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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Rechtsprechung– 4 O 23/11

Zu der Frage, ob ein Anlagenbetreiber, der ausschließlich Mais und Hühnertrockenkot (sog. Trockenfermentation) einsetzt und dabei die Kriterien der Auslegungshilfe des Bundesumweltministeriums (BMU) nicht einhält, einen Anspruch auf den Technologiebonus gemäß § 8 Abs. 4

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum den Hinweis 2013/16 zum Ersetzen und den Hinweis 2012/21 zum Versetzen von PV-Anlagen erlassen.

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Votum 2013/58– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/58

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den in seiner Fotovoltaikanlage erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 1, 5 Abs.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012

Der Autor geht in seinem Beitrag auf den Fall ausbleibender Einspeisevergütungen seitens der Netzbetreiber ein und zeigt Möglichkeiten für Anlagenbetreiber und -betreiberinnen auf, ihre Ansprüche durchzusetzen. Dabei nennt er insbesondere das Instrument der Mahnung nach Fälligkeit der Zahlung, dem im Falle des Verzugs durch den Netzbetreiber Zinszahlungen folgen können. 

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Hinweis 2013/19– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/19

Die Clearingstelle EEG hat am 22. November 2013 den Hinweis zu dem Thema „Messung beim Marktintegrationsmodell (§ 33 Abs. 4 EEG 2012)“ beschlossen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja. Es besteht kein Anspruch auf den KWK-Bonus gemäß EEG 2009 für den in der Anlage erzeugten Strom, wenn der Fermenter einer Biomasseanlage mit der Rückwärme aus einem Nahwärmenetz beheizt wird, deren Energiegehalt auch auf den Einsatz fossiler Energieträger zurückzuführen ist.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nein. Der Anspruch auf den KWK-Bonus gemäß Anlage 3 EEG 2009 entfällt nicht endgültig, sondern nur für die Zeiträume, in denen die Wärmenutzung die Negativliste der Anlage 3 Nr. IV EEG 2009 erfüllt.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag insbesondere auf die Anforderungen an den Bebauungsplan sowie den Versiegelungstatbestand als Vergütungsvorraussetzung für PV-Freiflächenanlagen gem. § 32 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2012 ein.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor geht in diesem Beitrag auf die Thematik ein, dass nun auch kleine PV-Anlagen vom jeweiligen Netzbetreiber durch Fernsteuerung regelbar sein müssen.

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Rechtsprechung– 4 O 65/13

Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt einen Anpruch auf Zahlung der Einspeisevergütung gem. §§ 16, 33 EEG 2012 hat, wenn die Anlage im geltend gemachten Zeitraum aufgrund der verspäteten Lieferung eines Funkrundsteuerempfängers keine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung vorhält (hier: verneint.

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Rechtsprechung– 2 O 238/13
Aktenzeichen: 2 O 238/13

Sachverhalt: Zur Frage, ob dem Betreiber eines Biomassekraftwerkes vom Netzbetreiber für den Monat Juli 2013 eine Abschlagszahlung in Höhe der vorherigen monatlichen Abschlagszahlung auf die Marktprämie für den selbstvermarkteten Strom zustünde. Die beklagte Netzbetreiberin hatte die Abschlagszahlung mit den Überschüssen der vorherigen Abschlagszahlung verrechnet und mit 0 Euro angesetzt. 

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 2 W 55/13
Aktenzeichen: 2 W 55/13
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 59, ZPO

Leitsatz des Gerichts:

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Rechtsprechung– VIII ZR 308/12
Aktenzeichen: VIII ZR 308/12

Zu der Frage, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf dem grasbewachsenen Innenbereich einer Galopprennbahn errichtet sind, an oder auf einer „baulichen Anlage“ i. S.

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Rechtsprechung– 5 O 13/12

Zu der Frage, ob neue PV-Module, die Anlagen nach einer Totalzerstörung durch einen Brand im Jahr 2010 ersetzen, neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt darstellen (hier verneint.

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Aufsatz

Die Autoren zeigen die Möglichkeiten und Grenzen einer stromsteuerbefreiten Lieferung von Letztverbrauchern im Marktprämienmodell auf. Dafür gehen sie zunächst auf die Voraussetzungen der Stromsteuerbefreiung ein um anschließend die stromsteuerbefreite Direktvermarktung genauer zu betrachten.

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag drei Modelle zum Verbrauch bzw. zur Vermarktung von Strom vor Ort vor, die aufgrund ihrer Befreiung von Steuern, Abgaben und ggf. Umlagen einen preislichen Vorteil beim Bezug von Solarstrom im Gegensatz zum Bezugsstrom aus dem Netz für gewerbliche und kleine Stromtarifkunden darstellen. Hierzu zählen der Eigenverbrauch gemäß § 37 Abs. 3 EEG 2012 durch den Anlagenbetreiber bzw.

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Direktvermarktung von Biogas-Strom und stellt u.a. dar, warum sie in der Biogasbranche nur zögerlich voranschreitet. Zudem befasst er sich mit dem spezifischen Nutzen der Regelbarkeit von Biogasanlagen im Gegensatz zu den volatilen Energien aus Wind oder Sonne und erörtert die hieraus resultierenden Vorteile bei der Direktvermarktung.

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Rechtsprechung– EnZR 73/12
Aktenzeichen: EnZR 73/12

Zu der Frage, ob bei einer kaufmännisch-bilanziellen Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung gemäß § 3 Nr. 7 EEG 2009 die Strommenge, die vom Erzeuger entweder selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine Entnahme ist, für die der Erzeuger Netznutzungsentgelte und eine Konzessionsabgabe entrichten muss (hier: bejaht.

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Rechtsprechung– VIII ZR 301/12

Zu der Frage, ob bei einem in KWK betriebenen Biomasse-Heizkraftwerk bei der Ermittlung des KWK-Bonus gem. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG

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Rechtsprechung– VIII ZR 295/12

Leitsatz des Gerichts:

Die in § 54 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 (in der Fassung vom 25.10.2008, BGBl. 2008 I, 2074, 2087) bestimmte Frist ist keine Ausschlussfrist.

Bemerkungen:

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Teilweise ja.

Die Nichterfüllung von bauplanungsrechtlichen bzw. genehmigungsrechtlichen oder ähnlichen Pflichten, die sich nicht unmittelbar aus dem EEG ergeben, hat grundsätzlich keinen Einfluss auf Vergütungs- bzw. Bonuszahlungen aus dem EEG.

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Votum 2013/46– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/46
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen einer Installation zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf einem alleinstehenden Gebäude angebracht sind, mit anderen Anlagen auf in der Nähe liegenden Grundstücken zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen die im Berichtszeitraum von der Clearingstelle EEG beschlossenen Arbeitsergebnisse vor, darunter den Hinweis 2012/30 zum Anwendungsbereich des Marktintegrationsmodells nach § 33 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 (ab April 2012), die

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012

Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Marktsituation für Biogasanlagen seit dem Inkrafttreten des EEG 2012 und gibt Einschätzungen verschiedener Anlagenhersteller wieder. Aus seiner Sicht sei ein Anlagenzubau bei gezielter Standorterschließung trotz der Minimierung rentabler Standorte möglich. Nachgefragt seien u.a. Wirtschaftsdünger- und Biomethan-Einspeiseanlagen.

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