Direkt zum Inhalt

Suche in EEG-Umlage

Angezeigt werden Ergebnisse 276 - 300 von 577 gesamt (Seite 12 von 24).
Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja - unter bestimmten Voraussetzungen.

Ein Anspruch auf Zahlung der Vergütung oder der Förderung für den in das Netz eingespeisten Strom kann bestehen, auch wenn die für die Jahresabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten (z.B. Gutachten eines Umweltgutachters oder Zählerstand) nach dem 28. Februar übermittelt werden. Jedenfalls besteht der Anspruch ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Daten an den Netzbetreiber.

1
Rechtsprechung– 8 C 7.14

Leitsatz des Gerichts:

1
Kurzmeldung: Auswärtiges Amt
Gesetzesbezug: EEG 2014

Die Broschüre des Auswärtigen Amtes gibt einen Überblick über die für die Energiewende relevanten beteiligten Akteure und Institutionen aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.

1
Aufsatz

Die Autoren befassen sich in Ihrem Beitrag mit etwaigen Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Rückforderungspflicht der Netzbetreiber im Sinne des § 57 Abs. 5 EEG 2014 und erläutern neben den aufsichtsrechtlichen Konsequenzen aus dem EEG 2014 die zivilrechtlichen Folgen.

1
Aufsatz

Die Autoren beleuchten in ihrem Beitrag mögliche Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Rückforderungspflicht nach § 57 Abs. 5 EEG 2014. Untersucht werden u.a. aufsichtsrechtliche- sowie zivilrechtliche Konsequenzen. Außerdem wird die  Rückforderungspflicht der Verteilnetzbetreiber betrachtet.

1
Rechtsprechung– 5 K 2248/14.F
Aktenzeichen: 5 K 2248/14.F

Sachverhalt: Zu der Frage, ob bei Umzug eines EEG-Umlage-befreiten Unternehmens die alte und neue Abnahmestelle gemeinsam betrachtet werden können, um dem Unternehmen, welches lediglich seinen Standort und damit seinen Anschlusspunkt, nicht aber seinen Stromverbrauch ändert, für das betroffene Jahr und die beiden Folgejahre die Befreiung der EEG-Umlage zu ermöglichen.

1
Politisches Programm
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU uns SPD haben am 1. Juli 2015 eine politische Vereinbarung über die Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende getroffen (s. Anhang). Danach soll der bestehende Strommmarkt zum Strommarkt 2.0 weiterentwickelt werden.

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 61

Der Beitrag beleuchtet die Neuregelungen des EEG 2014 zur Belastung von Eigenversorgungsanlagen mit der EEG-Umlage, welche im § 61 EEG 2014 für bestimmte Konstellationen eine Verminderung der EEG-Umlage oder die Befreiung von der

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 61

Der Autor geht der Frage nach, wie sich die seit dem EEG 2014 eingeführte EEG-Umlage bei Eigenverbrauch auf die Prosumenten auswirkt. Dabei legt er einige Fälle dar, in denen sich Fotovoltaikanlagen trotz der EEG-Umlage für den Eigenverbrauch - vor allem für Gewerbetreibende - lohnen.

1
Votum 2015/20– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des Emissionsminimierungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 für den Zeitraum vom 15. März bis 30. Oktober 2010 hat (im Ergebnis bejaht).

1
Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf das bislang bestehende Recht der Betreiber von Eigenerzeugunganlagen zur Messung des erzeugten Stroms sowie auf die Entwicklung aufgrund des bevorstehenden Roll-Outs von sogenannten Smart Metern und intelligenten Messsystemen ein. U.a. behandelt der Autor auch die Problematik der Messung von geringfügigen Strombezügen für den Eigenverbrauch der Erzeugungsanlage.

1
Aufsatz

Der Autor befasst sich mit der Frage, was unter dem Begriff »räumlicher Zusammenhang« zu verstehen ist, innerhalb dessen Eigenstrom verbraucht werden kann, ohne EEG-Umlagenpflichtig zu werden.

1
Aufsatz

Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Beihilfe-Prüfverfahren zur besonderen Ausgleichsregelung der §§ 40, 41 EEG 2012 und untersucht, ob die besondere Ausgleichsregelung eine Beihilfe darstellt.

1
Gesetzentwurf

Im Anhang finden Sie den »Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes« der Fraktionen CDU/CSU und SPD vom 21.

1
Aufsatz

Die Autoren analysieren den Einfluss einer Modernisierung bzw. eines Ersetzens von Bestandsanlagen auf die Befreiung von der EEG-Umlage bei Eigenversorgung im Rahmen der mit dem EEG 2014 nur noch eingeschränkten Privilegierung.

1
Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag  verschiedene Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen vor und geht dabei auch auf deren Entwicklung, u.a. weg von der Volleinspeisung hin zur Eigenversorgung vor dem Hintergrund der EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014, ein.

1
Aufsatz

Im Beitrag werden zunächst zwei Empfehlungsverfahren vorgestellt, welche im Berichtszeitraum eingeleitet wurden: das Verfahren 2014/27 zum Thema »Zulassung der Anlage nach Bundesrecht« sowie das Verfahren 2014/31 zu »Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei erneuerbare Energien Anlagen«.

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: AusglMechV, EEG 2014 § 61

Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag offene Fragen der Anwendung des Regelung zur EEG-Umlagepflicht für Letztverbraucher und Eigenversorger im EEG 2014.

1
Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Werden zu Solaranlagen, die dem Marktintegrationsmodell unterfallen (MIM-Anlagen) EEG-Anlagen hinzugebaut, die nicht dem Marktintegrationsmodell unterfallen (Nicht-MIM-Anlagen), ist die Regelung des § 33 Abs. 4 EEG 2012 zu beachten (vgl.

1
Votum 2015/11– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/11

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin vorgeschlagene Gesamt-Messkonzept für den geplanten Zubau von PV-Modulen mit einer Leistung von insgesamt 499 kWp zu der bestehenden PV-Installation mit einer Leistung von 211 kWp den Anforderungen an die Messeinrichtungen

1
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung zum EEG-Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismusverordnung - AusglMechV)

vom 17. Februar 2015 (BGBl I 2015 S. 146), in Kraft getreten am 20. Februar 2015.

1
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Erneuerbare-Energien-Verordnung - EEV) vom 17. Februar 2015 (BGBl. I 2015 S. 146), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2.

1