Im Beitrag erläutert der Autor die Vorgehensweise bei der Direktvermarktung von Solarstrom. Er geht auf die Pflichten des Anlagenbetreibers, die Härtefallregelung nach dem EEG und möglichen Schadenersatz bei Vertragsverstößen ein. Auch gibt er Hinweise für den Fall einer möglichen Insolvenz des Direktvermarktungsunternehmers.
Leitsätze:
Im Beitrag analysiert der Autor die Wirtschaftlichkeit eines Weiterbetriebs von nach Ende der Laufzeit aus der Förderung des EEG fallenden Windenergieanlagen. Hierzu erläutert er auftretende Betriebskosten und stellt diese den möglichen Einnahmen verschiedener, anwenbarer Stromvermarktungskonzepte gegenüber.
Der Autor verdeutlicht in seinem Beitrag die Relevanz der Vereinbarung einer ausreichenden Sicherheit des Direktvermarkters gegenüber dem Anlagenbetreiber, um schwerwiegende finanzielle Folgen im Falle einer Insolvenz des Direktvermarkters zu vermeiden. Hierzu gibt er Hinweise und weist auf Probleme in der Praxis hin.
Die Autorin beschreibt anhand eines konkreten Beispiels einer regionalen Direktvermarktung von Strom aus EEG-Anlagen nach dem Auslaufen der Förderungsdauer mit Hilfe einer digitalen Plattform, die Stromerzeuger und Verbraucher zusammenführt.
Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm »Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende
Die Autorin beschreibt die Problematik des wirtschaftlichen Weiterbetriebs von in den nächsten Jahren aus der 20jährigen EEG-Förderung fallenden Windenergieanlagen. Hierbei geht sie auf Lebenserwartung, notwendige Reparaturen und Wartungskosten sowie Vermarktungsmöglichkeiten des erzeugten Stroms außerhalb des EEG ein.
Im Beitrag zählt die Autorin verschiedene für Windenergieanlagenbetreiber relevante Pflichtverstöße auf, die vergütungsrechtliche Sanktionen nach dem EEG 2017 zur Folge haben. Hierbei geht sie insbesondere auf die Einhaltung technischer Vorgaben beim Netzanschluss (Einspeisemanagement), Melde- und Mitteilungspflichten des Anlagenbetreibers sowie weitere spezielle Pflichten bei der Inanspruchnahme einer Einspeisevergütung und der Direktvermarktung ein.
Sachverhalt: Ein Unternehmen beanstandete die Aussprüche 3 a und 4 der Bundesnetzagentur mit dem Beschluss vom 11. Dezember 2013 (BK4-13-739; abrufbar unter: www.bundesnetzagentur.de). Die Festlegungen behandeln die sachgerechte Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 29 Abs. 1 und Abs. 2 S.
Im Artikel wird der systematische Übergang der Förderung nach dem EEG von der Einspeisevergütung zur Ausschreibung behandelt. Hierbei erläutert der Autor anhand von konkreten Beispielen und Zahlen, wie die Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen unter den neuen Förderbedingungen und -möglichkeiten des EEG 2017 optimiert werden kann.
Im Artikel wird auf die Potenziale der Direktvermarktung eingegangen, die dem Autor zufolge aufgrund der Komplexität der Materie nur selten durch die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber ausgenutzt würden. Der Autor beschreibt anhand des Beispiels einer Deponiegasanlage, wie mit Hilfe eines Energiedienstleisters die Wirtschaftlichkeit der Anlage durch Realisierung verschiedener Vergütungs- und Vermarktungskonzepte optimiert werden kann. Neben der Möglichkeit des Anbietens von Regelenergie liefert der Artikel auch Erfahrungswerte aus dem flexiblen Anlagenbetrieb.
Der Autor beschreibt das Konzept eines virtuellen Netzwerks aus regionalen Biogasanlagen, mit dem seiner Ansicht nach die Problematik zu kleiner Anlagengrößen bei der Direktvermarktung gelöst werden könne. Mit Hilfe der Netzbetreiber würde auch sehr kleinen Anlagen dazu verholfen, wirtschaftlich am Regelenergiemarkt teilzunehmen. Hierzu beleuchtet der Artikel die Details des Vermarktungskonzepts und gibt einen Überblick über Regelenergiepreise und die notwendige Ausrichtung der Biogasanlagen im Markt.
