Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß §§ 33 Abs. 1, 16 Abs. 1 EEG 2009 für den Strom hat, der in seiner Fotovoltaikinstallation erzeugt
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die sich zunehmender Beliebtheit erfreuenden sog. Plug & Play-Solaranlagen ein und erörtert dabei u.a. die für diese geltenden (technischen) Regelungen sowie die Wirtschaftlichkeit der am Markt angebotenen Plug & Play-Module.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag das Marktprämienmodell für Strom aus erneuerbaren Energien sowie das Marktintegrationsmodell für Strom aus solarer Strahlungsenergie nach dem EEG 2012 und geht dabei auch auf die Herausforderungen bei Eigenverbrauch und Stromlieferung in der Praxis ein.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die PV-Anlagen des Anlagenbetreibers, welche auf verschiedenen Flurstücken und Gebäuden angebracht sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die Problematik der Anlagenzusammenfassung zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für Gebäude-Photovoltaikanlagen ein.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf Gebäuden installiert sind, die nach einer Parzellierung auf zweier im Grundbuch unter einer eigenen laufenden Nummer eingetragenen Flurstücken belegen sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19
Zu der Frage, ob die Anforderung des § 32 EEG 2009 der Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage „im Geltungsbereich eines Bebauungsplans“ bedeutet, dass der Bebauungsplan rechtmäßig bzw. wirksam sein müsse (hier: verneint.
Zur Frage, unter welchen prozessualen und materiellen Voraussetzungen der Betreiber einer auf Konversionsflächen errichteten Fotovoltaikanlage die Einspeisevergütung in gewillkürter Prozessstandschaft zugunsten seiner finanzierenden Bank als Sicherungszessionarin des Vergütungsanspruchs durch einstweilige Verfügung gegen den Netzbetreiber geltend machen kann.
Mit Verweis auf die Empfehlung 2012/7 der Clearingstelle EEG diskutiert die Autorin Zuständigkeiten, Verpflichtungen und Kosten bei der Erfassung des Stromertrags von Solaranlagen.
Die Autoren geben einen Überblick über verschiedene Vermarktungsmöglichkeiten von Strom aus Windenergie- und Fotovoltaikanlagen. Dazu gehen sie insbesondere auf die Direktvermarktung nach dem EEG, das Marktintegrationsmodell für Fotovoltaikanlagen sowie Direktlieferung und Eigenversorgung ein.
Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen der Anlagenzusammenfassung zum Zweck der Ermittlung der Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie i.S.d. § 19 Abs. 1a EEG 2012.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet auf ihrer Internetpräsenz einen ausführlichen Frage-Antwort-Katalog für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie in Bezug auf die technischen Anforderungen gem. § 6 Abs. 1-3 EEG 2012 an.
Zu der Frage, ob neue PV-Module, die im Jahre 2007 im Austausch gegen mangelhafte Module in Betrieb genommen wurden, jeweils neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt sind (hier: unter dem EEG 2004 bejaht. Jedes einzelne Modul sei eine „Anlage“ i.S.v.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf Gebäuden installiert sind, die auf einem im Grundbuch unter einer eigenen laufenden Nummer eingetragenen Flurstück belegen sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2012/10, welcher sich mit den Anforderungen an ein Netzanschlussbegehren im Sinne des § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 auseinandersetzt, und das Votum 2012/16 der Clearingstelle
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anspruchstellerin Anspruch hat auf die erhöhte Vergütung für Strom aus Anlagen auf Konversionsflächen nach § 16 Abs. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1,
Die Clearingstelle EEG hat am 21. März 2013 einen Hinweis zu dem Thema „Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell“ beschlossen.
Leitsätze des Gerichts:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber gemäß § 33 Abs. 1 EEG 2009 einen Anspruch auf Vergütung des Stroms, der in verschiedenen Fotovoltaikanlagen erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird (Anspruch für
Zu der Frage, ob PV-Anlagen ohne eine vorherige Verschaltung mit dem Wechselrichter als in Betrieb genommen gelten (hier: verneint).