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Suche in EEG

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Politisches Programm

Gemäß § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ist die Bundesregierung verpflichtet, das EEG und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2023 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 31. Januar 2024 die Ergebnisse dritten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 31. Januar 2024, so dass die Bekanntgabe am 7. Februar 2024 als erfolgt gilt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Sollten für eine Anlagen die Voraussetzungen sowohl für eine EEG- als auch eine KfW-Förderung vorliegen, ist § 80a EEG zu beachten:

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Der Begriff „Hofstelle“ wird weder im EEG definiert noch ergibt sich aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ein eindeutiges Verständnis. Vielmehr orientiert sich die Auslegung am Baugesetzbuch (BauGB).

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) (für ausschreibungspflichtige Anlagen mit einer installierten Leistung von 1 MW) und § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 12 das Messstellenbetriebsgesetz (

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Am 15. Dezember 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. November 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Dezember 2023 und gilt damit am 22. Dezember 2023 als erfolgt.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#24
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#24

Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2023 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#23
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#23

Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2023 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen. 

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#22

Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2023 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: WindBG

Gegen die Ausweisung von Windenergiegebieten (4 WindBG) können gem. §§ 12 bis 18a LuftVG, insbesondere aufgrund luftverkehrsrechtlicher und militärischer Belange, Einwendungen erhoben werden.

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Rechtsprechung– 13 U 58/22

Sachverhalt: Die Klägerin begehrt den KWK-Bonus nach Maßgabe der Anlage 3 des EEG 2009. Sie betreibt im Netzgebiet der Beklagten insgesamt drei BHKW, die aus Biogas Strom und Wärme erzeugen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 06. Dezember 2023 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Oktober 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2023, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2023 als erfolgt gilt.

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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. November 2023 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Oktober 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 21. November 2023, so dass die Bekanntgabe am 28. November 2023 als erfolgt gilt.

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Kurzmeldung: Bund
Urheber: Bund
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Mit der geplanten Einführung der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ sollen die Nutzungsmöglichkeiten von Strommengen aus EEG-Anlagen, deren Wirkleistungserzeugung ansonsten aufgrund von strombedingten Engpässen reduziert werden müsste, erweitert werden. Ab dem 1. Oktober 2024 müssen demnach die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung bei solchen Engpässen jene Strommmengen, die in Anlagen i. S. d.

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Rechtsprechung– EnZR 85/20

Leitsätze:

a) Der Anspruch auf Härtefallentschädigung hängt weder von einer vorherigen Anmeldung einer Energieerzeugungsanlage als Erneuerbare-Energien-Anlage oder der Einhaltung sonstiger Förmlichkeiten, noch von der Geltendmachung des Anspruchs auf vorrangige Einspeisung beim Netzbetreiber ab. Es reicht aus, dass dem Netzbetreiber die tatsächlichen Umstände bekannt sind, aus denen sich die Einstufung der Anlage als Erneuerbare-Energien-Anlage ergibt.

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Politisches Programm

In dem Kurzbericht Energy Sharing - Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts werden verschiedene Umsetzungsvorschläge zum Energy Sharing und verwandte Ansätze verglichen.

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Gesetzentwurf

Mit der Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen (Preisbremsenverlängerungsverordnung – PBVV) sollen die bis zum 31. Dezember 2023 befristeten Energiepreisbremsen nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und dem Erdgas- und Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG)  bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

Gang des Gesetzgebungsvorhaben:

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit Deutschlands insb. in Bezug auf die Nachfragespitzen in Kälteperioden durch Gasspeicheranlagen, dauerhaft zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollen die bisher bis zum 1.

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Politisches Programm

Mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms 2023 durch das Bundeskabinett am 4. Oktober 2023 möchte Deutschland den Klimaschutzzielen bis 2030 einen großen Schritt näher kommen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Folglich liegt der Fokus auf der Dekarbonisierung in allen Sektoren der Volkswirtschaft. Durch die im vorliegenden Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die bestehende Klimaschutzlücke um bis zu 80 Prozent geschlossen werden. Dies bestätigte auch der Expertenrat für Klimafragen.

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Die BNetzA hat die Zahlen der zweiten Innovationsausschreibungsrunde 2023 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. September 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 28. September 2023, so dass die Bekanntgabe am 5. Oktober 2023 als erfolgt gilt.

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Fachgespräch

Das 46. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Solarpaket I: Bremsen für den Solarenergie-Ausbau gelöst?“ fand am 20. September 2023 als Präsenztermin in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung (auch mit Untertitelung in deutscher Sprache) online statt.

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