Der Beitrag befasst sich mit der verpflichtenden Direktvermarktung für PV-Anlagen unter dem EEG 2014. Seit dem Jahr 2016 müssen Betreiberinnen und Betreiber von neuen PV-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW ihren Strom direktvermarkten.
Der Autor stellt in seinem Artikel anhand des Beispiels eines Nachbarschaftsnetzwerks in New York vor, wie dezentrale Energieversorgung mit Prosumern, die gleichzeitig Erzeuger und Verbraucher sind, realisiert werden kann. Hierbei sei die Blockchain-Technologie zur Erfassung und Verarbeitung von Messdaten und bilanziellem Energieaustausch zwischen den (Wohn)-Einheiten von zentraler Bedeutung.
Zu der Frage, ob eine Anlagenbetreiberin einer im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Windenerergieanlage (WEA) gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung gem. § 29 Abs. 2 EEG 2009
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich den technischen Einrichtungen zur Einspeiseregelung, dem Einspeisemanagement und der Direktvermarktung widmete und am 8. März 2016 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.
Die Autoren analysieren Vor- und Nachteile der Abschaffung des Grünstromprivilegs mit der EEG-Novelle 2014 und Ersetzung durch eine regionale Grünstromkennzeichnung. Hierbei gehen sie auf das Ziel der Akzeptanzschaffung für die Energiewende, die Kosten für Verbraucher sowie einen etwaigen energiewirtschaftlichen Mehrwert ein.
Die Autorin berichtet in ihrem Beitrag über das neue Betätigungsfeld eines Speicheranbieters, der zukünftig als Stromversorger, als Direktvermarktungsdienstleister und am Regelenergie-Markt in Erscheinung treten wolle.
Der Autor stellt in seinem Beitrag wesentliche Inhalte der zum 01. Januar 2016 in Kraft getretenen Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) dar. Entlang der neu geschaffenen Gesetzesstruktur wird auf den Förderrahmen für KWK-Anlagen, Wärme-/Kältenetze sowie -speicher eingegangen.
Die Autorin berichtet über die Erfahrungen von Anlagenbetreiber, welche vor drei Jahren im Jahr 2013 gemeinsam in die Direktvermarktung wechselten. Viele Mitglieder des Vermarktungspools hätten ihre Anlagen über die letzten Jahre flexibilisiert. Die Autorin geht dabei auch auch die Bereitstellung negativer und positiver Regelenergie ein
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWKG 2016) einhergehende Neuerungen. Besprochen werden u.a. Förderbedingungen für Bestands- und Neuanlagen und die Vereinbarkeit der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung mit europarechtlichen Anforderungen des Beihilferechts.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag darauf ein, wann und für wen der § 24 EEG 2014 Anwendung findet, welcher die Marktprämie beim Vorliegen negativer Spotmarktpreise in bestimmten Fällen auf Null reduziert.
Das hängt maßgeblich vom Inbetriebnahmezeitpunkt und der installierten Leistung der Gesamtanlage ab.
Bei Anlagen, die nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen worden sind, besteht ein Anspruch auf die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nur noch
Der Autor beleuchtet die Konkurrenzsituation unter Direktvermarktern, welche sich durch den Einstieg klassischer Energieversorger in diesen Bereich verschärft habe und möglicherweise zu einem Oligopol in der Vermarktung von Strom aus EEG-Anlagen führen werde. Konsequenzen des zunehmenden Wettbewerbs und des sinkenden Preisniveaus werden für Windenergie, Fotovoltaik und Biogasverstromung dargestellt.
Der Autor zeigt anhand von Praxisbeispielen Flexibilisierungspotentiale und zukunftsfähige Stromvermarktungsstrategien für Biogasanlagen auf, wie z.B. marktoptimierter Fahrplanbetrieb oder saisonale Flexibilisierung.