Leitsätze:
1. Eigenerzeugungsanlagen sind keine geeigneten Erzeugungsanlagen im Sinne der Festlegung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV (BK4-13-739).
Die Autorin schildert die Herausforderungen der AG Akzeptanz, einer politischen Arbeitsgruppe, die über Maßnahmen zur Regelung von Windkraft- und Stromnetzausbau diskutiert, um den Widerstand innerhalb der Bevölkerung gegen derartige Projekte zu verringern. Möglichkeiten seien neben einem Mindestabstand zu Gemeinden auch die direkte Beteiligung an den Gewinnen der Windparks oder die Option, vergünstigten Strom einkaufen zu können.
Der Autor betrachtet in seinem Artikel aktuelle Entwicklungen rund um die Installationszahlen von Batteriespeichern. Demnach wurden 2018 in Deutschland 50.000 bis 60.000 Speicher verkauft, womit diese Technologie an der Schwelle zum Massenmarkt stehe. Weitere Preissenkungen, ebenso wie eine vermehrte Integration von Elektrofahrzeugen könnten dem Markt einen weiteren Schub verleihen. Einige Unternehmen würden daher neben Fotovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern auch Wallboxen und Ladestationen für Elektroautos anbieten.
Der Autor befasst sich mit der aktuellen Entwicklung von Heim- und Gewerbe-Stromspeichern und fordert die Solar-Installateure dazu auf, vermehrt Batteriespeicher-Lösungen anzubieten. In Deutschland seien rund 1,7 Mio Photovoltaik-Anlagen installiert, deren Betreiber potentielle Kunden darstellen würden. Die Preise der Batterien hätten sich seit 2013 zwar etwa halbiert und seien damit bereits wirtschaftlich, doch um einen Massenmarkt zu erschließen müsste der Investitionsaufwand noch etwas weiter sinken.
Der Autor stellt einen innovativen Ansatz einer gemeinschaftlichen Stromspeicher-Nutzung aus Österreich vor. Hierbei würden sich Hauseigentümer bzw. Mieter gemeinschaftlich an den Kosten eines Stromspeichers beteiligen und würden dafür einen Anteil des Stromspeichers für Überschüsse der Erzeugung ihrer Solaranlage nutzen können. Die Beteiligung von Netzbetreibern ist ebenfalls ein Teil des Konzeptes, wobei diese auf den Speicher zugreifen dürften um Systemdienstleistungen abzufordern.
Der vom BVES und BSW Solar gemeinsam herausgegebene Effizienzleitfaden für PV-Speichersysteme zielt darauf ab, eine einheitliche Vorgehensweise zur Messung bzw.
Die Autoren gehen auf die Änderungen bei den Abgrenzungen von Eigen- und Drittverbräuchen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG), auf die Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht, auf den Hinweis 2018/10 der Clearingstelle EEG|KWKG zu Eigenversorgung bei Allgemeinstromverbräuchen sowie auf die Inbetriebnahme des Webportals des Marktstammdatenregisters ein.
Sachverhalt: Zur Frage, ob für die Berechnung der EEG-Umlage bei Eigenversorgung im Geltungszeitraum des EEG 2012 die Erzeugung zeitgleich auf Viertelstundenbasis mit dem Verbrauch erfolgen muss.
Ergebnis: Verneint.
Der Autor befasst sich in diesem Artikel mit einem Praxisbeispiel: auf dem Dach eines Logistikzentrums installierte PV-Anlagen von insgesamt mehr als sechs MW. Aufgrund der EEG Gesetzesnovelle 2017, nach welcher nur noch Anlagen bis 750 kW Leistung eine Einspeisevergütung ohne Ausschreibung bekommen, konnten die Anlagen nicht wie ursprünglich
Der Autor setzt sich in diesem Artikel kritisch mit dem Mieterstromgesetz auseinander und fordert vereinfachte Rahmenbedingungen. Seit der Einführung des Gesetzes, im Jahr 2017, seien erst acht Megawatt mit der Mieterstromförderung gebaut worden. Dies sei Resultat der Angst des Gesetzgebers eine Überförderung zu verursachen.
