Sachverhalt: Der Anlagenbetreiber meldete seine Windenergieanlage nicht innerhalb von drei Wochen nach ihrer Inbetriebnahme im Anlagenregister.
Leitsatz des Gerichts:
Eine erweiternde Auslegung der Anspruchsvoraussetzungen des EEG 2012 kommt mangels Regelungslücke nicht in Betracht.
Auch unter verfassungsrechtlichen Vorgaben - hier der Gleichheitsgrundsatz in der Ausprägung des Willkürverbots - ist eine erweiternde Auslegung nicht geboten.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für Strom aus einem Solarpark auf einer ehemaligen Ackerfläche seit dem 29. Oktober 2010 ein Vergütungsanspruch nach § 32 EEG 2009 (in der Fassung der »PV-Novelle 2010«) besteht (im Ergebnis bejaht). Insbesondere war zu klären,
Gesetzentwurf der Bundesregierung (BReg) zum Gesetz zur Förderung von Mieterstrom vom 26. April 2017 (s. Anhang).
Leitsatz des Gerichts:
Die gesetzgeberische Entscheidung, welche § 17 Abs. 1 EEG 2012 zugrundeliegt, kann grundsätzlich nicht mit Billigkeitserwägungen korrigiert werden.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. März 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land (Onshore) mit einer Leistung über 750 kW eingeleitet.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Fotovoltaikanlagen der Kläger, die auf mehreren grundstücksübergreifenden Gebäuden installiert wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG
Im Beitrag werden der Hinweis 2017/6 zu Genehmigungen von Übergangs-Windenergieanlagen im EEG 2017 sowie zwei Empfehlungsverfahren zu Anwendungsfragen des Messstellenbetriebsgesetzes (
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Übertragungsnetzbetreiber gegenüber einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen einen Zinsanspruch hat, wenn dieses unzutreffende Mitteilungen über die Verteilung der Strommenge auf privilegierte und nicht-privilegierte Letztverbraucher gemacht hat.
Ergebnis: Bejaht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 9. März 2017 sein Eckpunktepapier zur Förderung von Mieterstrom veröffentlicht (s. Anhang).
Das Eckpunktepapier enthält Informationen zu
Die konkret zu ermittelnde installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ergibt sich aus der elektrischen Wirkleistung sowie dem Gesamtwirkungsgrad der Wasserkraftanlage und wird durch das leistungsbegrenzende Bauteil des Maschinensatzes beeinflusst. Die installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ist nicht gleichzusetzen mit der Generatorenleistung. Darüber hinaus ist die installierte Leistung abzugrenzen von der Einspeiseleistung bzw. Bemessungsleistung einer Wasserkraftanlage.
Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Betreiber einer im Jahr 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für die Kalenderjahre 2013 und 2014 hat, wenn der Anlagenbetreiber die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht rechtzeitig vorgenommen hat (hier: bejaht.
Baden-Württembergische Verordnung der Landesregierung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (Freiflächenöffnungsverordnung - FFÖ-VO)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 3. März 2017 ein Eckpunktepapier für die gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land (WEA Land) und Solaranlagen (PV) veröffentlicht (s. Anhang).
Leitsatz des Gerichts:
Im Artikel wird auf die Notwendigkeit eines Blitzschutzes bei elektrischen Versorgungssystemen (insbesondere bei PV-Anlagen) eingegangen. Die Gefahr eines Blitzschlags und der dadurch entstehende Schaden an der Anlage seien nicht zu unterschätzen. Im Artikel werden auch die relevanten Normen vorgestellt, die Anforderungen an den Blitzschutz definieren. Diese seien zuletzt im Oktober 2016 überarbeitet worden.
Die Autoren untersuchen den Einfluss der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) der EU-Kommission auf das EEG 2014 und das EEG 2017.
Die Autorin stellt die Ergebnisse des Votums 2016/21 der Clearingstelle EEG zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Holzvergasungsanlage und des Schiedsspruchs 2016/43 zu nachträglichen Korrekturen für Nachzahlungen auf den KWK-Bonus vor.
Im Beitrag werden die Änderungen und Auswirkungen des neuen Düngemittelverordnungs-(DüV-)Entwurfs diskutiert. Der Autor merkt an, dass sich durch die weiteren Einschränkungen bezüglich der Ausbringung von Düngemitteln Nachteile für Biogasbetriebe ergäben. Einzelne kritische Aspekte der Regelung und deren Folgen werden erläutert.
Im Artikel wird die Möglichkeit vorgestellt, wie nach der Maisernte auf den Feldern verbleibende Pflanzenreste und Stroh in einer Biogasanlage sinnvoll vergoren werden können. Das Vergären von Maisstroh werde derzeit erprobt und es lägen bereits erfolgversprechende Studien vor. Durch die Zugabe von Zuckerrüben erreiche die Silage nahezu den gleichen Biogasertrag wie eine übliche Maissilage.
Die Optimierung der Selbstversorgungsquote bei der Hausenergie ist Gegenstand dieses Artikels. Hierzu wird die Kombination von Fotovoltaikanlage, Batteriespeicher und Wärmepumpe vorgestellt, womit die benötigte Energie zu 50 Prozent durch Selbsterzeugung gedeckt werden könne. Bei zusätzlicher Nutzung von Solarthermie könnte eine Quote von über 70 Prozent erreicht werden. Grundlage der Konzepte ist die Wahrung der Wirtschaftlichkeit.
Im Artikel wird das geplante Marktstammdatenregister vorgestellt. Dieses Zentralregister soll alle anderen bestehenden Register wie das PV-Meldeportal und das Anlagenregister ablösen bzw. zusammenführen und so eine vollständige Datenbasis inklusive Bestandsanlagen bilden. Der Autor erläutert den Prozess des Inkrafttretens und die damit zusammenhängenden Pflichten der Anlagenbetreiber.
Der Autor stellt eine innovative Montageart vor, bei der die Ausrichtung der PV-Module im Solarpark um 10 bis 45 Grad gedreht wird. Eine Drehung der Module soll die Selbstreinigung verstärken, Verschattungsverluste verringern, die Flächennutzung optimieren und damit den Energieertrag erhöhen. Im Artikel werden die Funktionsweise, die Vor- und Nachteile sowie verschiedene Projekte und Varianten als Feldtest dieser Montageart behandelt.
Im Artikel beleuchtet die Autorin die rechtlichen Rahmenbedingungen des EEG 2017 bzgl. der EEG-Umlage-Pflicht bei Speichern.