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Suche in EEG-Umlage

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Aufsatz

Die Autorin stellt in ihrem Beitrag die Neuregelung der Befreiung von der EEG-Umlage gem. §§ 40, 41 EEG 2012 für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie die Neuregelung der Netzentgelte gem. § 19 Abs.

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich mit einigen Neuerungen aus dem EEG 2012, welche einen Beitrag zur sog. Energiewende leisten.

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Rechtsprechung– 2 U 89/11
Aktenzeichen: 2 U 89/11

Leitsätze des Gerichts:

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Aufsatz

Die Autoren gehen auf die Regelung aus § 33 Abs. 2 S. 1 EEG 2009 ein, dass ein Anspruch auf Vergütung für selbst erzeugten Solarstrom auch dann besteht, wenn ein Dritter den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe selbst verbraucht und dies nachweist.

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Hinweis 2011/21– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/21

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 23. Februar 2012 den Hinweis zum Thema „Zahlung des SDL-Bonus bei Übergangsanlagen“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden.

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Rechtsprechung– 8 U 3/11
Zu der Frage, ob ein Verteilnetzbetreiber (VNB) vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch dann unterjährig Erstattung der unterjährig an Anlagenbetreiberinnen und -betreibern (AB) geleisteten Vergütungen verlangen kann, wenn dabei die von den AB tatsächlich gelieferte EEG-Strommenge von der den AB vergüteten Strommenge abweicht - etwa weil der VNB unterjährig bis zur Jahresabrechung den AB pauschalierte Vergütungen z.
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Gemäß § 3 Abs. 4 AusglMechAV (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung) sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, bis zum 15.
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Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind gemäß § 3 Abs. 3 AusglMechAV (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung) verpflichtet, bis zum 15.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, EEG 2012, EnWG 2011

In diesem Beitrag wird das Gesetzpaket zur sogenannten Energiewende 2011 thematisiert, wobei auf den Atomausstieg, den Rechtsrahmen für Erneuerbare Energien (EEG 2012, Genehmigungsrecht für EE-Anlagen), das Energiewirtschaftsrecht (Auswirkung auf die Energienetze, den Netzbetrieb und die Netzbetreiber), Konzessionsverträge und -abgaben, geschlossene Verteilernetze und Kundenanlagen, Energielieferung und Verbraucherschu

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2012 beträgt:

3,592 ct/kWh

    

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Rechtsprechung– 6 A 2864/09
Aktenzeichen: 6 A 2864/09

Leitsatz des Gerichts:

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Aufsatz

Die Autorin berichtet in ihrem Beitrag über die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Spotmarktbörse Epex Spot SE ausgerichtete Veranstaltung "Eineinhalb Jahre EEG-Strom an der Börse".

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Aufsatz

Der Autor vergleicht die Regelungen des EEG 2009 und des EEG 2012 bezüglich des Eigenstromprivilegs und geht dabei auf die Abgrenzung von Stromlieferung und Eigenerzeugung (Begriff des Anlagenbetreibers, Gemeinschaftskraftwerke, keine Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage aus § 37

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein. Die Abrechnung der Vergütungszahlungen erfolgt mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sind verpflichtet, bis zum 28. Februar eines Kalenderjahres dem Netzbetreiber alle Angaben zu übermitteln, die für die Jahresabrechnung des vorangegangenen Kalenderjahres erforderlich sind.

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Gesetz
Textfassung vom:

Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).

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Rechtsprechung– VIII ZR 308/09
Leitsatz des Gerichts:

Ein Übertragungsnetzbetreiber gilt auch dann im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004, § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG 2008 als regelverantwortlich für ein inländisches Energieversorgungsunternehmen, wenn dieses zwar ein nicht

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEG 2012

Im Anhang finden Sie

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Politisches Programm

Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.

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Aufsatz

Die Autoren stellen die Direktvermarktung gem. EEG 2012 für Biogasanlagen vor und gehen dabei insbesondere auf das Marktprämienmodell, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme derselben und die Flexibilitätsprämie ein.

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Rechtsprechung– 8 C 52.09
Aktenzeichen: 8 C 52.09
Leitsätze des Gerichts:
  1. Auf einen fristgerecht gestellten und begründeten Antrag hin kann eine Begrenzung des Anteils der abzunehmenden und zu vergütenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach § 16 EEG auch noch nach Ablauf des Begrenzungszeitraums gewährt werden.
  2. Neu gegründeten stromintensiv produzierenden Unternehmen steht für das Jahr der Produktionsaufnahme kein Anspruch auf Begrenzung des Anteils der abzunehmenden und zu vergütenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011. Das Gesetz enthält insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009:

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Studie
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von der Consentec GmbH und der R2B EnergyConsulting GmbH durchgeführte Studie analysiert technische Integrationsanforderungen, erforderliche Anpassungen politischer Rahmenbedingungen und ökonomische Auswirkungen unterschiedlicher Anteile Erneuerbarer Energien (25 % bis 50 %) am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020.

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Politisches Programm

Im Rahmen der Überwachung des bundesweiten Ausgleichs (§§ 35 f.

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