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Aufsatz
Gesetzesbezug: MaPrV, EEG 2014

Der Autor widmet sich in diesem Aufsatz der kaufmännischen Betriebsführung von Windparks, insbesondere dem Bereich der Vermarktung, und geht dabei auch auf die Marktprämienverordnung (MaPrV) ein. Dabei  problematisiert er u.a. die Vielfalt der Akteure sowie die Nicht-Förderung von Neuanlagen bei mindestens sechsstündigem negativem Strompreis.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit der möglichen (Weiter-)Entwicklung einer Grünstromkennzeichnung (§ 95 Nr. 6 EEG 2014). Eine differenzierte Kennzeichnung von Grünstrom mit Herkunftsnachweisen vorzunehmen, sei mit zunehmender Marktorientierung des Fördersystems immer erforderlicher.

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Aufsatz

Der Autor geht auf die durch die veränderten Regelungen zur Direktvermarktung entstandenen Herausforderungen wie Umrüstkosten für die Fernsteuerbarkeit
oder geringe Margen ein und stellt  Vermarktungswege für Regenerativstrom vor, die als Reaktion darauf entworfen und umgesetzt werden. Dazu gehören u.a. die regionale Stromvermarktung mit eigenem Bilanzkreislauf, getrennter Zertifikatehandel, Grünstrom-Markt-Modelle und die verstärkte Einbindung von regionalen Genossenschaften.

 

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Aufsatz

Die Autoren nehmen die Änderungen des EEG 2014 zum Anlass, sich mit den Rahmenbedingungen für die nun grundsätzlich verpflichtende Direktvermarktung zu beschäftigen. Hierbei erörtern sie insbesondere die Frage, ob der Anlagenbetreiber die Direktvermarktung weiterhin vollständig selbst übernehmen kann, oder ob nunmehr die Einbeziehung eines Dritten als Systemverantwortlichem nötig wird. Dieser Sachverhalt wird gerade im Kontext einer regionalen Direktvermarktung näher beleuchtet.

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Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Aufsatz auf die Vorteile und die Pflichten bei der Direktvermarktung ein, wie sie sich aus dem EEG 2012 und dem EEG 2014 ergeben.

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Gesetzesbezug: EEG 2012, EEG 2014

Der Autor geht in seinem Beitrag auf derzeitige energiepolitische und -rechtliche Diskussionen um ein neues Strommarktdesign und unterschiedliche Vermarktungsmodelle, u.a. auf  Kapazitätsmärkte und das Grünstrom-Marktmodell, ein.

 

 

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Aufsatz

Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die neue Fördersystematik nach dem EEG 2014 und die Direktvermarktung. Dabei legt er einen Schwerpunkt auf die Direktvermarktung im Marktprämienmodell sowie die Bestimmungen zur Ermittlung der Höhe der Marktprämie

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Aufsatz

Die Autoren untersuchen und bewerten das 2012 eingeführte Marktprämienmodell und die mit der Novellierung 2014 eingetretenen Änderungen in der Direktvermarktung im EEG. Dabei gehen sie auf die verpflichtende Direktvermarktung und die Ausfallvermarktung, den Wegfall der Managementprämie, des Grünstromprivilegs und der Förderung bei negativen Preisen sowie das Erfordernis der Fernsteuerbarkeit ein.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014, EEG 2012

Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Neuordnung des Direktvermarktungsrechts für Strom aus Biogasanlagen im Zuge des Inkrafttretens des EEG 2014. Beleuchtet werden u.a. die Voraussetzungen für das Marktprämienmodell hinsichtlich Pänalen und Fernsteuerbarkeit sowie die Folgen von negativen Preisen an der Strombörse.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2023

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Aufsatz

Der Beitrag untersucht die möglichen Auswirkungen von Kapazitätsmärkten auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach Meinung des Autors benachteiligten diese Windkraft- und PV-Anlagen. Er diskutiert, wie Stromverbraucher in den Strommarkt einbezogen werden könnten und wie die Stromversorgung sichergestellt werden könnte. Die verpflichtende Direktversorgung passe nicht zum heutigen Strommarkt.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über den neuen Rechtsrahmen im EEG 2014 und stellen verschiedene Optionen zur Vermarktung des EE-Stroms dar. Sie gehen eingangs auf die allgemeine Fördersystematik des EEG 2014 ein und beschäftigen sich sodann mit der Direktvermarktung.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die neuen Regelungen für Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien nach dem EEG 2014. Sie stellen dabei die Voraussetzungen der Marktprämie vor, wovon die Förderhöhe abhängt, für welche Anlagen die Direktvermarktung verpflichtend ist und welche Auswirkungen die EEG-Novelle auf Bestandsanlagen hat.

