Die Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen enthält im Kern die neue Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV). Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Die Verordnung beinhaltet vor allem die folgenden Kernpunkte:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Juni 2019 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2019.
Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.
Die BNetzA hat am 13. Mai 2019 die Ergebnisse der 2. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Mai 2019.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. April 2019 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Biomasseanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. April 2019.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. April 2019 die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibungsrunde 2019 zur Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. April 2019.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 28. März 2019 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. März 2019.
Die Autorin befasst sich in diesem Artikel mit den Realisierungsfristen von Onshore-Windenergieanlagen. Wenn die Anlagen nicht innerhalb dieser Frist in Betrieb genommen wurden, erlischt der erteilte Zuschlag (vgl. § 36e Abs. 1 EEG2017). Insbesondere für die ersten drei Ausschreibungen im Jahr 2019, für die eine verkürzte Realisierungsfrist von 24 statt 30 Monaten gilt, sei der Zeitraum angesichts häufiger Anfechtungsklagen gegen die bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung sehr knapp bemessen.
Die Autoren geben in ihrem Artikel einen ausführlichen Überblick über die Zubauzahlen von Windenergieanlagen an Land des Jahres 2018 und eine Prognose für 2019. Das Ausschreibungsvolumen sei im vergangenen Jahr nicht ausgeschöpft worden, was vor allem an immer länger werdenden Genehmigungsverfahren liege.
Des Weiteren werden die deutschlandweiten und globalen Marktanteile der Windbranche aufgeführt.
Leitsatz: Das Erfordernis, die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor dem 1. Februar 2017 mit allen erforderlichen Angaben an das Register zu melden, stellt eine Stichtagsregelung mit materiell-rechtlicher Ausschlusswirkung dar, in die keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.
Leitsätze:
1. Zur (echten) Konkurrenz paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen.
2. Der Vorrang des zuerst gestellten Antrags hindert die Genehmigungsbehörde nicht, diesen Antrag nach Feststellung eines Genehmigungshindernisses abzulehnen und dem nachrangig gestellten Antrag stattzugeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Februar 2019 die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibungfür Wind- und Solaranlagen.
Die Autorin geht auf die Änderungen im EEG 2017 durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) ein. Hierzu gibt sie zunächst einen Überblick und thematisiert dann die Änderungen bei den Ausschreibungen, beim anzulegenden Wert für Solaraufdachanlagen sowie die Neusortierung der Regelungen über die reduzierte EEG-Umlage für Eigenversorger.
Der Autor berichtet in seinem Artikel von der Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA), das zulässige Höchstgebot bei Ausschreibungen nach dem EEG für Windenergieanlagen an Land für 2019 auf 6,2 ct/kWh festzusetzen.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2018/10 vor, in dem die Frage geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen die Stromverbräuche in sog. Allgemeinstromverbrauchseinrichtungen die Anforderungen für eine in Hinblick auf die EEG-Umlage privilegierte Eigenversorgung erfüllen.
Die Autoren geben einen Überblick über richtungsweisende Rechtsprechungen zum EEG aus dem Jahr 2018.
Der Autor befasst sich mit den die Diskussionen auf der Biogas Convention dominierenden rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingung innerhalb der Biogasbranche. Das Energiesammelgesetz würde zwar positive Signale für die Biogasbranche beinhalten, der Anlagenbestand sei dadurch allerdings nicht gesichert und die Reststoffvergärung nicht angeschoben. Die Biogasbranche würde sich z.Z.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Dezember 2018 die jeweils erste Ausschreibungsrunde 2019 für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen eingeleitet.
Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2019. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 1. Februar 2019 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Energiesammelgesetz - EnSaG) vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2018, S. 2549), das am 20.
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die zentralen Änderungen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG).
Die Bundesnetzagentur hat am 27. November 2018 die "Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibungen für Windenergie an Land des Jahres 2019 nach § 85a Absatz 1 EEG 2017" beschlossen.
Saarländische Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen — VOEPV vom 27. November 2018 (Amtsblatt des Saarlandes Nr. 46/2018, s. Anhang), aufgrund des § 37c des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. März 2021 (Amtsbl. I S. 859).
Hessische Verordnung über Gebote für Freiflächensolaranlagen (Freiflächensolaranlagenverordnung – FSV) vom 19. November 2018 (HE GVBL Nr. 25/2018), aufgrund des § 37c Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. November 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 zur Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. November 2018.
Die Autorin gibt in Ihrem Artikel rechtliche Hinweise für Bürgerenergiegesellschaften bei Änderung der Anlagenleistung von Windenergieanlagen nach erfolgtem Zuschlag im Ausschreibungsverfahren.