Die Autorin legt die häufigsten Mängel von Fotovoltaikanlagen dar und bekräftigt die Notwendigkeit von regelmäßigen Anlagenprüfungen. Als mögliche Option vor allem für kleine Anlagen stellt sie den Solarprofi-Check von Eon vor.
Im Beitrag erläutert die Autorin die Verwendung von Fotovoltaikmodulen in Gebäudefassaden (Building Integrated Photovoltaic - BIPV) als Alternative zu Verbundglas im Lichte der sicherheitstechnischen Aspekte. Zunächst stellt sie die verschiedenen Belastungsansprüche an das überlicherweise verwendete Verbundglas vor und erläutert hierzu auch die Testversuche. Anschließend geht sie darauf ein, ob spezielle PV-Module diese Ansprüche ebenfalls erfüllen und kritisiert fehlende Regeln als Hürde.
Im Beitrag stellt der Autor mögliche neue Geschäftsmodelle in der Stromversorgung vor. Neben dem Wandel der Stromversorgung allgemein, spricht er auch die aktuellen Wünsche der Kunden, z. B. nach flexiblen Strompaketen, an. Zentrales Element ist jedoch die effiziente Nutzung für Verbraucher von aus der eigenen Fotovoltaikanlage erzeugtem Strom. Hierzu stellt der Autor den virtuellen Stromspeicher "Solarcloud" vor - eine Art Guthabenkonto für Strom.
Im Beitrag behandelt der Autor das zu erwartende Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und das Potenzial, welches vor Ort erzeugter und an die Mieter verkaufter Solar- oder BHKW-Strom bietet. Er geht auch auf den Unterschied zur indirekten Förderung mittels EEG-Umlagebefreiung, Kritik von verschiedenen Verbänden am Mieterstromgesetz und verschiedene Mieterstrommodelle, wie z.B.
Die Autorin zeigt anhand einiger Münchner Projekte das Potenzial von Mieterstromkonzepten mit Fotovoltaikanlagen auf. Hierbei geht sie auch auf die einzelnen Startups hinter den Projekten, den Nutzen von Batteriespeichern innerhalb dieser Konzepte und die zu erwartende Mieterstromförderung durch das EEG ein.
Im Artikel wird die Alternative des Mietens von Fotovoltaikanlagen beschrieben. Der Autor erläutert das Prinzip, stellt Kosten und Nutzen gegenüber und vergleicht die Rentabilität über die Lebensdauer mit den etablierten Modellen der Bar- und Kreditfinanzierung mit guter sowie schlechter Bonität.
Die Autorin bewertet die neuen Fördermöglichkeiten für Mieterstromkonzepte nach dem geplanten Mieterstromgesetz. Hierbei geht sie unter anderem auf Anspruchsvoraussetzungen, Förderhöhe, Steuerfragen und Anforderungen an Mieterstromverträge ein.
Anbei finden Sie den Entwurf nebst Materialien zum Rechtsetzungsverfahren der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV).
Der Autor die nähere Ausgestaltung der gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen. Dabei geht er insbesondere auf die Konkretisierungsmöglichkeiten durch die Verordnungsermächtigung des § 88c EEG 2017 ein und erläutert die vorgesehenen Eckpunkte.
Die Autoren blicken in ihrem Beitrag auf die zehnjährige Tätigkeit der Clearingstelle EEG zurück und stellen ihre Dezernate vor.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Seite zum 27. Fachgespräch der Clearingstelle EEG.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie der Anlagenbetreiberin gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (im Ergebnis v
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. April 2017 die zweite Ausschreibungsrunde für Fotovoltaikanlagen eingeleitet.
Gebotstermin ist der 1. Juni 2017 (24:00 Uhr). Die Gebote müssen innerhalb dieser Abgabefrist am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.
Im Anhang finden Sie die Entwürfe der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen – GemAV).
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
Zu der Frage, ob durch gemeinsame Inbetriebnahme zweier Fotovoltaikinstallationen - wobei nur für die erste Installation ein Netzanschlussbegehren vor dem Stichtag der Übergangsregelung nach § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 gestellt wurde - eine neue, gemeinsame Projektidentität geschaffen wurde, mit der Folge, dass beide PV-Installationen mit dem neuen, ni
Der Wortlaut der Regelung zur vergütungsseitigen Anlagenzusammenfassung in § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 hat sich im EEG 2017 gegenüber den Vorgängerfassungen geändert.
Der Autor geht im Beitrag auf die im EEG 2017 festgelegte 750 kW-Grenze ein, bis zu der Fotovoltaikanlagen noch eine feste Einspeisevergütung erhalten, und weist auf Probleme und Konsequenzen einer möglichen Anlagenzusammenfassung mit der Folge der Ausschreibungspflicht hin.
Der Autor zeigt in seinem Beitrag die Vorteile von nachgeführten Fotovoltaikanlagen (Tracker) in Verbindung mit der an Bedeutung gewinnenden Eigenverbrauchsoptimierung auf. Hierbei geht er auf die technisch-physikalischen Vorzüge wie die gleichmäßigere und höhere Stromerzeugung und die Nutzung von Batterien als Stromspeicher zur Steigerung der Autarkie ein.
Der Autor geht im Beitrag auf die wirtschaftliche sowie sicherheitstechnische Bedeutung der Kabel bei Solaranlagen ein und stellt die Anforderungen der neuen EU-Norm DIN EN 50618 für Solarkabel vor.
Die Studie wurde von Energieschweiz beim Schweizer Institut für Solartechnik SPF beauftragt. Sie befasst sich mit der aktuellen Marktsituation und dem Stand der Technik von Photovoltaisch-Thermischen (PVT) Solarkollektoren.
Das EEG regelt für EEG-Anlagen und KWK-Anlagen die Zusammenfassung mehrerer Anlagen, die in einem nahen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang in Betrieb genommen worden sind. Hierbei erfolgt eine Zusammenrechnung der installierten Leistungen der Anlagen, um die installierte Gesamtleistung zu ermitteln.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für Strom aus einem Solarpark auf einer ehemaligen Ackerfläche seit dem 29. Oktober 2010 ein Vergütungsanspruch nach § 32 EEG 2009 (in der Fassung der »PV-Novelle 2010«) besteht (im Ergebnis bejaht). Insbesondere war zu klären,
Gesetzentwurf der Bundesregierung (BReg) zum Gesetz zur Förderung von Mieterstrom vom 26. April 2017 (s. Anhang).
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Fotovoltaikanlagen der Kläger, die auf mehreren grundstücksübergreifenden Gebäuden installiert wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 9. März 2017 sein Eckpunktepapier zur Förderung von Mieterstrom veröffentlicht (s. Anhang).
Das Eckpunktepapier enthält Informationen zu
Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Betreiber einer im Jahr 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für die Kalenderjahre 2013 und 2014 hat, wenn der Anlagenbetreiber die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht rechtzeitig vorgenommen hat (hier: bejaht.