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Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 18. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das am 23. September 2014 im Hotel und Tagungszentrum Aquino in Berlin veranstaltet wurde.

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Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit den Leitlinien zur Anlagenverantwortlichkeit bei Servicearbeiten an Windenergieanlagen. Problematisch seien insbesondere die technischen Servicearbeiten durch computergesteuerten Fernzugriff. Infolgedessen könne der Anlagenverantwortliche die Gefahrenpotentiale für Vorgänge in der Anlage nicht einschätzen, obwohl er die Sicherheit aller daran beteiligten Mitarbeiter zu gewährleisten habe.

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Der Autor zeigt in seinem Beitrag die Nachteile der finanziellen Wälzung im Rahmen des Ausgleichsmechanismus auf. Der auf die sinkenden Strommarktpreise zurückzuführende Anstieg der EEG-Umlage gefährde seiner Auffassung nach die Akzeptanz der Energiewende zunehmend, da diese als Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien wahrgenommen würden.

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Der Artikel beleuchtet die Gründe für die bislang wenig etablierte Direktvermarktung von Solarstrom und stellt demgegenüber bereits existierende Geschäftsmodelle und Konzepte von Direktvermarktern am deutschen Strommarkt vor.

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Hinweis 2013/1– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 15. Juli 2014 den Hinweis zu dem Thema „Abschlagszahlungen und Marktintegrationsmodell im EEG 2012“  beschlossen.

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Politisches Programm

In seinem Sondergutachten vom 23. Dezember 2013 diskutiert der Sachverständigenrat für Umweltfragen ein neues Strommarktdesign für Deutschland und befasst sich u.a. mit der Funktionsweise des Strommarktes, den technischen Eigenschaften eines flexiblen und strombasierten Energiesystems und dem Strommarktdesign bei Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien.

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Studie

Die Ecofys Germany GmbH, die Deutsche WindGuard GmbH, Becker Büttner Held und das Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart haben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eine Nachrüstungsstrategie für Erzeugungsanlagen am Mittel- und Niederspannungsnetz zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz entwickelt.

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Gesetzesbezug: EEG 2012, EnWG 2011

In seinem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit der Frage, wie ein Flexibilitätsmarkt aussehen könnte, der die fluktuierenden erneuerbaren Energien ökonomisch sinnvoll in das Stromversorgungssystem integrieren würde. Es werden dabei gängige Herangehensweisen des Gesetzgebers zur Flexibilitätsbeschaffung untersucht, und diesbezüglich drei Reformvorschläge vorgestellt. Unter anderem schlägt der Autor die Schaffung eines umfassenden Flexibilitätsmarktes vor, der die flexible Erzeugung, Stromspeicher und die Verbrauchssteuerung umfasst und staatliche Märkte ersetzen soll.

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Aufsatz

Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Entwicklung und die Diskussionen um das Instrument der Markt- und der Managementprämie und gibt einen Ausblick auf das Jahr 2014. 

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Rechtsprechung– 2 O 238/13
Aktenzeichen: 2 O 238/13

Sachverhalt: Zur Frage, ob dem Betreiber eines Biomassekraftwerkes vom Netzbetreiber für den Monat Juli 2013 eine Abschlagszahlung in Höhe der vorherigen monatlichen Abschlagszahlung auf die Marktprämie für den selbstvermarkteten Strom zustünde. Die beklagte Netzbetreiberin hatte die Abschlagszahlung mit den Überschüssen der vorherigen Abschlagszahlung verrechnet und mit 0 Euro angesetzt. 

Ergebnis: Verneint.

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