Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt einen Anpruch auf Zahlung der Einspeisevergütung gem. §§ 16, 33 EEG 2012 hat, wenn die Anlage im geltend gemachten Zeitraum aufgrund der verspäteten Lieferung eines Funkrundsteuerempfängers keine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung vorhält (hier: verneint.
Im vorliegenden Votumsverfahren war zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für die in den Fotovoltaikmodulen eines Solarparks erzeugten Strommengen nach § 32 EEG 2009 einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung hat. Dabei kam es insbesondere darauf an, ob die Module auf einer vorrangig zu anderen Zwecken errichteten baulichen Anlage angebracht worden sind (im Ergebnis bejaht).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf mehreren Hallen angebracht sind und sich auf verschiedenen Flurstücken befinden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs.
Der Autor stellt in seinem Beitrag Überwachsungssysteme für PV-Anlagen vor, die u.a. auch in der Lage sind, die 70%-Regelung für PV-Anlagen bis 30 kW Leistung gem. § 6
Leitsatz des Gerichts:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei verschiedenen Flurstücken gelegenen Gebäuden angebracht sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden angebracht sind, die sich teilweise auf aneinandergrenzenden Grundstücken befinden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19
Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle EEG zu klären, ob für den Strom, den die Anlagenbetreiberin in ihrem Solarpark auf einer ehemaligen LPG-Fläche erzeugt, ein Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung nach § 32 EEG 2009 besteht (im Ergebnis bejaht).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob die auf demselben Grundstück errichteten Fotovoltaikanlagen mehrerer verwandtschaftlich verbundener Anlagenbetreiberinnen und -betreiber mit einer Wechselrichterleistung von insgesamt 79,5 kVA gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 an dem bestehenden Anschluss des
Zu der Frage, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf dem grasbewachsenen Innenbereich einer Galopprennbahn errichtet sind, an oder auf einer „baulichen Anlage“ i. S.
Zu der Frage, ob neue PV-Module, die Anlagen nach einer Totalzerstörung durch einen Brand im Jahr 2010 ersetzen, neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt darstellen (hier verneint.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Möglichkeit der Wohnraumbeheizung mittels einer Wärmepumpe, die mit (selbst erzeugtem) Solarstrom betrieben wird. Er erörtert die Vor- und Nachteile des Solarstromeinsatzes und diskutiert zudem die Funktionsweise und Leistungsfähigkeit einer Wärmepumpe in Abhängigkeit von der jeweils eingesetzten Wärmequelle.
Der Autor stellt in seinem Beitrag drei Modelle zum Verbrauch bzw. zur Vermarktung von Strom vor Ort vor, die aufgrund ihrer Befreiung von Steuern, Abgaben und ggf. Umlagen einen preislichen Vorteil beim Bezug von Solarstrom im Gegensatz zum Bezugsstrom aus dem Netz für gewerbliche und kleine Stromtarifkunden darstellen. Hierzu zählen der Eigenverbrauch gemäß § 37 Abs. 3 EEG 2012 durch den Anlagenbetreiber bzw.
Leitsätze des Gerichts:
Der Autor stellt in seinem Beitrag den Bioenergiepark der Gemeinde Saerbeck vor, welche auf einem ehemaligen Munitionsdepot der Bundeswehr Fotovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, eine Biogasanlage sowie eine Trockenfermentierungsanlage errichtet hat.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Möglichkeit ein, Wärmepumpen mit PV-Strom zu betreiben, und stellt dabei u.a. die Funktionsweise von Wärmepumpen sowie verschiedene Anwendungsbeispiele dar.
Teilweise ja.
Die Nichterfüllung von bauplanungsrechtlichen bzw. genehmigungsrechtlichen oder ähnlichen Pflichten, die sich nicht unmittelbar aus dem EEG ergeben, hat grundsätzlich keinen Einfluss auf Vergütungs- bzw. Bonuszahlungen aus dem EEG.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen einer Installation zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf einem alleinstehenden Gebäude angebracht sind, mit anderen Anlagen auf in der Nähe liegenden Grundstücken zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die sog. Gebäudevergütung für den Strom, der in den auf „Carports“ montierten PV-Anlagen erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, gemäß §§ 16
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch darauf hat, dass der Strom, der in den im Jahr 2007 in Betrieb genommenen Solarstrommodulen der in der [L...Straße...] belegenen PV-Installation erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, nach den Vergütungssätzen für den Strom, der in den im Jahr 2006 am gleichen O
Die Autorinnen stellen die im Berichtszeitraum von der Clearingstelle EEG beschlossenen Arbeitsergebnisse vor, darunter den Hinweis 2012/30 zum Anwendungsbereich des Marktintegrationsmodells nach § 33 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 (ab April 2012), die
Der Autor stellt die sogenannten Plug-in-Systeme vor, mit denen Solarstrom direkt in die Steckdosen eingespeist wird und geht dabei auf die damit verbundenen Sicherheitsrisiken und die einschlägigen technischen Regelwerke ein.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob zwei Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind und sich auf demselben Grundstück befinden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Ab
Zu der Frage, ob sich ein Solaranlagenbetreiber, dessen PV-Anlage auf einer - ehemaligen - Mülldeponie errichtet wurde, auf die Ausnahme von der Anwendung der Vergütungsdegression gemäß § 20 Abs. 4 Satz 2 EEG 2009 (in der vom 1. Juli 2010 bis zum 30. April 2011 geltenden Fassung) berufen kann (hier: verneint.