Der Begriff „Trockenfermentation“ in § 8 Abs. 4 EEG 2004 ist gesetzlich nicht näher definiert. Allerdings hat das Bundesumweltministerium im März 2007 eine Auslegungshilfe „Trockenfermentation für kontinuierliche Biogasverfahren“ erstellt.
Der Autor behandelt in seinem Beitrag die juristische Bedeutung von Montage- und Installationsanleitungen für Fotovoltaikanlagen. Weiterhin wird auf die Anforderungen an gesetzeskonforme Montageanleitungen für Solarmodule eingegangen und ein Vorschlag zur Gliederung einer Montageanleitung gemäß der einschlägigen DIN-Normen gemacht.
Zu der Frage, ob der richtige Verknüpfungspunkt gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 unter mehreren Verknüpfungspunkten in demselben Netz ermittelt werden kann (hier verneint: Der richtige Verknüpfungspunkt i.S.v.
Der Autor geht im ersten Teil seines Beitrages auf die BauGB-Novelle vom 29. Juli 2011 und die damit zusammenhängenden Änderungen für Biogasanlagen ein (vgl. auch zweiten Teil des Beitrages).
In diesem Beitrag wird auf die mit dem EEG 2012 eingeführte eigene Vergütung für Güllekleinanlagen und deren Rentabilität eingegangen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Entwicklung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz in Deutschland dar.
Der Autor stellt in seinem Beitrag neuere technische Entwicklungen im Bereich von Mikro-Holz-BHKW - u.a. in Bezug auf das KWK-Potential, den Einsatz von Stirlingmotoren sowie den Einsatz von Holzvergasungstechnologien - dar.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung aus § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 (sog. Gebäudevergütung) für den Strom hat, der in der
- Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung darf mit Blick auf den Artenschutz nur erteilt werden, wenn sich das Tötungsrisiko im Sinne des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG a.
Die Autoren erläutern die am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Vorschriften des EEG und deren Auswirkungen auf die Planung von Flächen für Fotovoltaikanlagen. Dabei gehen sie insbesondere auf die Vergütungspflicht für Freiflächenanlagen auf unterschiedlichen Flächentypen im Geltungsbereich eines neuen Bebauungsplanes ein.
Der Autor erläutert das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 01. April 2009 bezüglich der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Direktverbrauchs und geht dabei auf Fragestellungen ein, die sich bei der praktischen Umsetzung ergeben.
Der Autor erläutert die bisherige Praxis zum Grünstromprivileg und gibt einen Ausblick darauf, wie sich das Grünstromprivileg durch das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien entwickeln wird.
Leitsätze des Gerichts:
Der Autor gibt einen Überblick über das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien und die wichtigsten Änderungen, die sich daraus für das EEG und das EEWärmeG ergeben.
Zu der Frage, ob die Gemeinde in ihrem Bebauungsplan für ein im Flächennutzungsplan ausgewiesenes Vorranggebiet für Windkraftanlagen auch dann noch von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen darf, wenn dadurch der Bebauungsplan das dem Flächennutzungsplan - und damit auch der darin vorgenommenen Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen - zugrundeliegende gesamträumliche Planungskonzept verändert (hier: verneint. In diesem Fall müsse der Flächennutzungsplan geändert werden).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Verfahren zur Meldung von PV-Anlagen am 8. April 2011 umgestellt. Zur Meldung steht nur noch das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Die Clearingstelle EEG hat am 22. Juni 2011 den Hinweis zu dem Thema „PV auf bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten" i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 2 und 3 EEG 2009 beschlossen.