Leitsätze des Gerichts:
1. § 41 Abs. 5 EEG 2012 setzt die Selbstständigkeit des Unternehmensteils im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor Stellung des Antrags voraus.
Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Zahlung der Marktprämie einer Solaranlage auf dem Gelände einer abgerissenen Fabrik.
Um das große Potenzial von Dachflächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu nutzen, empfehlen die Autoren die Einführung einer Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen. In Kombination mit einem Verpachtungskataster könne sichergestellt werden, dass Eigentümer und Eigentümerinnen mit unrentablen Dachflächen diese Pflicht nicht erfüllen müssten. Die Studie beschreibt mehrere Optionen für die genaue Ausgestaltung einer solchen Pflicht. Die Autoren analysieren die Auswirkungen mit ihren Vor- und Nachteilen.
Die BNetzA hat die Zahlen der 6. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 6. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Oktober 2020.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Zahlungsanspruch nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 2 EEG 2017 (Erhöhung des Leistungsvermögens um mindestens 10 %) hat (im Ergebnis bejaht).
Der Autor befasst sich mit den Auswirkungen des deutschen Corona-Konjunkturpakets, welches erneut die europäische Beihilfefrage aufwerfe, und beleuchtet dabei die Auswirkungen des Green Deals der EU.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Oktober 2020 ihren Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten zu der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben nach den §§ 62a und 62b EEG 2017 veröffentlicht.
Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber haben gegenüber dem Netzbetreiber nachvollziehbar darzulegen, dass sie durch bestimmte Maßnahmen das Leistungsvermögen ihrer Anlage erhöht haben. Ein geeigneter Nachweis wird durch die vollständige Darlegung folgender Angaben erreicht:
Die vorliegende Studie beschreibt die Auswirkungen von Fortschritten bei der Onshore-Windenergietechnologie auf die tatsächlichen Erzeugungsmengen. Die Studie soll zeigen, dass fortschreitende technologische Entwicklungen Windenergieanlagen leistungsstärker machen als bisher angenommen.
Die BNetzA hat die Zahlen der 5. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 5. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. September 2020.
Der Leitfaden „Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende - Ein Leitfaden für Deutschland“, des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), erläutert das Potenzial, den aktuellen Technologiestand sowie den Rechtsrahmen der Agri-Photovoltaik.
Der Autor unterzieht die Ausführungen des Leitfadens der BNetzA zur Abgrenzung weitergeleiteter Strommengen einer kritischen Würdigung.
Die Autoren befassen sich mit dem EEG 2021-Entwurf und beleuchten stichpunktartig die verschiedenen Neuerungen und Änderungen.
Zunächst skizzieren sie die wichtigsten Motive des Gesetzgebers und beschreiben anschließend übersichtsartig die relevantesten Änderungen bei Erzeugungsanlagen in folgenden Bereichen:
Die Autorin diskutiert die Verbesserungen, die mit der EEG-Novelle („EEG 2021“) für Photovoltaik-Mieterstrommodelle erreicht werden sollen.
Der Autor befürchtet, dass die schwankende Verfügbarkeit der Energieträger Wind und Sonne die Stabilität der Stromnetze gefährden und zu einer Unterversorgung mit elektrischer Energie führen könne. Er zeigt, dass der von der Bundesregierung vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit einhergehende Abschaltung der Kernkraftwerke und das Zurückfahren der Kohleverstromung nicht wie vorgesehen möglich seien, ohne die Versorgungs- und Netzsicherheit zu gefährden. Langfristig könne eine stabile Energieversorgung nur durch die Bereitstellung von Speichern gemeistert werden.
Die Autoren leisten einen Beitrag zur derzeitigen Diskussion um die Sinnhaftigkeit der Nutzung von Biogas. Bioenergie sei seit einigen Jahren aufgrund seiner fehlenden ökonomischen Effizienz in die Kritik geraten. Obwohl der Sektor stagniere, erhalte er hohe Vergütungen durch das EEG.
Die Autoren skizzieren in ihrem Aufsatz die Entwicklung des Strommarktdesigns in den letzten 20 Jahren und identifizieren dabei besonders relevante "Triggermomente". Zunächst habe mit der Entflechtung der vertikal integrierten Wertschöpfungskette eine Liberalisierung des Strommarktes stattgefunden. Um 2010 sei ein zunehmender Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt, welcher in einer beschleunigten Energiewende kulminiert sei.
Das vorliegende Vorschlagspapier des Bundesverbandes Erneuerbare Energien zeigt mögliche Maßnahmen auf, die der Finanzierung und Flexibilisierung des deutschen Strommarktdesigns dienen sollen.
Im Fokus dieses Aufsatzes liegen die Überlegungen, welche Auswirkungen die neue EEG-Novelle auf die deutsche Solarindustrie haben kann.
Der Aufsatz widmet sich der keimenden Industrie des Modulrecycling. Es sei vorteilhaft, wenn in Zukunft für die Herstellung neuer Solarmodule wiedergewonnene Rohstoffe aus Altanlagen verwendet werden. Um einen solchen kreislaufwirtschaftlichen Ansatz zu ermöglichen, brauche man neue Technologien, die die Altmodule zerlegen. Allerdings brauche es ebenso eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, da lediglich Schreddern heutige Recycling-Erfordernisse erfülle.
In diesem Artikel diskutieren die Autoren über die im EEG-Regierungsentwurf vorhandenen Neuheiten zur Windenergie. Sie überlegen, ob die finanzielle Kommunalbeteiligung das Ziel der Akzeptanzsteigerung erreiche, wie die Verschärfung des Vergütungswegfalls bei negativen Preisen die Wirtschaftlichkeit beeinflusse, und lobten die Einführung der sog. "Südquote" für die Ausbauankurbelung in südlichen Bundesländern.
Die Autoren behandeln in ihrem Aufsatz den Begriff, den Nachweis und die Weitergabe der „grünen“ Eigenschaft erneuerbaren Stroms - kurz EE-Strom.
Der Autor informiert die Leser über die weltweite Entwicklung der Offshore-Windkraftanlagen für die kommenden Jahre. Angesichts des Aufschwungs der Offshore-Industrie werden größere und leistungsfähigere Turbinen auf den Markt kommen. Zurzeit gäbe es 5 Unternehmen, die das Erscheinen ihrer Windkraftanlagen der 10+ MW-Klasse angekündigt hätten – MHI Vestas, Siemens Gamesa, GE, Ming Yang und Dongfang. Die 12 MW-Pilotanlage von GE laufe seit 2019 im Hafen Rotterdam im Testbetrieb.