Die Clearingstelle EEG hat am 20. September 2017 den Hinweis zum Thema »PFC-belastete (Acker-)Flächen als Konversionsflächen i.S.d. EEG« beschlossen. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 11. August 2017. Die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen sind im Anhang beigefügt.
In dem Beitrag werden die Ergebnisse zweier Voten der Clearingstelle EEG vorgestellt, in denen es um die Flexibilitätsprämie bei Bestandsanlagen geht. Das Votum 2016/41 betrifft Fragen zum Beginn des zehnjährigen Förderzeitraums, das Votum 2016/18 Fragen zur Anwendbarkeit der Prämie auch bei Mischgasanlagen.
Der Autor erläutert in seinem Beitrag die aus seiner Sicht bestehende Möglichkeit, die Befreiung von der EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom zu erhalten, sofern die Modernisierung einer Bestandsanlage vor dem 1. Januar 2018 durchgeführt worden ist.
Die Autorin bewertet die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunden für PV-Freiflächenanlagen nach dem EEG 2017 und geht dabei auf Details wie die Funktionsweise des Verfahrens, Sicherheiten, Verzögerungen und Flächentausch sowie mögliche Pönalen ein.
Der Autor beschreibt ein realisiertes Konzept zur Nutzung von PV-Anlagen und Batteriespeichern auf einer Ergasbohrplattform in der Nordsee und geht auf die Wirtschaftlichkeit und die Wartung des Systems ein.
Sachverhalt:
Sachverhalt: Die Antragsteller begehren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen eine für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen. Die Antragsteller seien einem unzumutbaren Lärm ausgesetzt, weil die WEA in einem reinen Wohngebiet errichtet werden sollen.
Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV) vom 12. Juni 2017 (BGBl. I S. 1651), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16.
Zusammengefasst werden Solaranlagen, wenn bestimmte räumliche und zeitliche Kriterien erfüllt sind. Neben der Vergütungshöhe ist die Zusammenrechnung mehrerer Solaranlagen vor allem bei der Erfüllung technischer Vorgaben zur Ermöglichung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber relevant (§ 6 Absatz 3 EEG 2012, § 9 Absatz 3 EEG 2014/2017/2021/2023).
Die Clearingstelle hat am 27. September 2018 die Empfehlung zu dem Thema »Anlagenzusammenfassung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017« beschlossen.
Ein sogenanntes Solarkraftwerk ist nach den Wertungen des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Anlage im Sinne des § 3 Nummer 1 EEG 2009. Es ist eine „Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas“ - im Falle des Solarkraftwerks eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. juni 2017 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Solaranlagen ab 750 Kilowatt (kW) bekannt gegeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Juni 2017 die zweite Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land (Onshore) mit einer Leistung über 750 kW eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Mai 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land (Onshore) bekannt gegeben.
Sachverhalt: Die Klägerin unterhält Verträge mit Endkunden, in deren Rahmen sie „Energiedienstleistungen“ erbringt. Die Beklagte ist eine von vier Übertragungsnetzbetreiberinnen (ÜNB) in Deutschland. Die Parteien streiten um den Belastungsausgleich nach dem EEG 2012 und EEG 2014 (Bundesweiter Ausgleich).
Sachverhalt: Ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (Klägerin) begehrt die Begrenzung der EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2009.
Die Autorin beschreibt das Projekt einer neuartigen Pilotanlage, die aus senkrecht aufgeständerten, bifacialen PV-Modulen besteht. Durch dieses Konzept könne auf der entsprechenden Fläche gleichzeitig auch Landwirtschaft betrieben werden. Im Artikel werden ferner die Vorteile, aber auch Nachteile, wie die hohen Anforderungen an das Montagesystem und die derzeit noch hohen Preise für bifaciale Module, benannt.
Der Artikel bewertet den Exportmarkt für gebrauchte Windenergieanlagen. Dabei stellt der Autor die Gründe für dessen starke Entwicklung der vergangenen Jahre dar, geht auf die aktuelle Situation, Probleme und zukünftige Möglichkeiten zur Erschließung neuer Märkte ein.
Die Autoren stellen die Möglichkeit der Nutzung von Niederspannungsdrosseln für die Blindleistungskompensation von PV-Anlagen vor. Hierzu gehen sie auf die Grundproblematik und die unzureichende Kompensation durch Wechselrichter sowie die Kostenfrage ein und beschreiben detailliert die technische Wirkweise der Kompensation durch die Drosseln.
Der Autor analysiert das Potenzial von Biomethan als Kraftstoff und und als Speichermedium (Power to Gas) , nachdem durch die auslaufenden EEG-Boni kein Anreiz für eine Verstromung auf Grundlage einer Förderung nach dem EEG mehr bestehe. Hierbei erläutert er Beispiele der Biomethannutzung verschiedener Unternehmen, unter anderem auch das e-Gas-Projekt von Audi.
Die Autorin beurteilt die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und geht hierbei insbesondere auf die Privilegierung von Bürgerenergiegesellschaften und deren Erfolg bei den Zuschlägen ein.
Der Beitrag erläutert die Sanktionsfolgen in Form der Reduzierung des Förderungsanspruchs auf null bei verspäteter Meldung der Anlage an das Anlagenregister durch den Betreiber. Hierbei geht der Autor insbesondere auf die Karenzfrist zur Meldung nach der Inbetriebnahme und der mit dem EEG 2017 eingeführten und rückwirkenden Reduzierung des Anspruchs um nur noch 20 % ein, wenn der Anlagenbetreiber die zur Abrechnung erforderlichen Daten dem Netzbetreiber fristgemäß übermittelt.
Im Beitrag zählt die Autorin verschiedene für Windenergieanlagenbetreiber relevante Pflichtverstöße auf, die vergütungsrechtliche Sanktionen nach dem EEG 2017 zur Folge haben. Hierbei geht sie insbesondere auf die Einhaltung technischer Vorgaben beim Netzanschluss (Einspeisemanagement), Melde- und Mitteilungspflichten des Anlagenbetreibers sowie weitere spezielle Pflichten bei der Inanspruchnahme einer Einspeisevergütung und der Direktvermarktung ein.
Der Autor erläutert die wirtschaftlichen und technischen Vor- und Nachteile beim Einsatz von Zentral- oder Stringwechselrichtern in großen Solarparks. Hierbei nimmt er Bezug auf aktuelle Projekte in Deutschland, England und der Türkei.
Der Autor analysiert in seinem Beitrag, ob eine modulare Bauweise von großen Fotovoltaikanlagen - z.B. Module von 500 kW oder 1 MW - zu wirtschaftlichen Vorteilen in Form von Kostensenkungen durch Skaleneffekte führen kann.