Durch Artikel 7 des
Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes und anderer Gesetze
vom 23. Juli 2002, wurde das EEG 2000 zum dritten Mal geändert.
Sachverhalt: Die Klägerin verlangt eine höhere Vergütung für eine privilegierte Biogasanlage im Sinne des EEG 2000 in Verbindung mit der Biomasseverordnung vom 21. Juni 2001.
Entscheidung: Verneint.
Durch das
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes
vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) wurde das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) zum 1. April 2000 abgelöst.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Anlagenbetreiber die Kosten für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz der öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu tragen hat.
Ergebnis: Bejaht.
Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz (Stromeinspeisungsgesetz - genannt StrEG, StromEinspG oder StrEsG). Das Stromeinspeisungsgesetz war der Vorläufer des EEG.
Im Anhang finden Sie Materialien zu den Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung des bzw. zu Änderungen am Stromeinspeisungsgesetz in 1990, 1994 und 1998.
Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.
Am Freitag, den 22. Februar 2008 begrüßte die Clearingstelle EEG etwa 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrem 1. Fachgespräch unter dem Titel „Novellierung des EEG und dessen Weiterentwicklung“.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2022/15-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle zu klären, inwieweit beim Zähleraustausch anlässlich der Inbetriebnahme einer EEG- bzw.
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 15. Fachgespräch zum Thema „Das Marktintegrationsmodell“ am Mittwoch, den 4. September 2013 in der Landesvertretung Hessen in Berlin-Mitte.
Der Autor greift im Beitrag die wirtschaftliche Herausforderung eines Weiterbetriebs von Windenergieanlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung auf und erläutert die Möglichkeiten der Kostenreduzierung durch die Verwendung von (gebrauchten) Ersatzteilen sowie deren Verfügbarkeit.
Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruchssteller Anspruch auf Vergütung der erzeugten Strommenge hat, ohne dass Übertragungsverluste zum Netzanschlusspunkt i.H.v. 2,45 Prozent berücksichtigt werden.
Der Aufsatz befasst sich mit dem gesetzlich geregelten Anspruch auf Auszahlung angemessener Abschläge in einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 83 EEG 2014. Der Autor stellt die Entscheidungen verschiedener Gerichte zu diesem Thema dar, die den Anwendungsbereich häufig sehr restriktiv auslegen.
Die Autoren beobachten vier wichtige Trends auf dem europäischen Markt für Solarenergie.
Erstens bestehe eine Tendenz zu immer größeren Projekten (mehr als 10 MW). Zweitens gäbe es zunehmend innovative Ansätze, um Platzprobleme und Netzanschlussschwierigkeiten zu vermeiden (wie bspw. schwimmende Solaranlagen). Drittens sei auch die Förderung innovativer geworden (bspw. durch spezielle Ausschreibungen für Agri-Photovoltaik oder Speicher). Viertens würden auch zunehmend Module in Europa produziert werden.
Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag die Stellungnahme 2020/1-IV/Stn der Clearingstelle EEG | KWKG, in der die Clearingstelle auf Ersuchen des LG Lüneburg die Frage klärte, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf den
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2406, s. Anhang), das am 30. Dezember 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2014 zum zweiten Mal geändert.
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Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I, S. 1010, s. Anhang), das am 2. Juli 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Hierdurch wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuvor zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 13. Fachgespräch mit dem Thema "Das EEG 2012 - Schwerpunkt: Direktvermarktung" mit anschließendem Empfang zum fünfjährigen Jubiläum am Freitag, den 23. November 2012 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin-Mitte.
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 17. Fachgespräch zum Thema „Das EEG-Rechtsverhältnis zwischen Anlagen- und Netzbetreibern“ am Donnerstag, den 20. März 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin-Mitte.
Am Freitag, den 9. September 2011 begrüßte die Clearingstelle EEG gut 245 Gäste zu ihrem 9. Fachgespräch im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem.
Ende Juni hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt.
Die BNetzA hat am 27. Juni 2024 die Ausschreibungsergebnisse für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) und für innovative Systeme mit Kraft-Wärme-Kopplung (innovative KWK-Systeme) bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 3. Juni 2024.