Der Autor geht auf die zukünftig für viele alte Windenergieanlagen beim Rückbau notwendige Beseitigung des Beton-Fundaments ein. Hierbei beschreibt er die schrittweise Vorgehensweise und verschiedene Möglichkeiten der Fundamentbeseitigung. Die rechtlichen Vorschriften hierzu seien jedoch verwirrend und es gebe keine einheitliche Auffassung, ob das komplette Fundament entfernt werden müsse oder nur dieses nur zu Teilen aus dem Boden geholt werden solle. Dies sei von großer Bedeutung, da die Entsorgung des Materials bei den Kosten des Rückbaus eine erhebliche Rolle spiele.
Der Autor erläutert in dem Artikel den § 36g III 4 Nr- 3b) EEG 2017, in dem die Beteiligung von Standortgemeinden an Bürgerenergiegesellschaften bei Aufschreibungen für Windenergieanlagen an Land geregelt ist. Hierzu gibt er zunächst einen Überblick über den Hintergrund der Regelung und geht umfassend auf die Voraussetzungen, insbesondere auf den Umfang des Vertrages zwischen Bürgerenergiegesellschaft und Gemeinde, ein.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob für die von der Anspruchstellerin betriebenen Windenergieanlagen („Übergangsanlagen“) ein Anspruch nach §§ 19 Abs. 1, 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EEG 2017 auf finanzielle Förderung ohne Teilnahme an einer Ausschreibung besteht, obwohl die
Erfahrungsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum EEG 2017. Gemäß § 97 EEG 2017 evaluiert die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 26. Juni 2018 die 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Windenergieanlagen an Land eingeleitet.
Gebotstermin ist der 1. August 2018. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 01. August 2018 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.
Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juni 2018 (BGBl I S. 862, s. Anhang), das am 28. Juni 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum fünften Mal geändert.
Die Studie "Kommunale Teilhabe an der lokalen Wertschöpfung der Windenergie: Das Instrument einer Außenbereichsabgabe" wurde im Rahmen des Vorhabens "NeuPlan Wind" von der Stiftung Umweltenergierecht erstellt und analysiert verschiedene Ansätze, um die Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Bevölkerung zu steigern. Hierzu bewerten die Autoren bereits diskutierte Instrumente zur Akzeptanzsteigerung und führen mit der "Außenbereichsabgabe" ein eigenes Instrument ein.
Der Autor untersucht die Angreifbarkeit von gemeindlichen Flächennutzungsplänen (FNP) hinsichtlich festgelegter Konzentrations- und Ausschlusszonen für Windenergieanlagen. Hierbei geht er unter Berücksichtigung verschiedener Rechtsprechungen auf mögliche Abwägungsfehler beim Aufstellen des FNP und der hierbei geltenden Rügefrist sowie auf das Nichtauslösen einer solchen Frist im Falle von erheblichen Abwägungsmängeln ein, was dazu führe, dass diese nach wie vor geltend gemacht werden könnten.
Der Autor beschreibt den Zusammenhang zwischen den steigenden Zubauzahlen von Windenergieanlagen an Land und der Entwicklung der landwirtschaftlichen Bodenpreise. Im Fokus steht hierbei vor allem der untersuchte Standort Brandenburg sowie die Preiseffekte durch Windenergie.
Der Autor stellt einen Zusammenhang zwischen der durch die weltweite zunehmende Errichtung von Windenergieanlagen an Land auftretenden Standortverknappung und den gleichzeitig steigenden landwirtschaftlichen Bodenpreisen her.
Die Autoren erläutern das Anlagenkonzept des Projekts H2orizon, bei dem Strom aus Windenergieanlagen mittels Elektrolyse zu Wasserstoff umgewandelt wird und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) an den Forschungs- und Entwicklungsprüfständen für Raumfahrtantriebsysteme zur Verfügung steht. Gleichzeitig versorgen Gasmotoren-Blockheizkraftwerken den Standort mit Wärme und Strom.
Der Autor erläutert die sich durch den neuen Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) von Nordrhein-Westfalen ergebenden Änderungen für Windenergieanlagenbetreiber. Hierbei geht er auf den festgelegten Mindestabstand zu Wohnbebauung ein und unterscheidet zwischen den Konsequenzen für Neu- und Bestandsanlagen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Juni 2018 ein Hinweispapier zur Zuordnung von Zuschlägen zu genehmigten Windenergieanlagen an Land nach § 36g EEG veröffentlicht.
Leitsätze:
Leitsätze:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Mai 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land (Onshore) bekannt gegeben.
Der Autor erläutert Einsatzmöglichkeiten, Rahmenbedingungen und Perspektiven Strom aus erneuerbaren Energien in stillgelegten Bergbaustandorten zu erzeugen.
Leitsätze:
Die vom Institut für ZukunftsEnergie und Stoffsysteme (izes gGmbH) im Auftrag von IG Windkraft durchgeführte Studie geht der Frage nach, welche Lehren aus den aktuellen Erfahrungen mit Ausschreibungssystemen für Windenergie in Argentinien, Brasilien, Deutschland, Italien, Spanien und Südafrika sowie den historischen Erfahrungen in Großbritannien und Irland für Länder gezogen werden können, in denen ebenfalls über die Einführung von
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2018 die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für Wind- und Solaranlagen mit einem Ausschreibungvolumen von 200 MW bekannt gegeben.
Die Autor analysiert in seinem Beitrag das Klageverhalten von Umweltverbänden gegen die Genehmigung von Windenergieprojekten. Hierbei stellt er die These auf, dass die Verbände nicht ausschließlich den Umweltschutz als Ziel hätten, sondern mit Klagen wegen Fehlern bei der Umweltverträglichkeitsprüfung oft eine bloße Verhinderung der Errichtung von Windparks erreicht werden solle. Der Autor geht auf die bisher ergangene Rechtsprechung zu dieser Thematik ein und wünscht sich eine gesetzgeberische Klarstellung.
Der Artikel befasst sich mit den Möglichkeiten für den Weiterbetrieb von aus der EEG-Förderung herauslaufender Windenergieanlagen. Hierzu erläutert er die Funktionsweise der Marktplattform für Ökostrom von enyway, bei der Anlagenbetreiber den Ökostrom direkt an Endkunden verkaufen können. Eine weitere Möglichkeit biete die Firma Hanse Windkraft, die Altanlagen prüfe, aufkaufe und in das Portfolio der Stadtwerke-Muttergesellschaft aufnehme.
Sachverhalt: Urteil zur Frage, ob ein Nutzungsvertrag und ein damit einhergehender Verfügungsanspruch wirksam zustande kam, auch ohne hinreichend bestimmten Nutzungsumfang des Grundstücks.
Ergebnis: Bejaht.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (sog. Energiesammelgesetz - EnSaG).
Gang des Gesetzgebungsverfahrens: