Direkt zum Inhalt

Suche in Bundesweiter Ausgleich

Angezeigt werden Ergebnisse 276 - 300 von 370 gesamt (Seite 12 von 15).
Aufsatz

Die Autorin berichtet in ihrem Beitrag über die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Spotmarktbörse Epex Spot SE ausgerichtete Veranstaltung "Eineinhalb Jahre EEG-Strom an der Börse".

1
Aufsatz

Der Autor vergleicht die Regelungen des EEG 2009 und des EEG 2012 bezüglich des Eigenstromprivilegs und geht dabei auf die Abgrenzung von Stromlieferung und Eigenerzeugung (Begriff des Anlagenbetreibers, Gemeinschaftskraftwerke, keine Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage aus § 37

1
Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein. Die Abrechnung der Vergütungszahlungen erfolgt mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sind verpflichtet, bis zum 28. Februar eines Kalenderjahres dem Netzbetreiber alle Angaben zu übermitteln, die für die Jahresabrechnung des vorangegangenen Kalenderjahres erforderlich sind.

1
Gesetz
Textfassung vom:

Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).

1
Rechtsprechung– VIII ZR 308/09
Leitsatz des Gerichts:

Ein Übertragungsnetzbetreiber gilt auch dann im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004, § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG 2008 als regelverantwortlich für ein inländisches Energieversorgungsunternehmen, wenn dieses zwar ein nicht

1
Politisches Programm

Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.

1
Aufsatz

Die Autoren stellen die Direktvermarktung gem. EEG 2012 für Biogasanlagen vor und gehen dabei insbesondere auf das Marktprämienmodell, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme derselben und die Flexibilitätsprämie ein.

1
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011. Das Gesetz enthält insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009:

1
Studie
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von der Consentec GmbH und der R2B EnergyConsulting GmbH durchgeführte Studie analysiert technische Integrationsanforderungen, erforderliche Anpassungen politischer Rahmenbedingungen und ökonomische Auswirkungen unterschiedlicher Anteile Erneuerbarer Energien (25 % bis 50 %) am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020.

1
Politisches Programm

Im Rahmen der Überwachung des bundesweiten Ausgleichs (§§ 35 f.

1
Aufsatz

Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag freiwillige Abregelungsvereinbarungen (FAV) zur Erhöhung der Marktkonformität des deutschen Fördersystems der erneuerbaren Energien (EE).

1
Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag ausführlich die Diskussionen um das sogenannte Grünstromprivileg gem. § 37 Abs. 1 EEG 2009 dar, die in der Begrenzung desselben mündeten (vgl. dazu EAG EE).

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
Der Autor stellt in sechs Abschnitten Neuerungen des EEG 2012 gegenüber dem EEG 2009 vor.
1
Aufsatz
Der Autor gibt in seinem Betrag einen Überblick über die wesentlichen, Anfang November 2010 auf den 19. Windenergietagen in Bad Saarow vorgestellten und diskutierten Themen. Dazu gehörten die Onshore-Stromproduktion in Wäldern, tierökologische Abstandskriterien sowie die Möglichkeit der Direktvermarktung von Windstrom vor dem Hintergrund der steigenden EEG-Umlage.
1
Textfassung vom:

Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung

1
Rechtsprechung– 32 O 123/10

Zu der Frage, ob ein Verteilnetzbetreiber (VNB) gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch dann einen Anspruch auf unterjährige Erstattung der unterjährig geleisteten Vergütungen hat, die er den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern gezahlt hat, wenn die tatsächlich gelieferte EEG-Strommenge von der vergüteten Strommenge abweicht - etwa weil der VNB unterjährig bis zu einer Jahresendabrechung Anlagenbetr

1
Aufsatz
Die Autoren stellen ausführlich die Erweiterung der sog. Direktverbrauchsregelung gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2009 vor, die mit der PV-Novelle   einhergehend Eingang ins EEG gefunden hat.
1
Aufsatz
Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag die angesichts der vermehrt auf dem Spotmarkt der Strombörse aufgetretenen negativen Strompreise von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Verordnung zur Ausführung der AusglMechV (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung - AusglMechAV) eingeführte Ausnahmeregelung, die Übertragungsnetzbetreibern unter bestimmten Voraussetzu
1
Aufsatz
Gesetzesbezug: AusglMechV

Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Maßnahmen, mit denen die Bundesnetzagentur  verhindern will, dass die Strompreise für EEG-Strom zu weit unter Null sinken können.

1
Aufsatz

Der Beitrag stellt die infolge der Mitte Oktober präsentierten EEG-Umlage für 2011 ausgelösten Debatten um die Kosten der Erneuerbaren Energien und daran anknüpfende Forderungen insbesondere hinsichtlich der Solarstromförderung dar.

1

Die EEG-Umlage für das Jahr 2011 beträgt:

3,530 ct/kWh

    

1