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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Februar 2020 die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Februar 2020.
 

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Rechtsprechung– 11 V 348/19

Leitsatz: Die den Betreibern von Windkraftanlagen nach den Vorschriften des EEG gewährte Marktprämie stellt umsatzsteuerlich einen nicht steuerbaren echten Zuschuss dar. Sie ist nicht vergleichbar mit dem KWK-Bonus als Entgelt von dritter Seite.

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Rechtsprechung– EnVR 101/18

Leitsätze des Gerichts:

a) Der Bieter, der die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen Zuschlag bei der wettbewerblichen Ermittlung der Marktprämie für Windenergieanlagen an Land im Ausschreibungsverfahren erfüllt, hat einen Anspruch auf die nachträgliche Erteilung des Zuschlags, wenn sein Gebot deshalb oberhalb der Zuschlagsgrenze liegt, weil den Anforderungen objektiv nicht entsprechende Gebote Dritter berücksichtigt wurden.

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Rechtsprechung– XIII ZR 27/19
Aktenzeichen: XIII ZR 27/19

Leitsätze:

1. Ein Netzengpass liegt vor, wenn ein Netzbereich überlastet ist oder die Überlastung eines Netzbereichs droht und das Stromnetz daher nicht mehr sicher betrieben werden kann.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
Gesetzesbezug: EEG 2017

Der sog. Solardeckel nimmt Bezug auf § 49 Abs. 5 EEG 2017 in der bis zum 8. August 2020 gültigen Fassung.

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Studie

Der "dena-Marktmonitor 2030 Corporate Green PPAs: Ökonomische Analyse - Perspektiven langfristiger grüner Stromlieferverträge aus Sicht von Nachfragern" vergleicht die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Abschlusses von PPAs (Power Purchase Agreement: längerfristige Stromlieferverträge, zumeist zwischen Stromproduzent und -abnehmer) mit dem Bezug von Graustrom. Hierbei wird die zukünftige Relevanz von PPAs durch die Betrachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte ermittelt.

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Rechtsprechung– 28 U 452/19
Aktenzeichen: 28 U 452/19
Gesetzesbezug: BGB, ZPO

Sachverhalt: Die Kläger fordern Schadensersatz wegen der nicht rechtzeitigen Fertigstellung von Photovoltaikanlagen. Wegen Schwierigkeiten mit der für die Einspeisung erforderlichen Trafostation verzögerte sich die Einspeisung.

Entscheidung: Bejaht.

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Gesetzentwurf

Mit dem neuen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) sollen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt werden. Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude.

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Textfassung vom:

Verordnung zu den Innovationsausschreibungen (Innovationsausschreibungsverordnung – InnAusV)

vom 20. Januar 2020 (BGBl. I 2020 S. 106), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512).

Nachfolgend gelangen Sie zu den Rechtsetzungsmaterialien.

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Die BNetzA hat am 15. Januar 2020 die Ergebnisse der 5. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2019.

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Aufsatz

Der Autor beschreibt die Funktionsweise des "BHKW des Monats", welches durch seinen flexiblen Betrieb nicht nur die Stabilisierung der Stromnetzes unterstützt, sondern auch ein Nahwärmenetz und eine industrielle Holztrocknung mit Wärme versorgt. Die Anlage erhält ihre Flexibilität durch einen Kombigasspeicher und einen Wärmespeicher. Die Planer rechnen für das gesamte Projekt mit ca. 4000t CO2-Einsparung jährlich.

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Rechtsprechung– XIII ZR 5/19

Leitsatz: Eine technische Einrichtung, die dem Netzbetreiber nur das ferngesteuerte Abschalten einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglicht, genügt nicht der technischen Vorgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012, eine solche Anlage mit einer Einrichtung auszustatten, mit der der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netz

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Aufsatz

Die Autoren stellen die Möglichkeiten der Stromkennzeichnung in Deutschlang vor, gehen darauf ein, wie sie erfolgt und welche Voraussetzungen gelten. Insbesondere wird die Einführung von Regionalnachweisen diskutiert, die eine höhere Akzeptanz der Energiewende vor Ort schaffen sollen. Die Autoren stellen die Behauptung auf, dass das heutige Stromkennzeichnungssystem intransparent und kompliziert sei und verändert werden müsse, um eine bessere Verbraucherverständnis zu erreichen.

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 34. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 18. November 2019 im Tagungszentrum Aquino in Berlin stattgefunden hat.

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Die BNetzA hat am 20. Dezember 2019 die Ergebnisse der 6. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2019. Es handelt sich hierbei um eine technologiespezifische Ausschreibung.

Die Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land: 

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Rechtsprechung– 1 O 259/18
Aktenzeichen: 1 O 259/18
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Sachverhalt: Die Beklagte betreibt eine Wasserkraftanlage, die sie 2010 mit einem neuen Feinrechen ausstatten ließ. Ein Gutachter bestätigte daraufhin, dass die Voraussetzungen für eine erhöhte Vergütung des Stroms wegen ökologischer Verbesserungen einfüllt seien. Die Klägerin (Netzbetreiberin) zahlte trotz Zweifeln am Gutachten die erhöhte Vergütung zunächst aus.

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Schiedsspruch 2019/60– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/60

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des 

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Schiedsspruch 2019/63– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/63

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

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Schiedsspruch 2019/62– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/62

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

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Schiedsspruch 2019/61– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/61
Gesetzesbezug: EEG 2009

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

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Rechtsprechung– V R 20/18
Aktenzeichen: V R 20/18
Gesetzesbezug: UStG

Leitsätze:

1. Zweifel im Sinne von § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG, ob der leistende Unternehmer im Ausland ansässig ist, müssen sich auf im Inland erbrachte Umsätze beziehen. Ohne Inlandsumsatz besteht kein sachliches Interesse an der Erteilung der in § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG genannten Bescheinigung.

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Aufsatz

Der Autor geht auf lokale Online-Marktplätze ein, über die insbesondere Post-EEG-Anlagenbetreiber ihren Strom direkt verkaufen könnten. Er führt an, warum er die Kompetenz für diese Plattformen vor allem bei Stadtwerken sieht und stellt eine Plattform als kostengünstiges Beispiel vor. 

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Aufsatz

Der Autor berichtet von zunehmender Errichtung und dem Betrieb von Solaranlagen ohne EEG-Vergütung. Die Finanzierung dieser förderfreien Projekte erfolge durch Stromlieferverträge oder PPA (Power Purchase Agreements).

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. November 2019 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Biomasse sowie zur zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. bzw. 4. November 2019.

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