Die Clearingstelle EEG hat am 22. November 2013 den Hinweis zu dem Thema „Messung beim Marktintegrationsmodell (§ 33 Abs. 4 EEG 2012)“ beschlossen.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit Überwachungssystemen für Photovoltaik-Anlagen und gibt einen tabellarischen Überblick über 70 Monitoringsysteme. Hierbei hebt er einzelne Beispiele hervor und stellt deren Funktionsweise dar, bemängelt jedoch zugleich, dass etwa nur die Hälfte dieser Systeme eine automatische Wechselrichterabregelung aufweisen würde. Ein modernes Monitoringsystem müsse inzwischen den gesamten Betrieb der Anlage überwachen und steuern.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag - unter Einbeziehung der einschlägigen technischen Regelwerke wie der DIN VDE 0100-551 - mögliche Sicherheitsrisiken bei der Installation und dem Betrieb von sogenannten Plug-in-Solaranlagen. Diese speisen über Haushaltssteckdosen in den Endstromkreis ein, wo der in ihnen erzeugte Strom direkt verbraucht werden kann.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Möglichkeit der Wohnraumbeheizung mittels einer Wärmepumpe, die mit (selbst erzeugtem) Solarstrom betrieben wird. Er erörtert die Vor- und Nachteile des Solarstromeinsatzes und diskutiert zudem die Funktionsweise und Leistungsfähigkeit einer Wärmepumpe in Abhängigkeit von der jeweils eingesetzten Wärmequelle.
Der Autor stellt in seinem Beitrag drei Modelle zum Verbrauch bzw. zur Vermarktung von Strom vor Ort vor, die aufgrund ihrer Befreiung von Steuern, Abgaben und ggf. Umlagen einen preislichen Vorteil beim Bezug von Solarstrom im Gegensatz zum Bezugsstrom aus dem Netz für gewerbliche und kleine Stromtarifkunden darstellen. Hierzu zählen der Eigenverbrauch gemäß § 37 Abs. 3 EEG 2012 durch den Anlagenbetreiber bzw.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Möglichkeit ein, Wärmepumpen mit PV-Strom zu betreiben, und stellt dabei u.a. die Funktionsweise von Wärmepumpen sowie verschiedene Anwendungsbeispiele dar.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat ein juristisches Gutachten zu Rechtsfragen des Eigenverbrauchs und des Direktverbrauchs von Strom durch Dritte aus Photovoltaikanlagen in Auftrag gegeben.
In seinem Beitrag geht der Autor auf die Möglichkeit ein, den erzeugten PV- bzw. BHKW-Strom dezentral durch mehrere Mieter bzw.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die sich zunehmender Beliebtheit erfreuenden sog. Plug & Play-Solaranlagen ein und erörtert dabei u.a. die für diese geltenden (technischen) Regelungen sowie die Wirtschaftlichkeit der am Markt angebotenen Plug & Play-Module.
Die Autoren geben einen Überblick über verschiedene Vermarktungsmöglichkeiten von Strom aus Windenergie- und Fotovoltaikanlagen. Dazu gehen sie insbesondere auf die Direktvermarktung nach dem EEG, das Marktintegrationsmodell für Fotovoltaikanlagen sowie Direktlieferung und Eigenversorgung ein.
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Vermarktungsoptionen der Betreiber von Photovoltaik- und Windenergieanlagen.
Die Autoren stellen dabei die Direktvermarktung nach dem EEG 2012, das Marktintegrationsmodell für Photovoltaikanlagen sowie vertieft die Direktlieferung bzw. die Eigenversorgung mit den dann entfallenden Entgelten, Abgaben und sonstigen Umlagen vor.
Die Clearingstelle EEG hat am 21. März 2013 einen Hinweis zu dem Thema „Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell“ beschlossen.
Eine Erweiterung der Anlage zu früher geltenden Vergütungssätzen ist nicht möglich. Ob bei einer Erweiterung einer Solaranlage ein Zahlungsanspruch besteht, hängt davon ab, um welche Art des Zahlungsanspruchs es sich handelt (Zuschlag in einer Ausschreibung oder gesetzlich festgelegter Vergütungssatz).
Die Autorin gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen für die Vermarktung und den Selbstverbrauch von Grünstrom, insbesondere Solarstrom, im Lichte der EEG-Photovoltaik-Novelle 2012.
Es kommt darauf an, welche EEG-Fassung für die jeweiligen Solarstromanlagen anzuwenden ist:
1. Vergüteter Eigenverbrauch gemäß EEG 2009 und EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung
Vorabinformation:
Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"
Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2011/21, welcher im Bereich der Windenergie für sog. »SDL-Übergangsanlagen« klärt, ab welchem Zeitpunkt der Systemdienstleistungsbonus (SDL-Bonus) zu zahlen ist, und die Empfehlung 2011/2/2 vor, welche rechtliche und technische Fragen der Einspeisemessung insbesondere beim vergüteten Eigenverbrauch
Das EEG steht dem Anschluss von Steckersolargeräten nicht entgegen. Ein Steckersolargerät im Sinne des EEG 2023 ist ein Gerät, dass aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis des Letztverbrauchers besteht.
In diesem Beitrag wird ein Start-up-Unternehmen vorgestellt, welches Solarstromanlagen bauen will, die sich unabhängig von der EEG-Vergütung über Stromlieferverträge rentieren.