Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die PV-Anlagen („Solarbäume“) nicht primär funktionell im Hinblick auf das Stallgebäude, sondern im Hinblick auf die Stromerzeugungsanlage ausgerichtet worden sind, und die
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstellte Studie befasst sich mit den Auswirkungen der Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Bezug auf das Gesamtvolumen der Förderung, die Belastung der Stromverbraucher sowie die Lenkungswirkung der Fördersätze für die einzelnen Energiearten.
Durch das
Zweite Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
vom 22. Dezember 2003 wurden insbesondere § 8 geändert sowie § 13 EEG 2000 eingefügt und so die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nach dem Ende des 100.000-Dächer-Programms angepasst (sog. Photovoltaik-Vorschaltgesetz).
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Mit dem Solarpaket I wurden in § 37 Abs. 1a EEG 2023 und in § 48 Abs. 6 EEG 2023 ökologische Mindestkriterien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (
Der Autor analysiert die Tendenz zum Bau immer größerer Solarmodule. Er beobachtet die Bildung zweier Lager, die jeweils auf 182 mm oder 210 mm als Wafergröße setzen. Beide Modelle hätten Vor- und Nachteile und es sei abzuwarten, welche der Wafergrößen sich als neuer Standard durchsetzen werde.
Der Aufsatz befasst sich mit dem Bebauungsplanerfordernis nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 bei Solar-Freiflächenanlagen und bespricht gleichzeitig die Entscheidung des OLG Naumburg vom 16.
Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.