Die Studie des Helmholz Zentrums, der Universität Leipzig und der Luleå University of Technology untersuchen ob der häufig geforderte technologieoffene Ansatz für die Ausgestaltung der politischen Rahmenbedingungen der erneuerbarer Energien als zielführend anzusehen ist. Hierbei wird am Beispiel Deutschlands aufgezeigt, warum eine Förderung spezieller Technologien deutliche ökonomische Vorteile bieten kann.
Am 5. Dezember 2016 fand das 25. Fachgespräch im Tagungszentrum Aquino in Berlin-Mitte statt.
Die Autoren diskutieren, ob durch das Windenergie-auf-See-Gesetz das schutzwürdige Vertrauen der Investoren noch nicht realisierter Offshore-Windenergieprojekte verfassungswidrig missachtet wurde.
Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag die Rolle von Bürgerwindprojekten in der Energiewende. Dabei gehen sie insbesondere auf die Unsicherheiten und Risiken ein, die sich für Bürgerenergiegesellschaften bei den Ausschreibungen nach dem EEG 2017 ergeben und stellen das Konzept der Co-Finanzierung der GLS Bank vor, bei der das Risikokapital auf Bürgergruppe, Bank und einen weiteren potentiellen Co-Investor verteilt wird.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die selbstschmierende Gleitlager für Windkraftanlagen vor. Dabei geht er insbesondere auf die Vorteile dieser Lager, wie beispielsweise die Umweltfreundlichkeit durch die Vermeidung einer externen Schmierstoffversorgung sowie ein reibungsarmer und somit wartungsfreier Betrieb, ein.
In seinem Beitrag stellt der Autor verschiedene Power-to-Gas-Projekte vor. Er betont dabei insbesondere, dass Power-to-Gas und Power-to-Heat zwar derzeit unwirtschaftlich seien, jedoch gleichzeitig Schlüsseltechnologien für die Sektorenkopplung in der Energiewende darstellten.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag u.a. den Hinweis 2015/42 zur Anwendung des Referenzertrags im EEG 2014, das Votum 2016/9 zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme beim Austausch eines Deponiegas-
Das zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 sieht in § 36c EEG 2017 vor, dass spätestens bis zum 1. März 2017 eine Verordnung zur vorübergehenden Steuerung von Windenergie an Land über die Ausweisung von Netzausbaugebieten erlassen werden muss. Die Bundesnetzagentur hat diesbezüglich am 14. November 2016 einen Entwurf zur Konsultation gestellt.
Der am 2. November 2016 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Entwurf der Besonderen Gebührenverordnung Strom (StromBGebV) steht derzeit zur Konsultation und soll zum Ende des Jahres 2016 in Kraft treten.
Fragestellung: Zu der Frage ob es bei einer geringfügigen Verschiebung des Standortes einer Windkraftanlage eines Neugenehmigungsverfahrens bedarf.
Ergebnis: Verneint.
Der Artikel beleuchtet die Regelungen zur Ausschreibung für Windenergie ab 2017. Gesetzgeberische Ziele seien dabei die Erlösdeckelung und die Verringerung des Missbrauchpotenzials gewesen. Insbesondere der Nachweis der Standortgüte, die Berücksichtigung der Verfügbarkeit der einzelnen Anlagen, Rückforderungen und Finanzierung sowie das Risko des Ausschreibungsvolumens seien für potenzielle Anlagenbetreiberinnen und -betreiber nur schwer zu bewerten und werden im Artikel näher betrachtet.
Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 24. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich dem EEG 2017 widmete und am 23. September 2016 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.
Der Beitrag behandelt das im EEG 2017 erstmals definierte Netzausbaugebiet für Windenergieanlagen (WEA) an Land. Hiernach wird die Inbetriebnahme von neuen WEA in den nördlichen Bundesländern zur Sicherung der Netzstabilität begrenzt.
Das vom Bundesumweltamt im November 2016 veröffentlichte Positionspapier "Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergieanlagen" trägt aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu der potentiellen Belastung der menschlichen Gesundheit durch Windenergieanlagen an Land zusammen und beurteilt diese. Dabei werden insbesondere folgende Belastungsarten betrachtet:
Die Autorin gibt in Ihrem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten zulassungsrelevanten Vorschriften für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach einer Einführung in den Themenkomplex werden hierbei die Zulassungsvoraussetzungen, wie die bau- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen, geschildert. Abschließend wird ein Fazit aus den gewonnen Erkenntnissen in den Schlussbemerkungen festgehalten und ein Ausblick auf die Regelungen des EEG 2017 gegeben.
Der Autor widmet seinen Beitrag der Registrierung von Genehmigungen nach § 4 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV). Hierbei gibt er zunächst eine thematische Einführung und beschreibt dann, welche Anlagen einer registrierungspflichtigen Genehmigung bedürfen.
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick zu den neuen Regelungen zur Onshore-Windenergie im EEG 2017. Nach einer kurzen Einleitung widmet er sich der Zielsetzung des EEG 2017, den Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht und schließlich dem Ausschreibungsverfahren selbst.
Das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21.
Das Seeanlagengesetz (SeeAnlG) vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2348), das zuletzt durch Artikel 14a des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) geändert worden ist.
Das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz – WindSeeG) vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2310) ist gemäß Artikel 25 des Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (s. Anhang) am 1.
Im Artikel werden die Herausforderungen und Chancen der Windenergie hinsichtlich der Stabilität des Energiesystems vor dem Hintergrund der geplanten Abschaltung von Atom- und Kohlekraftwerken behandelt. Hierbei wird auf die Problematik des Ersetzens von grundlastfähigen Kraftwerken durch fluktuierende erneuerbare Energien im Allgemeinen eingegangen und verschiedene Lösungsansätze durch den kombinierten Einsatz von Windenergie und Speichern analysiert, um eine stabile Netzeinspeisung gewährleisten zu können.
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1« beschlossen.
Die Clearingstelle EEG hat am 14. Juni 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 2« beschlossen.
Durch das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung wurde das KWKG 2016 und das EEG 2017 geändert. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.