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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag die Möglichkeiten für Biogasanlagen vor, sich am Regelenergiemarkt zu beteiligen und die Flexibilitätsprämie in Anspruch zu nehmen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Beitrag gibt einen Überblick über die bisherige anlagenbetreiberseitige Nutzung der Möglichkeit der Direktvermarktung, insbesondere des Marktprämienmodells.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
In diesem Beitrag werden die bisherigen praktischen Erfahrungen mit der Direktvermarktung von Strom aus Biogas dargestellt. Dabei werden neben der Managementprämie, der genossenschaftliche Zusammenschluss von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern sowie die Umsatzsteuerproblematik thematisiert.
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Aufsatz
Die Autoren diskutieren die Frage, inwiefern die Vermarktung von Strom aus Biomasseanlagen außerhalb des EEG eine Alternative zur Einspeisevergütung darstelle. Dabei werden u.a. die Vor- und Nachteile von Direktleitungen und der Netznutzung analysiert.
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Dieser Beitrag ist nur für Anlagen von Bedeutung, die zwischen dem 1. April 2012 und dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen worden sind und für die das sog. Marktintegrationsmodell anzuwenden ist. Bei diesen Anlagen ist die Vergütung grundsätzlich in folgenden Schritten zu bestimmen:

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Rechtsprechung– 10 K 401.09

Zu der Frage, ob eine KWK-Anlage gleichzeitig dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und dem des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterliegen kann (hier: verneint).

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Rechtsprechung– 9 U 572/12
Aktenzeichen: 9 U 572/12

Zu der Frage, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf dem grasbewachsenen Innenbereich einer Galopprennbahn errichtet sind, an oder auf einer „baulichen Anlage“ i.S.d. § 32 EEG 2009 angebracht sind (hier verneint. Bei der Galopprennbahn handele es sich nicht in all ihren Nutzungsflächen um bauliche Anlagen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Dieser Beitrag zeigt Möglichkeiten zur händlerseitigen Integration von erneuerbaren Energien in den Energiemarkt auf. Dazu wird u.a. auf die im Zuge der letzten EEG-Novelle vorgenommenen Einschnitte beim Grünstromprivileg, die Auswirkungen dieser Novelle auf den Energiemarkt, die Marktprämie sowie den Beitrag des Grünstromprivilegs zur Systemintegration eingegangen.
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Aufsatz

Der Schwerpunkt dieses Beitrags liegt auf der Vorschrift zum Austausch von Teilen von Anlagen zur Erzeugung von Strom auf erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nr. 5 Halbsatz 2 EEG 2012.

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Aufsatz

Der Beitrag analysiert die bisherige Entwicklung der Marktprämie, die mit dem EEG 2012 eingeführt wurde. Das Marktprämienmodell wird zunächst vorgestellt, dann seine Funktionsweise erklärt und erste Statistiken zur Nutzung der Marktprämie bei Windenergie, Biomasse, Solarenergie und Wasserkraft ausgewertet. Abschließend wird von den Autoren eine Bewertung der Integrationseffekte, der Lenkungsfunktion und der Kosten der Marktprämie vorgenommen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja. Auch bestehende PV-Freiflächenanlagen sind bei der Zusammenfassung mit neuen PV-Freiflächenanlagen zu berücksichtigen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nach bisherigem Kenntnisstand der Clearingstelle existiert keine zentrale Stelle, die darüber Auskunft erteilt, ob - bezogen auf einen konkreten Ort, an dem eine PV-Installation in Betrieb genommen worden ist oder werden soll - weitere PV-Anlagen innerhalb von 2 oder 4 km in Betrieb genommen worden sind oder werden.
 

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Vorabinformation:

Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"

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Aufsatz
Der Autor stellt die Möglichkeiten für Biogasanlagenbetreiberinnen und -betreiber dar, um im Rahmen der EEG-Direktvermarktung am Regelenergiemarkt teilzunehmen.
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Häufige Rechtsfrage Nr.

Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Abrechnungsverpflichtung der Zahlungsansprüche von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern grundsätzlich nicht davon abhängig machen, dass sie hierfür gesonderte (Abrechnungs-)Entgelte erheben oder in anderer Weise – beispielsweise durch die Verrechnung mit den Abschlägen – erhalten. Dies gilt jedenfalls nach dem Messstellenbetriebsgesetz für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.

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Gesetzentwurf

Im Anhang finden Sie den Regierungs- und Referentenentwurf zur „Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung - MaPrV)“ vom 29. August 2012.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2012, EEWärmeG, StromNEV

Große Anfrage der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/10366, s. Anhang) an die Bundesregierung zur Energiewende und deren Kosten für Verbraucher und Unternehmen.

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Aufsatz
Die Autoren bewerten die Marktprämie aus §§ 33a ff. EEG 2012 anhand ihrer bisherigen Entwicklung. Dabei wird auf Anreize und Pflichten der Direktvermarktung, das Konzept und die Umsetzung Marktprämie eingegangen.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 27 Abs. 1
In diesem Beitrag wird die Beifeuerung fester Biomasse in thermischen Kraftwerken als Beitrag zur Kosteneffizienz untersucht. Dabei wird u.a. das bisherige Regelungsregime des EEG hinsichtlich fester Biomasse dargestellt und bewertet sowie die Wirtschaftlichkeit und die Potenziale der Beifeuerung fester Biomasse aufgezeigt.
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Aufsatz

Die Autorin gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorschriften im EEG, die nach der PV-Novelle 2012 für den Verkauf von Solarstrom durch den Anlagenbetreiber an den Nachbarn gelte.

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Gesetz
Textfassung vom:

Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert.

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Aufsatz
Die Autorin befasst sich in ihrem Beitrag mit den technischen Anforderungen, die PV-Anlagen ab 100 kW seit dem 1. Juli 2012 gem. § 6 EEG 2012 erfüllen müssen, um nicht den Vergütungsanspruch zu verlieren.
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