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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014

Der Beitrag befasst sich mit der verpflichtenden Direktvermarktung für PV-Anlagen unter dem EEG 2014. Seit dem Jahr 2016 müssen Betreiberinnen und Betreiber von neuen PV-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW ihren Strom direktvermarkten.

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Aufsatz

Der Artikel thematisiert den Wechsel vom derzeitig geltenden Vergütungssystem hin zu einem Ausschreibungsmodell für deutsche  Windenergieprojekte. Verwiesen wird u.a auf den Rückgang des Ausbaus aufgrund einer zukünftigen Zubaugrenze sowie den Druck auf Hersteller, ihre Anlagen kostenbedingt weiter technisch zu optimieren. (Teil 2 siehe hier).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2016, EEG 2017

Dieser Beitrag behandelt Strategien, mit denen Bürgerprojekte den Herausforderungen des Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien begegnen können. Erwähnt wird u.a. ein Projektierer, welcher sich auf Anlagengrößen kleiner 750 KW spezialisiert, damit Anlagenbetreiber (weiterhin) feste Einspeisetarife realisieren können.

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in Ihrem Beitrag zunächst mit dem Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2017, gehen auf die Überarbeitung des Anlagenbegriffs und die Folgen für Altanlagen ein und stellen die neuen Vorschriften bezüglich des Ausschreibungsverfahrens vor. Zudem wird auf die reduzierte Anzahl der Veräußerungsformen und die Möglichkeiten der Direktvermarktung eingegangen.

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Artikel anhand des Beispiels eines Nachbarschaftsnetzwerks in New York vor, wie dezentrale Energieversorgung mit Prosumern, die gleichzeitig Erzeuger und Verbraucher sind, realisiert werden kann. Hierbei sei die Blockchain-Technologie zur Erfassung und Verarbeitung von Messdaten und bilanziellem Energieaustausch zwischen den (Wohn)-Einheiten von zentraler Bedeutung.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2015/49 zur Nachrüstungspflicht bei technischen Einrichtungen und zur leistungsseitigen Anlagenzusammenfassung, das Votum 2015/58 zur Nachweisfrist beim Systemdienstleistungsbonus sowie das Votum 2015/56 zur Übergangsregelung in § 66 Abs. 18 a

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Aufsatz

Der Aufsatz befasst sich mit den Neuregelungen des EEG 2017. Die Autoren geben zunächst einen kurzen Überblick über das Gesetzgebungsverfahren und stellen dann die Ergänzung des Anlagenbegriffs in § 3 Nr. 1 EEG 2017 vor, die klarstellt, dass jedes Modul einer Solaranlage eine eigenständige Anlage ist.

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Aufsatz

Der Aufsatz behandelt die neuen Ausschreibungsregelungen für Solaranlagen nach dem EEG 2017. Der Autor stellt zunächst die verschiedenen Kategorien von Solaranlagen vor und geht insbesondere bei den Freiflächenanlagen auf die unterschiedlichen Flächenkategorien ein. Anschließend erläutert er die Dokumente, die vorgelegt werden müssen, um die Nutzung der Flächen für Solaranlagen, für die Gebote abgegeben werden, sicherzustellen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 5. August 2016 die Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) bekannt gemacht. Es wurden 25 Gebote mit einem Gebotsumfang von 130 Megawatt (MW) bezuschlagt.

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Rechtsprechung– 7 U 16/16

Zu der Frage, ob eine vor 2012 in Betrieb genommene Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Einspeisevergütung für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2014 besitzt, sofern die Anlage nicht über eine technische Einrichtung zu Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) verfügt (hier: verneint.

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Rechtsprechung– 6 U 15/14

Sachverhalt: Die Parteien streiten um die Frage, ob die Klägerin (Betreiberin eines Sägewerks und eines BHKW) für den Einsatz von in ihrem Sägewerk anfallender Rinde zur Stromgewinnung den NawaRo-Bonus verlangen kann, sowie darum, ob die in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) eingespeiste Energie nicht nur in Bezug auf die sog.

