen auf, in denen die Letztverbraucher die EEG-Umlage direkt an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) abführen müssen.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den rechtlichen Voraussetzungen zur Beantragung der Begrenzung der EEG-Umlage für selbständige Unternehmensteile des produzierenden Gewerbes gemäß § 41 Abs. 5 EEG 2012 und geht auf die hierfür geltenden Besonderheiten ein.
Die Autoren gehen der Frage nach, ob eine Einbeziehung der Stromeigenversorgung in den EEG-Ausgleichsmechanismus mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes vereinbar sei. Dabei gehen sie auch auf die Vereinbarkeit einer derartigen Regelung mit dem Recht der Europäischen Union ein.
Zu der Frage, ob eine Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage gemäß § 37 Abs. 2 EEG 2012 beim Vertragskonzept von sog. Nutzenergielieferungen besteht (hier: bejaht.
Der Autor stellt in seinem Beitrag drei Modelle zum Verbrauch bzw. zur Vermarktung von Strom vor Ort vor, die aufgrund ihrer Befreiung von Steuern, Abgaben und ggf. Umlagen einen preislichen Vorteil beim Bezug von Solarstrom im Gegensatz zum Bezugsstrom aus dem Netz für gewerbliche und kleine Stromtarifkunden darstellen. Hierzu zählen der Eigenverbrauch gemäß § 37 Abs. 3 EEG 2012 durch den Anlagenbetreiber bzw.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag das Marktprämienmodell für Strom aus erneuerbaren Energien sowie das Marktintegrationsmodell für Strom aus solarer Strahlungsenergie nach dem EEG 2012 und geht dabei auch auf die Herausforderungen bei Eigenverbrauch und Stromlieferung in der Praxis ein.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Voraussetzungen der Begrenzung der EEG-Umlage gem. § 41 Abs. 1 bis 4 EEG 2012 und setzt sich anschließend mit der Auslegung der Begriffe des »selbständigen Unternehmensteils« bzw.
Der Autor nimmt in seinem Beitrag eine rechtliche Analyse des Pacht- und Betriebsführungsmodells vor und erläutert dies beispielhaft für Blockheizkraftwerke (BHKW).
Große Anfrage der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/10366, s. Anhang) an die Bundesregierung zur Energiewende und deren Kosten für Verbraucher und Unternehmen.
Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert.
Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag die aus der Erhöhung des erneuerbaren Energien-Anteils und den neuen Direktvermarktungsmöglichkeiten aus dem EEG 2012 resultierenden steigenden Herausforderungen an Verteilnetzbetreiber.
In diesem Beitrag wird der Mechanismus der EEG-Umlage beleuchtet. Dazu geht der Autor auf dessen Entwicklung, Funktionsweise und Einflussfaktoren ein.
In diesem Beitrag werden die Bedeutung von Vertriebsgesellschaften innerhalb eines Konzerns (keine missbräuchliche Umgehung) und die Herkunftsnachweise nach § 55 EEG 2012 untersucht. Die Autoren analysieren, unter welchen Bedingungen die Kostenvorteile des Grünstromprivilegs aus § 39 Abs. 1 EEG 2012 in Anspruch genommen werden können.
In diesem Beitrag wird die Marktintegration erneuerbarer Energien vorgestellt sowie insbesondere die Direktvermarktung nach dem EEG 2012 systematisch analysiert.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Direktvermarktung des EEG 2012. Dazu gibt er einen Überblick über die vom EEG 2012 vorgesehenen Formen und rechtlichen Voraussetzungen der Direktvermarktung sowie einen Einblick in die Marktprämie. Weiterhin wird auf die Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen, das Grünstromprivileg und den Zusammenhang von Direktvermarktung und Regelenergie eingegangen.
Die Autoren gehen auf die Neuregelungen des EEG 2012 zum vergüteten Eigenverbrauch gem. §§ 33 ff. EEG 2012 (i.d.
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Abtretbarkeit des gesetzlichen Ausgleichsanspruchs des Übertragungsnetzbetriebers (ÜNB) auf Zahlung der EEG-Umlage. Dazu wird zunächst auf die fünf Stufen des Ausgleichsmechanismus eingegangen.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag Alternativen zum Fördermechanismus des EEG. Dazu geht er auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der EEG-geförderten Stromerzeugung und auf direkte EEG-Kosten ein.