Die Clearingstelle EEG hat am 17. April 2009 die Empfehlung zur Auslegung von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 veröffentlicht.
Sie können den Verlauf des gesamten Rechtsetzungsverfahrens auf der Website des Europäischen Parlaments nachverfolgen (nur Englisch oder Französisch). Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über den Verlauf des Rechtssetzungsverfahrens bis zur Beschlussfassung:
Anknüpfungspunkt für den Beginn der Vergütungszahlungen ist gemäß § 21 Abs. 1 EEG 2009 und 2012 der Zeitpunkt, ab dem der Generator erstmals Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt und in das Netz eingespeist hat - also nicht der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage, auf den die Vorgänger- und Nachfolgeregelungen abstellen.
Urfassung des EEG 2009 Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2009) ist als Artikel 1 des „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften“ vom 25. Oktober 2008 ergangen, welches am 31. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 1.
Die Studie »Umweltschutz im Planungsrecht - Die Verankerung des Klimaschutzes und des Schutzes der biologischen Vielfalt im raumbezogenen Planungsrecht« befasst sich im Auftrag des Umweltbundesamtes in Form eines juristischen Kurzgutachtens mit der Fragestellung, inwieweit das raumbezogene Gesamt- und Fachplanungsrecht die Maßnahmen und Instrumente, die zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt geschaffen wurden, in ihrer Wirkungsweise unterstützt oder auch hemmt.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlament und des Rates zur Förderung Erneuerbarer Energien, inoffizielle Fassung (der Öffentlichkeit zugänglich gemacht durch Friends of the Earth; englisch). Der vorab bekannte gewordene Vorschlag würde, wenn er unverändert in Kraft träte, die Mitgliedstaaten der EU verpflichten, bis 2020 bestimmte Mindestanteile Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung und an der Bereitstellung von Kraftstoffen zu erreichen.
Referentenentwurf zum Umweltgesetzbuch (UGB 2009). Das Bundesumweltministerium (BMU) hat den Referentenentwurf für das Umweltgesetzbuch (UGB) fertig gestellt und den Ressorts zugeleitet. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.
Hier finden Sie den Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), der gemäß § 20 EEG durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstellte Studie befasst sich mit den Auswirkungen der Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Bezug auf das Gesamtvolumen der Förderung, die Belastung der Stromverbraucher sowie die Lenkungswirkung der Fördersätze für die einzelnen Energiearten.
Der "Überblick über die Zulassung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien" wurde im Rahmen des für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durchgeführten Projekts "Rechtliche und adminstrative Hemmnisse des Ausbaus Erneuerbarer Energien in Deutschland" erstellt und befasst sich mit dem rechtlichen Anforderungsrahmen für die Nutzung der verschiedenen Arten von Erneuerbaren Energien zu Zwecken der Strom-, Wärme- und Gasversor
Im "nationalen Klimaschutzprogramm 2005" werden Zielvorstellungen und Handlungsmaßnahmen in Bezug auf die Reduzierung der Emissionen u.a. für die Sektoren Verkehr, private Haushalte, Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen festgelegt.
Durch das am 1. Dezember 2006 in Kraft getretene "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" vom 7. November 2006 (BGBl. I S. 2550, s. Anhang), das am 15. November 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2004 erstmals geändert.
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Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) vom 31. Mai 2000 (BGBl. I S. 794), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist.
Durch das
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes
vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) wurde das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) zum 1. April 2000 abgelöst.
Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist.
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 13. Fachgespräch mit dem Thema "Das EEG 2012 - Schwerpunkt: Direktvermarktung" mit anschließendem Empfang zum fünfjährigen Jubiläum am Freitag, den 23. November 2012 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin-Mitte.