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Häufige Rechtsfrage Nr.
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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Aufsatz einen Überblick über die verschiedenen Definitionen der "Abnahmestelle" im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).

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Aufsatz

Der Artikel befasst sich mit Fragen, die sich durch die eigenständige Vermarktung regenerativen Stroms durch Anlagenbetreiber ergeben. Dabei geht der Autor sowohl auf die rechtliche Einordnung als Energie- bzw. Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Stromlieferanten sowie auf die rechtlichen Pflichten, die durch die Energielieferung entstehen, ein.

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Aufsatz

Der Autor erläutert die Neuregelungen des EEG 2014 zur Höchstbemessungsleistung bei Biogasanlagen. Dabei geht er zunächst darauf ein, wie sich die Höchstbemessungsleistung definiert und woran sie anknüpft beziehungsweise an welcher Anlagenkomponente sie festgemacht ist. Zuletzt thematisiert er, was im Falle von Änderungen an der Anlage oder dem Austausch beziehungsweise Versetzen von Blockheizkraftwerden mit der Höchstbemessungsleistung passiert.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen EEG 2014 und dessen Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen. Sie stellen zunächst die allgemeine Struktur der Übergangsbestimmungen für neuere und ältere Bestandsanlagen sowie spezielle Übergangsvorschriften vor und gehen anschließend auf die einzelnen Übergangsbestimmungen ein und erläutern diese ausführlich.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die neuen Regelungen für Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien nach dem EEG 2014. Sie stellen dabei die Voraussetzungen der Marktprämie vor, wovon die Förderhöhe abhängt, für welche Anlagen die Direktvermarktung verpflichtend ist und welche Auswirkungen die EEG-Novelle auf Bestandsanlagen hat.

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Aufsatz

Die Autorin setzt sich mit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung auseinander und erläutert  finanzielle und die Verfahrensdauer betreffende Vorteile einer Schlichtung oder eines Schiedsgutachtens anhand des Beispiels von Sachmängeln bei PV-Modulen.

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Politisches Programm

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat bislang die Berichte zur Vorbereitung des Erfahrungsberichtes 2014 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) veröffentlicht (siehe Anhang).

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Aufsatz

Die Autoren diskutieren verschiedene Optionen für Anlagenbetreiber, bei Verzögerungen des Netzanschlusses durch den Netzbetreiber Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sie stellen relevante Fälle aus der Praxis und einschlägige Gerichtsurteile vor.

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Aufsatz

Der Autor stellt Möglichkeiten und Herausforderungen vor, die sich bei der Echtzeitanalyse sehr großer Datenmengen aus der Anlagenüberwachung bei Windenergieanlagen ergeben. Leistungsfähige »data mining«-Methoden seien die Voraussetzung für prädikative Analysen, jedoch seien derzeit noch wenige Steuerungssysteme mit geeigneter Informationstechnik ausgestattet.

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Rechtsprechung– 5 K 434/14.F
Aktenzeichen: 5 K 434/14.F

Sachverhalt: Zur Frage, ob sich aus der Wirtschaftsprüferbescheinigung bei der Beantragung der besonderen Ausgleichsregelung konkret ergeben muss, welche Angaben der Antragstellerin zu den Voraussetzungen des § 41 Absatz 1 Nr. 1 EEG 2012 überprüft wurden und welche Unterlagen und Erklärungen hierzu überprüft wurden.

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– VIII ZR 169/13

Zur Frage, ob die EEG-Umlage verfassungswidrig ist (verneint: Es liege insbesondere kein Verstoß gegen die in Art. 105 ff. GG niedergelegten Grundsätze der Finanzverfassung vor.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich nein.

Netzbetreiber sind verpflichtet, EEG-Anlagen unverzüglich und vorrangig an das Netz für die allgemeine Versorgung anzuschließen. Die Erfüllung dieser Pflicht dürfen sie nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. Von den Bestimmungen des EEG dürfen Netzbetreiber nur in eng begrenzten Fällen abweichen.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 18. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das am 23. September 2014 im Hotel und Tagungszentrum Aquino in Berlin veranstaltet wurde.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor bescheibt in seinem Beitrag ein Speichersystem, mit dessen Hilfe Fotovoltaik-Anlagen ohne Einspeisung betrieben werden können, dabei jedoch nach wie vor die Möglichkeit zum Strombezug aus dem Netz in die Kundenanlage besteht.

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Aufsatz

Die Autorin stellt Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG aus dem Berichtszeitraum vor, u.a. das Votum 2013/35 zur Unverzüglichkeit des Netzanschlusses und der Kapazitätserweiterung sowie die Voten 2013/56,

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Votum 2014/14– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/14

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß §§ 16, 33 Abs. 1 EEG 2009 (sog. Gebäudevergütung) für den Strom, der in ihrer

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Beschlossen am:

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der sog. Gebäudevergütung für den Strom, der in der PV-Installation auf seinem „Carport“ in dem Zeitraum zwischen der Inbetriebnahme im Dezember 2011 und dem 13.

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Votum 2014/11– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/11
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf zwei Gebäuden, die auf demselben Flurstück belegen sind, gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (

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Studie

Im Rahmen des Forschungsvorhabens "Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung der EEG-Monitoringberichte und des EEG-Erfahrungsberichts für die Stromerzeugung aus Biomasse" hat das DBFZ (teils in Kooperation mit Bosch & Partner

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Votum 2014/10– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/10
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf drei Gebäuden, die teils auf aneinandergrenzen Flurstücken, teils auf demselben Flurstück belegen sind, gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betri

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Votum 2014/9– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/9

In dem Votumsverfahren war die Frage zu klären, ob die Voraussetzungen der Übergangsregelung in § 66 Abs. 18a Satz 2 EEG 2012 in der seit dem 1. April 2012 geltenden Fassung erfüllt sind, wenn eine PV-Freiflächenanlage zwar nach dem 30. Juni 2012 und vor dem 1.

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Rechtsprechung– I-17 O 40/14
Aktenzeichen: I-17 O 40/14

Zu der Frage, ob die Errichtung und der Betrieb einer Fernwirkstrecke zwischen dem Netzverknüpfungspunkt und der Netzleitstelle zum Netzausbau gehören (hier: bejaht. Die Fernwirkstrecke gehöre zu den für den Betrieb des Netzes notwendigen Einrichtungen. Denn die durch sie bewirkte Anbindung diene der Überwachung und damit der Sicherheit des Netzes. Der störungsfreie Netzbetrieb hänge von der Funktionsfähigkeit dieser telekommunikationstechnischen Anbindung ab. Sie sei daher dem Netzausbau und nicht dem Netzanschluss zuzuordnen.)

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