Im Anhang finden Sie
Durch das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 2011 (BGBl. I 2011, S. 1554) wird das EnWG 2005 zum 4.
Im vorliegenden Votumsverfahren hat Clearingstelle EEG die Frage geklärt, ob die Vorhabensfläche, auf der die Anspruchstellerin die Errichtung eines Solarparks plant, als Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EEG 2009 zu qualifizieren
Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I S. 1634) wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Der Autor geht auf die Überarbeitung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) ein, wonach künftig Biogasgülle als Abfall gelten solle und stellt die daraus resultierenden Folgen für die Biogasbranche dar.
Der Autor geht im zweiten Teil seines Beitrages auf die BauGB-Novelle vom 29. Juli 2011 und die damit zusammenhängenden Änderungen für Biogasanlagen ein (vgl. auch ersten Teil des Beitrages).
Der Autor stellt die Änderungen vor, die sich mit dem EEG 2012 für Biogasanlagen ergeben haben und bewertet sie. Dies betrifft u.a. das Einsatzstofftagebuch, Kleinanlagen, das sogenannte Repowering von Bestandsanlagen und Erschwernisse durch das Wasserhaushaltsgesetz.
Der Autor berichtet von zwei Biogasanlagen, bei deren Inbetriebnahme es beinahe zu Unfällen gekommen wäre und stellt die sich daraus ergebenden Erkenntnisse und Gefahrenhinweise zusammen.
Die Autoren stellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Biogasanlagen verschiedener Größen mit verschiedenen Einsatzstoffen an, die unter dem EEG 2012 errichtet wurden. Die Ergebnisse werden in umfangreichen Tabellen dargestellt.
Der Autor geht auf die Neuerung des EEG 2012 ein, wonach gem. § 27 Abs. 4 EEG 2012 für die Vergütung von Strom aus Biomasse mindestens 60 Prozent der anfallenden Wärmemenge genutzt werden muss.
In diesem Beitrag wird die Nutzung der Abwärme aus Biogasanlagen zur Gärrestetrocknung mit dem Ziel der Gärrestmengenreduktion thematisiert. Der Autor stellt dabei einige Anlagen zur Gärresttrocknung, Hersteller und Verfahren vor.
Die Autoren stellen die Direktvermarktung gem. EEG 2012 für Biogasanlagen vor und gehen dabei insbesondere auf das Marktprämienmodell, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme derselben und die Flexibilitätsprämie ein.
- Auf einen fristgerecht gestellten und begründeten Antrag hin kann eine Begrenzung des Anteils der abzunehmenden und zu vergütenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach § 16 EEG auch noch nach Ablauf des Begrenzungszeitraums gewährt werden.
- Neu gegründeten stromintensiv produzierenden Unternehmen steht für das Jahr der Produktionsaufnahme kein Anspruch auf Begrenzung des Anteils der abzunehmenden und zu vergütenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die im Zuge des Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) vorgenommene Konkretisierung der Informationspflichten des Netzbetreibers nach § 5 EEG 2009 ein.
Im Folgenden finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung.
Im Anhang finden Sie:
Zu der Frage, ob im Rahmen eines Forschungsprojektes betriebene PV-Freiflächenanlagen Anspruch auf Vergütung nach dem EEG 2004 haben (hier: verneint.
Die Clearingstelle EEG hat am 15.
Die Autoren stellen in Ihrem Beitrag u.a. die Empfehlung 2009/12 zum Anlagenbegriff im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009, den Hinweis 2010/14 zum Begriff des Gasnetzes im Sinne des
Als Fortsetzung einer allgemeinen Einführung in die Direktvermarktung aus dem Biogas Journal 4/2011 (Teil I Ökostromdirektvermarktung - Nur eine Nische für Erneuerbare), werden in Teil II ausgewählte Unternehmen und Geschäftsmodelle zur Direktvermarktung vorgestellt.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag drei Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG vor. Sie gehen zunächst auf den Hinweis 2010/16 und sodann auf die Voten 2009/20 und 2008/28 ein.