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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durchführungsverordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung – HkNDV) vom 15. Oktober 2012, am 18. Oktober 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S.

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2013 beträgt:

5,277 ct/kWh

    

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Rechtsprechung– 8 S 1370/11
Aktenzeichen: 8 S 1370/11
Gesetzesbezug: BauGB/ROG

Leitsätze

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Rechtsprechung– 2 U 53/12 (Hs)

Leitsatz des Gerichts:

Zur Auslegung einer individuell vereinbarten Klausel im Stromlieferungsvertrag eines Arealnetzbetreibers mit einem Unternehmen im Hinblick auf die Umlagefähigkeit von Kosten des EEG-Belastungsausgleichs für die Jahre 2005 bis 2008.
 

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Rechtsprechung– 2 W 33/12
Aktenzeichen: 2 W 33/12
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14

Leitsätze des Gerichts:

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2012

Der von Bundesumweltminister Peter Altmaier vorgestellte „Verfahrensvorschlag zur Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“ verfolgt das Ziel, die politische Debatte über eine grundlegende Neuordnung des EEG zu strukturieren. Zum Ablauf der Reform wird unter anderem vorgeschlagen, eine sorgfältige fachliche Vorbereitung - z.B.

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Rechtsprechung– VIII ZR 362/11
Aktenzeichen: VIII ZR 362/11

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 8 U 391/11
Aktenzeichen: 8 U 391/11

Zu der Frage, ob ein Pachtvertrag für eine landwirtschaftliche Fläche auf Grund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage fristlos vom Pächter gekündigt werden kann, wenn sich nach Vertragsschluss die gesetzlichen Grundlagen, auf denen das Rechtsgeschäft beruhte, wesentlich geändert haben und für den Vertragspartner die Nutzung der Fläche zum Betrieb einer Fotovoltaikanlage erkennbar war und nicht beanstandet wurde (hier bejaht).

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Rechtsprechung– 1 BvR 1809/12
Aktenzeichen: 1 BvR 1809/12
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 66, GG

Zu der Frage, ob die Übergangsregelung aus § 66 Abs. 18a S. 2 EEG 2012 - derzufolge Anlagen mit über 10 MW nur dann nach dem EEG 2012 vergütet werden, wenn sie vor dem 1. Oktober 2012 in Betrieb genommen wurden - verfassungswidrig ist. Hier: Verfasssungsbeschwerde nicht angenommen.

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Empfehlung 2012/19– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/19

Die Clearingstelle EEG hat am 2. Juli 2014 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Austausch und Versetzen von Anlagen und Anlagenteilen (außer PV und Wasserkraft) im EEG 2009 und EEG 2012“ abgeschlossen.

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Rechtsprechung– 4 O 2955/11

Sachverhalt: Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit zwei BHKW, einem Fermenter und einem Gärrestlager, die in den Jahren 2001/2002 errichtet und sukzessiv um zwei weitere

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Votum 2012/25– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/25

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob es sich bei einer Deponie der Deponieklasse III um ein Gebäude im Sinne von § 11 Abs. 2 EEG 2004 handelt, so dass die Anlagenbetreiberin für den in der dort gelegenen Fotovoltaikinstallation erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung de

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Rechtsprechung– 9 U 1021/12
Aktenzeichen: 9 U 1021/12

Zu der Frage, ob ein durch Schotterung befestigter Lagerplatz eine bauliche Anlage i.S.d. § 32 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 ist (hier bejaht).

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Politisches Programm
Hintergrundpapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zum Marktintegrationsmodell nach § 33 EEG 2012 (in der ab dem 1. April 2012 geltenden Fassung).
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Votum 2012/22– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/22
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob auf Antrag des Anlagenbetreibers zwei PV-Installation mit unterschiedlichen Inbetriebnahmedaten sowie unterschiedlicher Ausrichtung und Neigungswinkel, die sich am selben Standort befinden, über eine gemeinsame Messeinrichtung nach § 19 Abs. 2

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Votum 2012/23– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/23

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß §§ 33 Abs. 1, 16 Abs. 1 EEG 2009 für den Strom, der in der geplanten Fotovoltaikinstallation auf d

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Aufsatz

Die Autorin gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen für die Vermarktung und den Selbstverbrauch von Grünstrom, insbesondere Solarstrom, im Lichte der EEG-Photovoltaik-Novelle 2012.

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Aufsatz

Die Autoren geben in Ihrem Beitrag einen Überblick über die Empfehlung 2012/6 zu sog. Abschlagszahlungen im EEG 2012 und das Votum 2011/19 der Clearingstelle EEG, das die Anla

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Aufsatz
Die Autoren diskutieren die Frage, inwiefern die Vermarktung von Strom aus Biomasseanlagen außerhalb des EEG eine Alternative zur Einspeisevergütung darstelle. Dabei werden u.a. die Vor- und Nachteile von Direktleitungen und der Netznutzung analysiert.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
In diesem Beitrag werden die bisherigen praktischen Erfahrungen mit der Direktvermarktung von Strom aus Biogas dargestellt. Dabei werden neben der Managementprämie, der genossenschaftliche Zusammenschluss von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern sowie die Umsatzsteuerproblematik thematisiert.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Beitrag gibt einen Überblick über die bisherige anlagenbetreiberseitige Nutzung der Möglichkeit der Direktvermarktung, insbesondere des Marktprämienmodells.
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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag die Möglichkeiten für Biogasanlagen vor, sich am Regelenergiemarkt zu beteiligen und die Flexibilitätsprämie in Anspruch zu nehmen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Dieser Beitrag ist nur für Anlagen von Bedeutung, die zwischen dem 1. April 2012 und dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen worden sind und für die das sog. Marktintegrationsmodell anzuwenden ist. Bei diesen Anlagen ist die Vergütung grundsätzlich in folgenden Schritten zu bestimmen:

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die Entwicklung des Energierechts in den Jahren 2010 und 2011. Dabei gehen sie sowohl auf die Entwicklung der Gesetzgebung in Europa und Deutschland ein, auf die Schwerpunkte der Rechtsanwendung zum Energiewirtschaftsgesetz und dabei im Speziellen auf die Festlegungen der Bundesnetzagentur zu Netzanschluss, Netzzugang, Messung und Netzentgelten. Weitere Schwerpunkte bilden Netzentgelte in der Anreizregulierung und Rückforderungsansprüche nach § 315 BGB, Energieversorgungsnetze sowie Konzessionsverträge und -abgaben und das Energievertragsrecht.

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Rechtsprechung– 10 K 401.09

Zu der Frage, ob eine KWK-Anlage gleichzeitig dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und dem des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterliegen kann (hier: verneint).

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