Der von der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Solarinitiativen (ABSI), Solarfreunde Moosburg e.V., Sonnenkraft Freising e.V. und ZIEL 21 Fürstenfeldbruck e.V. herausgegebene „Leitfaden zur Zulassung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen - Anregungen für Gemeinden (Beispiel: Landkreis Freising)“, der unter
Zur Frage, ob Anlagen i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 EEG 2004 erfüllen müssen, insbesondere ob „Gebäude“ im Sinne von Absatz 2 auch „vorrangig zu anderen Zwecken als
Die Autorin und der Autor stellen die Ergebnisse der BDEW-Erhebung zur Entwicklung der Stromerzeugung in Regenerativanlagen - unterteilt nach Energieträger und Bundesland - für das Jahr 2008 vor und geben abschließend einen Ausblick für das Jahr 2009.
Zu den Fragen, wann Fotovoltaikanlagen „ausschließlich an oder auf einem Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 und „auf oder an einer baulichen Anlage“ i.S.v.
Der Autor entwickelt in seinem Beitrag eine Auslegung des neuen Gebäudebegriffes i.R.d. § 33 Abs. 3 EEG 2009, insbesondere des „vorrangigen Nutzungszweckes“ eines Gebäudes.
Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen. In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:
Das hängt davon ab, ob die PV-Anlage zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2010 oder zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 30. März 2012 in Betrieb genommen wurde.
Die Autorin vergleicht in ihrem Beitrag diverse Angebote für PV-Anlagenversicherungen und diskutiert, inwieweit sich diese auch für Kleinanlagen lohnen.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf organische Photovoltaik ein, die nach jahrzehntelanger Forschung und Entwicklung nun dabei sei, den Laborstatus zu überwinden. Im einzenen stellt sie dabei Farbstoff-Solarzellen (FSZ) und Kunststoff-basierte Zellen (OVP) vor. Als Anwendungsfeld in Deutschland werde insbesondere die Gebäudeintegration gesehen, aber auch an Polymer-Solarzellen für Funktionstextilien oder Verpackungen werde gearbeitet.
Der Beitrag behandelt das Thema von Arbeitsunfällen bei der Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. Laut Autorin seien dabei Abstürze und Durchbrüche besonders häufig; diese hätten in vielen Fällen durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen verhindert werden können. Hier bestehe in Deutschland noch Verbesserungspotential.
Die BNetzA ist gemäß § 20 EEG 2009 verpflichtet, im Einvernehmen mit BMU und BMWi die Degressions- und Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen nach den §§ 32, 33
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit den aufgrund der stark gestiegenen Einspeisung ins Netz durch Eigenerzeugungsanlagen im 30 kW Bereich für die Netzsicherheit notwendig gewordenen sogenannten selbsttätigen Schaltstellen. Dabei gehen sie auf die Anforderungen an solche selbsttätige Schnittstellen ein, die mit der DIN V
Die DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen aller Spannungsebenen.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die Klägerin einen Anspruch auf vorläufigen Anschluss ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz der Beklagten gemäß §§ 5 Abs. 1, 59 Abs. 1 EEG 2009 hat.
Ergebnis: Verneint.
Der Beitrag untersucht den Rechtscharakter der Ergänzung, die der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. mit Wirkung zum 1. Januar 2009 zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) 2007 herausgegeben hat.
Der Beitrag geht auf die Entwicklung und den Stand der Normung für PV-Anschlusskomponenten - namentlich für PV-Anschlussdosen und PV-Leitungen - ein und listet anschließend PV-Komponenten-Hersteller auf.
Zum Begriff des Gebäudes i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 (hier: Eine bauliche Anlage, z.B.
Die Clearingstelle EEG hat am 23. September 2010 den Hinweis „Vorgaben gem. § 6 Nr. 1 EEG 2009 für PV-Anlagen“ beschlossen.
Zu § 59 EEG 2009 (hier: Gericht der Hauptsache, weil örtlich zuständig i.S.d. § 29 ZPO, sei bei Energielieferungsverträgen das Gericht am Ort der Energieabnahme.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die Zahlung der Vergütung gemäß §§ 16 Abs. 1, 32 EEG 2009 für den Strom hat, der in ihren auch Forschungszwecken dienenden Fotovoltaikanlagen erzeugt wird (im Ergebnis verneint, da die Fotovolta