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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstellte Studie befasst sich mit den Auswirkungen der Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Bezug auf das Gesamtvolumen der Förderung, die Belastung der Stromverbraucher sowie die Lenkungswirkung der Fördersätze für die einzelnen Energiearten.

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Rechtsprechung– 8 C 441/05 (11)
Aktenzeichen: 8 C 441/05 (11)
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2
Zur Frage, ob für auf sogenannten „Solarbäumen“ angebrachten Fotovoltaikanlagen die erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 EEG 2004 für Gebäudeanlagen zu zahlen ist (hier verneint, da eine mittelbare Verbindung zwischen den auf eigenen Fundamenten ruhenden Modulen und dem Gebäude nicht dazu führe, dass die Anlage „ausschließlich“ an oder auf einem Gebäude angebracht sei).
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Aufsatz
Am 01.08.2004 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten, das u.a. die Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie und aus Biomasse neu regelt.
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Aufsatz
Der Beitrag geht auf Fragen ein, die sich aus dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Fotovoltaikvorschaltgesetz für die Vergütung von Gebäude- und Freiflächenanlagen ergeben. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf den Auslegungsproblemen, die sich aus § 11 Abs. 3 und § 11 Abs. 4 EEG ergeben.
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Aufsatz
Der Beitrag stellt die Änderungen des EEG 2000 durch das so genannte Vorschaltgesetz vom 22.12.2003, welches am 01.01.2004 in Kraft trat, vor und geht u.a. auf die einzelnen Regelungen der Vergütung in § 8 EEG 2000 (entspricht § 11 EEG 2004) ein, auf
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das

Zweite Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

vom 22. Dezember 2003 wurden insbesondere § 8 geändert sowie § 13 EEG 2000 eingefügt und so die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nach dem Ende des 100.000-Dächer-Programms angepasst (sog. Photovoltaik-Vorschaltgesetz).

Hier finden Sie

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Fachgespräch

Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.

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Aufsatz

Der Autor analysiert die Tendenz zum Bau immer größerer Solarmodule. Er beobachtet die Bildung zweier Lager, die jeweils auf 182 mm oder 210 mm als Wafergröße setzen. Beide Modelle hätten Vor- und Nachteile und es sei abzuwarten, welche der Wafergrößen sich als neuer Standard durchsetzen werde.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 32

Der Aufsatz befasst sich mit dem Bebauungsplanerfordernis nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 bei Solar-Freiflächenanlagen und bespricht gleichzeitig die Entscheidung des OLG Naumburg vom 16.

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