Vorabinformation:
Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"
Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2011/21, welcher im Bereich der Windenergie für sog. »SDL-Übergangsanlagen« klärt, ab welchem Zeitpunkt der Systemdienstleistungsbonus (SDL-Bonus) zu zahlen ist, und die Empfehlung 2011/2/2 vor, welche rechtliche und technische Fragen der Einspeisemessung insbesondere beim vergüteten Eigenverbrauch
Das EEG steht dem Anschluss von Steckersolargeräten nicht entgegen. Ein Steckersolargerät im Sinne des EEG 2023 ist ein Gerät, dass aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis des Letztverbrauchers besteht.
In diesem Beitrag wird ein Start-up-Unternehmen vorgestellt, welches Solarstromanlagen bauen will, die sich unabhängig von der EEG-Vergütung über Stromlieferverträge rentieren.
Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag die aus der Erhöhung des erneuerbaren Energien-Anteils und den neuen Direktvermarktungsmöglichkeiten aus dem EEG 2012 resultierenden steigenden Herausforderungen an Verteilnetzbetreiber.
In diesem Beitrag wird der Mechanismus der EEG-Umlage beleuchtet. Dazu geht der Autor auf dessen Entwicklung, Funktionsweise und Einflussfaktoren ein.
Die Autoren beschäftigen sich mit der Eigenverbrauchsregelung gem. § 33 Abs. 2 EEG 2009 und EEG 2012.
Der Autor berichtet in seinem Beitrag über das PV-Symposium Bad Staffelstein 2012, auf dem die PV-Branche insbesondere die geplanten Änderungen des EEG 2012 in Bezug auf PV-Anlagen diskutierte.
Der Autor erklärt den Eigenversorgungsbegriff des EEG 2012. Dazu geht er zunächst auf die gesetzliche Neuregelung der EEG-umlagefreien Eigenversorgung ein. Anschließend nimmt er eine rechtskonforme Auslegung des Eigenversorgungsbegriffs vor und betrachtet schließlich die Kriterien der Eigenversorgung.
Die Autoren gehen auf die Neuregelungen des EEG 2012 zum vergüteten Eigenverbrauch gem. §§ 33 ff. EEG 2012 (i.d.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Entwicklung der Photovoltaik seit 2004 vor dem Hintergrund der EEG-Einspeisevergütung und konstatiert ein Ende der Photovoltaik-Wachstumsphase in Deutschland. Dabei fordert er eine Neuausrichtung des Ausbaus der Solarstromerzeugung weg von der Volleinspeisung von Strom aus solarer Strahlungsenergie ins Netz hin zu Modellen der lokalen Bedarfsdeckung.
In diesem Beitrag stellt der Autor die Regelungen zur Stromspeicherung im EEG 2009 vor. Dabei wird ausführlich auf den Anlagenbegriff des § 3 Nr. 1 S. 2 EEG 2009, die Förderung des Energiespeicherns und die Förderung von Energiespeicheranlagen eingegangen.
Der Autor stellt die verschiedenen Vergütungsoptionen dar, die das EEG 2012 PV-Anlagenbetreiberinnen und -betreibern bietet. Dies umfasst neben dem klassischen Modell der Volleinspeisung die Eigenverbrauchsregelung sowie die Direktvermarktung.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber nach § 33 Abs. 2 EEG 2012 einen Anspruch auf Vergütung des von ihm in einer PV-Gebäudeanlage erzeugten und von einem Dritten verbrauchten Stroms hat, wenn die Anlag
Der Autor geht der Frage nach, ob der Anlageneigenverbrauch einer KWK-Anlage eine förderfähige Eigenversorgung im Sinne des § 3 Absatz 10 Satz 3 KWKG darstellen kann.
Nein. Weder das EEG 2009 noch das EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung erlaubten es, PV-Installationen, die aufgrund der Regelung zur Anlagenzusammenfassung als eine Anlage gelten, hinsichtlich der 30%-Schwelle in mehrere Anlagen aufzuteilen.
Die Autoren gehen auf die Regelung aus § 33 Abs. 2 S. 1 EEG 2009 ein, dass ein Anspruch auf Vergütung für selbst erzeugten Solarstrom auch dann besteht, wenn ein Dritter den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe selbst verbraucht und dies nachweist.
Der Autor befasst sich mit zwei künftig auf dem Markt erscheinenden Akkuspeichersystemen, der Blei-Säure-Technologie und der Lithium-Ionen-Chemie.