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Aufsatz
Gesetzesbezug: BGB, EEG 2009 § 17

Der Autor geht in seinem Beitrag zu Photovoltaikanlagen auf die Abgrenzung von Unternehmern und Verbrauchern in den Fällen von anteiliger Einspeisung in das öffentliche Netz, vollständiger Einspeisung und vollständigem Eigenverbrauch ein.

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Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind gemäß § 3 Abs. 3 AusglMechAV (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung) verpflichtet, bis zum 15.
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Gemäß § 3 Abs. 4 AusglMechAV (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung) sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, bis zum 15.
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Rechtsprechung– 8 U 3/11
Zu der Frage, ob ein Verteilnetzbetreiber (VNB) vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch dann unterjährig Erstattung der unterjährig an Anlagenbetreiberinnen und -betreibern (AB) geleisteten Vergütungen verlangen kann, wenn dabei die von den AB tatsächlich gelieferte EEG-Strommenge von der den AB vergüteten Strommenge abweicht - etwa weil der VNB unterjährig bis zur Jahresabrechung den AB pauschalierte Vergütungen z.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: BGB
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag u.a. die jeweiligen Besonderheiten von Gewährleistungsansprüchen von PV-Anlagenbetreiberinnen und -betreibern gegenüber ihren Installateuren und freiwilligen Garantien im Fall von PV-Modulmängeln, Planungs- und Montagefehlern dar.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag ein neu in Betrieb gesetztes Hybridkraftwerk vor, das aus mehreren Windenergie- und Biogasanlagen sowie aus einem Elektrolysegerät zur Herstellung von Wasserstoff bestehe. Durch den mittels Windstrom hergestellten Wasserstoff als Energiespeicher könnten Schwankungen im Stromangebot ausgeglichen werden. Die sei jedoch noch mit hohen Energieverlusten verbunden.
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Aufsatz
Die Autoren gehen auf die im EEG 2012 neu geschaffenen Möglichkeiten der Direktvermarktung ein. Dabei stellen sie im Einzelnen Gewinnmöglichkeiten, Anforderungen, Probleme und Perspektiven der sogenannten optionalen Marktprämie gem. § 33g EEG 2012 dar.
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Studie

Durch die im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführte Studie „Naturschutzstandards Erneuerbarer Energien“ soll unter anderem der Stand der Formulierung von Naturschutzstandards und Nutzungsanforderungen bezogen auf die Sparten Bioenergie, Windenergie an Land und auf See, Wasserkraft, Solarenergie und Geothermie zusammengefasst und analysiert sowie die Möglichkeiten weiterer naturschutzrelevanter Standardsetzungen im Bereich der Erneuerbaren Energien systematisiert und vorbereitend begleitet werden.

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Hinweis 2011/10– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/10

Die Clearingstelle EEG hat am 16. Dezember 2011 den Hinweis zum Thema „Gebäude“ und „Lärmschutzwand“ i.S.d. § 33 Absatz 1 und 3 EEG 2009/EEG 2012 beschlossen.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit der Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets der EU von 2009 in Deutschland. Dazu gehen sie auf den Umfang des Energiepakets, ausführlich auf die Änderungen im EnWG und auf die Änderungen im EEG ein.

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Aufsatz

Die Autoren gehen auf die rechtlichen Besonderheiten ein, die bei der Genehmigung von Offshore-Windkraftanlagen zu beachten sind. Dabei werden zunächst Hintergrund und Problemstellung dargelegt. Anschließend werden die Grundzüge des Genehmigungsverfahrens durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie die Verwaltungspraxis des BSH dargestellt; eine rechtliche Würdigung wird angeschlossen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) hat eine "Vorstudie zur Integration großer Anteile Photovoltaik in die elektrische Energieversorgung" veröffentlicht. Diese ist auf den Seiten des BSW-Solar abrufbar.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

In diesem Beitrag stellt der Autor den Einfluss der Fotovoltaik auf die Strombörsenpreise dar.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die sinkende EEG-Vergütung für Solarstrom ab dem 1. Januar 2012 ein. Dabei vertritt er die Ansicht, dass sich Fotovoltaikanlagen auch weiterhin rentieren.

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Rechtsprechung– 2 U 87/11
Aktenzeichen: 2 U 87/11
Zu der Frage, ob PV-Freiflächenanlagen, die im Rahmen eines Forschungsprojektes betrieben werden, eine Vergütung nach § 32 EEG 2009 erhalten (hier: verneint.
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Rechtsprechung– I-4 U 58/11
Aktenzeichen: I-4 U 58/11
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Zu der Frage, ob mit einem Stromtarif zum Festpreis geworben werden darf, obwohl Änderungen von Umsatz- und/oder Stromsteuer und der EEG-Umlage davon ausgenommen werden (hier verneint: Die Verwendung der Bezeichnung "Festpreis" für einen Stromtarif sei eine irreführende geschäftliche Handlung, die unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über die Art des Preises gem. § 5
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Aufsatz
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Möglichkeit ein, die ungenutzte Abwärme aus Biomasseanlagen bei Abwesenheit geeigneter Wärmesenken mittels mobiler Wärmespeicher einer Wärmenutzung zuzuführen.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Entwicklungen von Wechselrichtern hinsichtlich technischer Innovationen und neuer Funktionalitäten wie z.B. integrierter Speicher vor.
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Aufsatz

In diesem Beitrag werden ausgewählte Neuregelungen des EnWG 2011 und des EEG 2012 sowie diesbezügliche Entscheidungen bzw. Festlegungen der BNetzA dargestellt und analysiert. Dabei geht der Autor auch auf offene Fragen und Folgen für die Praxis ein.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
Der Autor geht in seinem Beitrag detailliert auf die Neuregelungen der Biomassevergütung im EEG 2012 und mögliche noch ungeklärte Folgen der Gesetzesnovelle ein.
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Studie

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2012 (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

I. Wechsel zwischen Volleinspeisung und (teilweisen) Eigenverbrauch

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nein.

Die Anwendung der Regelung zum vergüteten Eigenverbrauch setzt voraus, dass die Solaranlage zumindest mittelbar an ein Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen ist. Eine nähere Begründung für das Erfordernis eines Netzanschlusses finden Sie in Abschnitt 3.1.4 der Empfehlung 2011/2/1.

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