Der Beitrag beschäftigt sich mit der Herausforderung, solargenossenschaftliche Projekte zu realisieren. Dem Autor zufolge hätten Bürgerenergie-Projekte es schwer, erfogreich am neuen Ausschreibungsmodell teilzunehmen. Als bestehende Chancen identifiziert er sowohl Mieterstrommodelle, als auch kleinere Projekte mit einer Anlagen-Leistung bis zu 750 kW.
Der Beitrag behandelt den von der Bundesnetzagentur herausgegebenen »Leitfaden zur Eigenversorgung«. die Autoren gehen darin auf die Kritik aus Wissenschaft und Praxis ein.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2015/49 zur Nachrüstungspflicht bei technischen Einrichtungen und zur leistungsseitigen Anlagenzusammenfassung, das Votum 2015/58 zur Nachweisfrist beim Systemdienstleistungsbonus sowie das Votum 2015/56 zur Übergangsregelung in § 66 Abs. 18 a
Der Beitrag setzt sich mit Chancen und Schwierigkeiten von Hausbesitzern in der Rolle als Prosumer auseinander, die sowohl Strom produzieren als auch verbrauchen. Neben den Themen Eigenverbauch und Mieterstrom betrachtet der Autor auch die gesetzlichen Regelungen und die politische sowie energiewirtschaftliche Stimmung.
Der Autor beleuchtet im Artikel die Möglichkeit der Erzeugung von Strom mit Gemeinschafts-Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern - sogenannte Mieterstrommodelle. Hierbei stellt er einige bereits realisierte Projekte vor und bewertet das mögliche Potenzial im Rahmen der im EEG verankerten Verordnungsermächtigung für Mieterstrommodelle.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die finale Fassung ihres Leitfadens zur EEG-Umlagepflicht zur Eigenversorgung nach § 61 EEG 2014 veröffentlicht.
Zu der Frage, ob ein Vertrag, in dem die Vermietung eines Teils einer Fotovoltaikanlage an einen Dritten, um so den Eigenversorgungstatbestand für den Dritten und das damit verbundene Entfallen der Zahlungspflicht der EEG-Umlage herbeizuführen, entgegen seines eigentlichen Zwecks abweichend auch als Stromlieferungsvertrag zu qualifizieren ist (hier: bejaht. Denn im vorliegenden Fall erfülle der Vertrag nicht die wesentlichen Kriterien, um ihn als Mietvertrag zu qualifizieren.
Zu der Frage, ob die Netzbetreiberin gegen den Betreiber einer Fotovoltaikanlage (PV-Anlage) einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für den Zeitraum von Mai 2012 bis November 2014 hat, wenn der Anlagenbetreiber die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht rechtzeitig - erst im November 2014 - vorgenommen hat (hier: bejaht.
Der Beitrag berichtet über Mieterstrommodelle. Hierbei werden Vorteile für Mieter sowie Vermieter dargestellt. Beschrieben wird anhand eines Beispiels das aufkommende Engagement von kleinen Anbietern wie Stadtwerken. Darüber hinaus finden verschiedene Messkonzepte hinsichtlich der Erfassung und Abrechnung von Strommengen Erwähnung.
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der EEG-Umlagebefreiung von Bestandsanlagen auseinander (§ 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014). Darin werden unter anderem Probleme aufgezeigt, die im Zuge des Austausches von Anlagenteilen und damit verbundenen eventuellen Meldepflichten gegenüber Netzbetreibern entstehen können.
Die Clearingstelle EEG hat am 23. Januar 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen zu Speichern im EEG 2014« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 10. Mai 2016 - T-47/15 (s. Anhang) entschieden, dass die umlagefinanzierte EE-Stromförderung von Unternehmen und die Teilbefreiungen stromintensiver Unternehmen (SIU) von der EEG-Umlage durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung vom 28.
Durch das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien wurde unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend überarbeitet zum »EEG 2017« (Urfassung).
Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die Entwicklung des Energierechts in Gesetzgebung und Rechtsanwendung im Jahr 2015.
Das hängt u.a. davon ab,
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 11. März 2016 ein Eckpunktepapier zur regionalen Grünstromkennzeichnung veröffentlicht (s. Anhang).
Durch das in den Eckpunkten vorgestellte Modell soll eine regionale Grünstromkennzeichnung ermöglicht und bestehende Möglichkeiten zur Stromkennzeichnung erweitert werden. Die Eckpunkte beinhalten folgende Leitgedanken:
Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Klägerin zur Zahlung der EEG-Umlage, die nach § 37 Abs. 2 EEG 2012 bzw. § 60 Abs. 1 S.
Leitsätze des Gerichts:
Verordnung zur Berechnung der durchschnittlichen Strompreise für die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung - DSPV)
Der Artikel befasst sich mit dem Rückforderungsanspruch aus § 57 Abs. 5 EEG 2014 und stellt dies am Beispiel eines Satelliten-BHKW dar.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 26.
Sachverhalt: Die Eigentümerin einer PV-Dach-Anlage vermietet einen ideelen Anteil von 16 Prozent zur Mitnutzung ihrer Anlage und hat zu diesem Zweck mit der Mieterin einen »Teil-Solarstromanlagen-Mietvertrag« geschlossen. Durch die Mitnutzung soll dem Mieter der Eigenverbrauch des insoweit erzeugten Stroms ermöglicht werden.