Der Autor präsentiert den Stand von Forschung, Entwicklung und Pilotanlagen weltweit im Bereich schwimmender Fundamente für Windkraft auf See. Verschiedene Varianten schwimmender oder halb-getauchter Plattformen könnten Standorte mit größeren Meerestiefen wirtschaftlich erschließen und wären im Vergleich mit der festen Verankerung am Meeresgrund besser mit Belangen des Naturschutzes zu vereinbaren.
Der Artikel behandelt die zu beobachtende Abnahme des Austausches von bestehenden Windkraftanlagen (Repowering) nach dem Wegfall des Repowering-Bonus im EEG 2014.
In dem Beitrag werden aktuelle technische und wissenschaftliche Ansätze zu Regelungstechniken und -verfahren behandelt, welche insbesondere im Bereich Windkraft eine zunehmende Bereitstellung von Systemdienstleistungen für den stabilen Netzbetrieb durch erneuerbare Energien ermöglichen könnten. Neben Themen wie Regelenergie, Blindleistung oder Momentanreserven beleuchtet der Autor auch aus seiner Sicht Fehlstellen im regulatorischen Rahmen.
Die Autoren vergleichen in ihrem Beitrag den ertragsdatenbasierten IWET- Windindex der Ingenieurwerkstatt Energietechnik (BDB-Index) mit mehreren aus Reanalysedaten (z.B. Anemos-Windatlas, MERRA-Reanalysen) abgeleiteten Indizes, diskutieren die Gründe für die beobachteten Abweichungen und infolgedessen die weitere Eignung des IWET-Index als Basis für die Langzeiteinordnung von Ertragsdaten bei der Windparkplanung.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Netzbetreiber verpflichtet ist, eine Windenergieanlage (WEA) am nächstgelegenen Netzverknüpfungspunkt (NVP) anzubinden und bei der Zuweisung des NVP zukünftig absehbare Veränderungen an der Netzsituation berücksichtigen muss.
Ergebnis: Verneint.
Bezugnehmend auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Trier vom 23.März 2015 (Az: 6 K 869/14.TR) behandelt der Autor die Relevanz der Beeinträchtigungen von Wetterradarstationen des Deutschen Wetterdienstes durch nahegelegene Windenergieanlagen für die Genehmigungsfähigkeit von Windparks.
Der Autor widmet sich in diesem Aufsatz der kaufmännischen Betriebsführung von Windparks, insbesondere dem Bereich der Vermarktung, und geht dabei auch auf die Marktprämienverordnung (MaPrV) ein. Dabei problematisiert er u.a. die Vielfalt der Akteure sowie die Nicht-Förderung von Neuanlagen bei mindestens sechsstündigem negativem Strompreis.
Die Autorin prüft, welche genehmigungsrechtlichen Anknüpfungspunkte es für materiell-rechtliche Präqualifikationen bei Ausschreibungen für Windenergie an Land geben könnte. Dabei erläutert sie zunächst den Sinn und Zweck von Präqualifikationsbedingungen in Ausschreibungsmodellen und stellt die Präqualifikationsbedingungen in der Freiflächenausschreibungsverordnung dar. Anschließend diskutiert sie verschiedene mögliche Anknüpfungspunkte im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen an Land.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt einen Windpark, den die beklagte Netzbetreiberin im Rahmen des "Systemsicherheitsmanagements" - aufgrund einer unzulässigen Belastung der Netztransformatoren durch eine Starkwindfront - mehrfach regelt.
Der Artikel stellt einen neuen, internetbasierten Handelsplatz für die Direktvermarktung von Solar- und Windstrom vor. Das Online-Auktionsverfahren sei durch standardisierte Verträge vereinfacht und erhöhe zudem die Markttransparenz.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 31. Juli 2015 ein Eckpunktepapier zu Ausschreibungen der Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) ab dem Jahr 2017 veröffentlicht.
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein behördliches Register des Strom- und Gasmarktes eingeführt, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiesektors (Strom und Gas) genutzt werden kann. Ziel ist, diverse behördliche Meldepflichten durch die zentrale Registrierung zu vereinheitlichen, vereinfachen oder ganz abzuschaffen.
Die Broschüre des Auswärtigen Amtes gibt einen Überblick über die für die Energiewende relevanten beteiligten Akteure und Institutionen aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Die Autoren untersuchen in diesem Beitrag mögliche planungsrechtliche Voraussetzungen, welche bei zukünftigen Ausschreibungen von Windenergieanlagen (WEA) eine Rolle spielen könnten. Sie beschreiben den Rechtsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, um vor diesem Hintergrund Überlegungen zu einer planungsrechtlichen Anknüpfung von Präqualifikationsbedingungen für Windenergievorhaben zu diskutieren.
Leitsätze
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen erteilt wird.
Ergebnis: Verneint.
Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 21. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Speicherbetrieb unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das in Kooperation mit dem Projekt der deutschen Wissenschaftsakademien »Energiesysteme der Zukunft« (ESYS), am 8. Juni 2015 im Harnack-Haus in Berlin-Dahlem veranstaltet wurde.
Die Autoren beschreiben das Pilotprojekt eines Windparks mit Pumpspeicherkraftwerk, bei dem spezielle Speichertürme in Kombination mit außenliegenden Wasserbecken als Fundament für die Windkraftanlagen eingesetzt werden.
Der Bericht zum Status der Erneuerbaren Energien des Renewable Energy Policy Network for the 21st Century (REN21), an dem mehr als 500 Autoren und Mitwirkende beteiligt waren, gibt einen Überblick über die weltweiten Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien.
Nein. Denn die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers, um den Verknüpfungspunkt zu ermitteln, ist grundsätzlich unentgeltlich nach dem EEG durchzuführen.
Das EEG enthält keine Definition und auch keine detaillierte Regelung zur Netzverträglichkeitsprüfung.
Grundsätzlich nein, wenn entweder der bestehende Verknüpfungspunkt des Grundstückes der günstigste Verknüpfungspunkt ist oder der Netzbetreiber den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt mittels Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Verlangen nach einer Netzverträglichkeitsprüfung unbillig ist.
Näheres können Sie in dem
Der Autor geht auf die durch die veränderten Regelungen zur Direktvermarktung entstandenen Herausforderungen wie Umrüstkosten für die Fernsteuerbarkeit
oder geringe Margen ein und stellt Vermarktungswege für Regenerativstrom vor, die als Reaktion darauf entworfen und umgesetzt werden. Dazu gehören u.a. die regionale Stromvermarktung mit eigenem Bilanzkreislauf, getrennter Zertifikatehandel, Grünstrom-Markt-Modelle und die verstärkte Einbindung von regionalen Genossenschaften.