Der Autor befasst sich mit dem Zweitmarkt für PV-Module und deren Nachbau für Ersatzzwecke im Schadensfall sowie bei schlechter Performance. Dabei diskutiert er die juristischen und technischen Randbedingungen für das »repowering« defekter PV-Module.
Die Autorin stellt die neuesten Entwicklungen im Bereich der Ertragsprognosen vor. Durch die Kombination von (Echtzeit-) Anlagedaten mit Wettermodellen und statistischen Methoden könnten immer genauere Leistungsvorhersagen getroffen werden. Insbesondere der Einfluss von Nebel- und Wolkenfeldern lasse sich so besser voraussagen.
In dem Beitrag werden die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung erläutert sowie die rechtliche Komplexität bei Systemen mit Komponenten verschiedener Hersteller beleuchtet.
In ihrem Bericht vom PV-Symposium in Bad Staffelstein stellen die Autoren aktuelle Ansätze zu Wartung, Anlagenbetrieb und Monitoring bei PV-Modulen und Batteriespeichern vor.
Die Autoren befassen sich mit den Folgen des Urteils des BGH vom 4. November 2015 zur Auslegung des Anlagenbegriffs bei PV-Anlagen nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 für die Energiebranche. Nachdem sie den Anlagenbegriff und seine Bedeutung im Erneuerbare-Energien-Gesetz erläutert haben, analysieren sie die Konsequenzen für die Auslegung vor und nach dem BGH-Urteil.
Sachverhalt: Der Kläger begehrte den Anschluss von PV-Anlagen in Überschusseinspeisung an das Netz der Beklagten.
Jedenfalls zur Erfassung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen nicht mehr seit dem 27. Juli 2021.
Im Rahmen der »50 %-Studie« der HTW Berlin werden die Auswirkungen der bei der KfW-Speicherförderung vorgesehenen 50%-Einspeisebegrenzung für PV-Speichersysteme analysiert. Es werden zwei Betriebsstrategien zur Einhaltung der geforderten Einspeisegrenze vorgestellt, die frühzeitige und die prognosebasierte Batterieladung. Im Fokus der Analyse stehen die abregelungsbedingten Ertragsverluste.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob sich bereits aus den zur Gerichtsakte gereichten Unterlagen über die örtliche Netzsituation unzulässige Spannungsanhebungen ergeben mit der Folge, dass jegliche Einspeisung des Solarparks vor Fertigstellung des Umspannwerks nicht netzverträglich gewesen sei (so die Beklagte), oder ob es technisch möglich gewesen wäre, (ggf.
Meldung gegenüber dem Netzbetreiber:
Jegliches Ersetzen von Solaranlagen (PV-Modulen) - unabhängig davon, ob die ersetzenden Module eine geringere, die gleiche oder eine höhere Leistung aufweisen als die ersetzten - ist dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen (siehe Hinweis der Clearingstelle v. 16.06.2015 - 2015/7, Abschnitt 3.4.1).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 4. März 2016 ein Eckpunktepapier zur Öffnung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für Strom aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) veröffentlicht (s. Anhang).
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den eingespeisten Strom der PV-Installation der Schiedsklägerin in der Zeit vom 1. Januar bis 28.
Der Autor beleuchtet den Markt für Wechselrichter im Bereich häuslicher PV-Anlagen. Ihmzufolge reagierten Hersteller zunehmend auf die vermehrte Nachfrage nach PV-Systemen mit Speichern und intelligentem Lastmanagement für den optimierten Eigenverbrauch auch im Ausland, z.B. durch die Entwicklung einphasiger Wechselrichter.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die fünf Modellprojekte vor, die im Rahmen des BMWi Förderprogrammes »Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende« massentaugliche Musterlösungen für eine klimafreundliche, sichere und effiziente Energieversorgung bei hohen Anteilen schwankender Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie entwickeln und demonstrieren sollen.
Die Autoren setzen sich mit der Frage auseinander, ob das mit dem EEG 2014 und der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) erstmals eingeführte Ausschreibungssystem europarechtlich eine Beihilfe darstellt und damit den strengen Kriterien des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) unterwo
Der Autor stellt den ersten Monitoringbericht zum KfW-Förderprogramm 275 zur Förderung von Solarspeichern vor, das im Dezember 2015 ausgelaufen ist. Die Erkenntnisse der mit der Evaluierung beauftragten Forscher von der RWTH Aachen seien auch in die seit 1.März 2016 laufende Neuauflage der Speicherförderung durch die KfW eingeflossen, auf deren Förderkriterien der Autor ebenfalls eingeht.
Die Autorin stellt das Solarkataster Schweiz vor, dessen erster Teil seit Februar 2016 online verfügbar ist. Das Projekt des Schweizer Bundesamtes für Energie soll bis Ende 2018 für sämtliche Dachflächen der Schweiz die potentiellen solaren Erträge ausweisen und kontinuierlich aktualisiert werden.
Leitsatz des Gerichts:
Unter dem Errichten der Anlage im Sinne der Fördervoraussetzungen ist ihre bauliche und technische Geeignetheit für den dauerhaften Betrieb zu verstehen. Auf den Beginn der Einspeisung kommt es nicht an.
Die Autorin beleuchtet in ihrem Beitrag das BGH-Urteil VIII ZR 244/14 vom 4.November 2015. Sie gibt einen kurzen Überblick über die Neubestimmung des Anlagenbegriffs bei PV-Anlagen sowie mögliche Folgen des Urteils.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 25. November 2015 ein Eckpunktepapier zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016 (EEG 2016) veröffentlicht. Dieses wurde mit der Fassung vom 8. Dezember 2015 fortgeschrieben und um die Details zum Referenzertragsmodell für Wind an Land ergänzt. Eine erneut überarbeitete Fassung wurde am 15.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 5. Februar 2016 die vierte Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) eingeleitet.
Der Beitrag behandelt die Einsatzoptionen der Umwandlung von überschüssigem Ökostrom in Wärme (Power to heat) als Verfahren zur Speicherung elektrischer Energie. Im Gegensatz zu den noch unausgereiften und relativ teuren »Power to gas« Technologien seien die hierfür nötigen elektrischen Heizsysteme verfügbar und könnten einen erheblichen Beitrag zur regenerativen Vollversorgung im Wärmebereich leisten.
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die PV-Installationen der Schiedsklägerin und eines Dritten gem. § 6 Abs. 3 EEG
Der Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) nach § 99 EEG 2014 zu den Erfahrungen mit den insgesamt drei Pilotausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurde in der Bundestagsdrucksache 18/7287 vom 14. Januar 2016 veröffentlicht.