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Rechtsprechung– 2 O 310/15

Zu der Frage, ob eine Anlagenbetreiberin einer im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Windenerergieanlage (WEA) gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung gem. § 29 Abs. 2 EEG 2009

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Rechtsprechung– 16 O 275/13

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine unter Geltung des

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Diese Frage kann zur Zeit durch Gesetzesauslegung nicht eindeutig beantwortet werden, da der Gesetzeswortlaut (§ 101 Abs. 1 EEG 2014/EEG 2017) hierzu keinerlei Anhaltspunkte enthält. Die Clearingstelle bietet betroffenen Anlagenbetreiberinnen/-betreibern und deren Netzbetreiber jedoch gern an, zur Klärung ihres konkreten Falls

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Rechtsprechung– 32 C 86/15 (B)
Aktenzeichen: 32 C 86/15 (B)

Sachverhalt: Ein Anlagenbetreiber ließ im Jahr 2012 auf dem Dach seines Wohnhauses eine Fotovoltaikanlage installieren, deren Strom er in das örtliche Stromnetz der Netzbetreiberin einspeist. Die Netzbetreiberin rechnete den eingespeisten Strom nach den Vergütungssätzen des EEG für eine erst nach dem Degressionstermin am 1. April 2012 technisch betriebsbereite Anlage ab. Zwischen Anlagen- und Netzbetreiber ist streitig, ob die installierte Fotovoltaikanlage bereits am 31.

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Textfassung vom:

Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien (Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung - GEEV) vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3102), ersetzt Urfassung der GEEV vom 11. Juli 2016, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138).

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Aufsatz

Der Beitrag behandelt die Entwicklung von prognosebasierten Energiemanagementsystemen um Verluste durch die 50%-Drosselung einer einspeisenden PV-Anlage mit Stromspeicher durch Eigenverbrauchsoptimierung zu minimieren. Die 50%-Drosselung tritt in Kraft, sofern die KfW-Förderung für einen Speicher in Kombination mit einer PV-Anlage beantragt ist.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Welche fiktiven Strommengen bei der Anwendung des Referenzertrags zu berücksichtigen sind, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windenergieanlage (WEA) ab.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Für Windenergieanlagen (WEA), die unter Geltung des EEG 2012 in Betrieb genommen wurden: ja. Für WEA, die früher in Betrieb genommen wurden: nein.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ob Einspeisemanagement-Maßnahmen bei der Ermittlung des Zeitraums der verlängerten Anfangsvergütung bei Windenergieanlagen (WEA) besonders zu behandeln sind, hängt vom Datum ihrer Inbetriebnahme ab.

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Rechtsprechung– 3 U 108/15

Zu der Frage, ob die Netzbetreiberin gegen den Betreiber einer Fotovoltaikanlage (PV-Anlage) einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für den Zeitraum von Mai 2012 bis November 2014 hat, wenn der Anlagenbetreiber die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht rechtzeitig - erst im November 2014 - vorgenommen hat (hier: bejaht.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Juni 2016 die fünfte Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. August 2016 (24:00). Die Gebote müssen innerhalb dieser Abgabefrist am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

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Votum 2016/25– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/25

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin vorgeschlagene Messkonzept für mehrere dem Marktintegrationsmodell unterfallende PV-Installationen sowie mehrere Anlagen mit kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in einer Kundenanlage den gesetzlichen Anforderungen des § 33 Abs. 4

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Beitrag beschäftigt sich mit den Herausforderungen für Windenergieanlagenbetreiber nach Ablauf des gesetzlichen Vergütungszeitraums für ihre Anlagen, wenn der Windstrom zu den jeweiligen Börsenstrompreisen verkauft werden müsse. Dabei müssten angesichts der niedrigen Börsenpreise hinsichtlich Wartung, Service und Betriebsführung neue Konzepte zur Realisierung von Einsparungen vorgenommen werden.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Beitrag berichtet über Mieterstrommodelle. Hierbei werden Vorteile für Mieter sowie Vermieter dargestellt. Beschrieben wird anhand eines Beispiels das aufkommende Engagement von kleinen Anbietern wie Stadtwerken. Darüber hinaus finden verschiedene Messkonzepte hinsichtlich der Erfassung und Abrechnung von Strommengen Erwähnung.

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