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Rechtsprechung– 313 O 204/14
Aktenzeichen: 313 O 204/14

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Einspeisewillige den Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm daraus entstanden ist, dass der Netzbetreiber die aus § 9 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 erwachsende Verpflichtung zur Erweiterung der Netzkapazität verletzt hat.

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Aufsatz

Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 17. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum EEG-Rechtsverhältnis zwischen Anlagen- und Netzbetreibern, das am 20. März 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin veranstaltet wurde.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2012/10, welcher sich mit den Anforderungen an ein Netzanschlussbegehren im Sinne des § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 auseinandersetzt, und das Votum 2012/16 der Clearingstelle

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Rechtsprechung– 2 O 120/11

Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens gemäß §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 BGB i.V.m. § 3 ff.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
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Hinweis 2012/10– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/10

Die Clearingstelle EEG hat am 10. September 2012 den Hinweis zu dem Thema „Anforderungen an qualifizierte Netzanschlussbegehren i.S.d. § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012“ beschlossen.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011. Das Gesetz enthält insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 12 Abs 5
Gut anderthalb Jahre nach In-Kraft-Treten der EEG-Novelle haben verschiedene Gerichte in ersten Urteilen zu strittigen Fragen bezüglich Netzanschluss- und Stromabnahmeansprüchen von Anlagenbetreibern und deren prozessualer Durchsetzung Stellung genommen. Auch wenn sich diese Urteile teilweise widersprechen und der Weg zu einer kohärenten Rechtsprechung noch weit ist, lassen sich doch anhand einiger Fixpunkte bereits grundsätzliche Linien des Verhältnisses zwischen Anlagen- und Netzbetreibern ausmachen.
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Rechtsprechung– 22 U 195/04
Aktenzeichen: 22 U 195/04

Zur Frage, wann ein Anspruch eines Einspeisewilligen auf Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EEG im Hinblick auf eine projektierte Windkraftanlage besteht.

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