Die WWF-Studie beinhaltet eine umfangreiche Analyse notwendiger Maßnahmen zum erreichen der Klimaschutzziele Deutschlands. Nach einem Blick auf die vergangenen 30 Jahre und den Status Quo von Klimaschutz und Energiewende wird die Notwendigkeit der zu installierenden Leistungen erneuerbarer Energien in den zwei Szenarien „Energiewende-Referenz“ und „Fokus Solar“ begründet.
Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen.
Dieser Gesetzesentwurf widmet sich primär der Optimierung und Bagatellgrenze für Energieaudits.
Die Autorin geht auf die Änderungen im EEG 2017 durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) ein. Hierzu gibt sie zunächst einen Überblick und thematisiert dann die Änderungen bei den Ausschreibungen, beim anzulegenden Wert für Solaraufdachanlagen sowie die Neusortierung der Regelungen über die reduzierte EEG-Umlage für Eigenversorger.
Die Autorin beschäftigt sich im Beitrag mit dem Mieterstromgesetz und den Erfahrungen aus den bisher realisierten Projekten. Zu hohe bürokratische Hürden und rechtliche Unsicherheite hätten dazu geführt, dass die Anzahl bereits realisierter Projekte relativ gering sei. Einige Pilotprojekte könnten aber durch die Lage in Quartieren mit sehr ähnlichen Gebäudekonstellationen zu Multiplikatoren für den Mieterstrom werden.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2018/10 vor, in dem die Frage geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen die Stromverbräuche in sog. Allgemeinstromverbrauchseinrichtungen die Anforderungen für eine in Hinblick auf die EEG-Umlage privilegierte Eigenversorgung erfüllen.
Der Autor befasst sich mit den die Diskussionen auf der Biogas Convention dominierenden rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingung innerhalb der Biogasbranche. Das Energiesammelgesetz würde zwar positive Signale für die Biogasbranche beinhalten, der Anlagenbestand sei dadurch allerdings nicht gesichert und die Reststoffvergärung nicht angeschoben. Die Biogasbranche würde sich z.Z.
Die Stiftung Umweltenergierecht veröffentlichte im Rahmen des Vorhabens: "Eine neue EU-Architektur für die Energiewende (EU-ArchE)", gefördert durch die Stiftung Mercator, in ihren Würzburger Berichten zum Umweltenergierecht die Studie: "Neue EU-Regelungen zur Eigenversorgung - Auswirkungen des
Der Normentwurf E DIN
Die Autoren befassen sich im vorliegenden Artikel mit den Vorteilen von PVT-Modulen (Kombination aus Photovoltaik und Solarthermie). Aufgrund der hohen Flächeneffizienz könnten diese Module vor allem bei der Wärmeversorgung einen entscheidenden Beitrag leisten, den Sanierungsstau aufzulösen. Anschließend wird ein Vergleich zu Wärmepumpen aus technischer und wirtschaftlicher Sicht angestellt.
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 26. September 2018 in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin stattgefunden hat.
Der Autor macht im Artikel auf eine Sennereigenossenschaft aus Bayern aufmerksam, welche die eigenproduzierte Molke (als Restprodukt bei der Käseherstellung) als Biogas nutzt und damit bis zu 80 Prozent des eigenen Wärmebedarfs deckt. Dabei erläutert er insbesondere die Brennstoffgewinnung und listet die wirtschaftlichen und logistischen Einsparungen auf.
Der Autor befasst sich mit Power-to-Heat-Technologien aus dezentralen PV-Anlagen. Diese würden vor allem bei solarelektrischen Überschüssen im Stromnetzan an Bedeutung gewinnen. Die Netze könnten dadurch entlastet werden, dass die überschüssige Energie in Warmwasserspeichern die Wärmeversorgung der Solaranlagenbetreiber sicher stelle. Durch den Einsatz von Fotovoltaik für dezentrale elektrische Wärmeerzeuger könnten die hohen Energieverluste der Rohrleitungen im Wohnungsbau vermieden werden.
Anbei finden Sie die Rechtsetzungsmaterialien zum Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften. Ziel der geplanten Änderungen des StomStG und weiterer rechtlicher Vorschriften ist die EU-beihilferechtskonforme Ausgestaltung von Steuerbefreiungen.
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
Die Autoren befassen sich damit, welche Umbaumaßnahmen einer Bestandsanlage zu einer Reduzierung des EEG-Umlageprivilegs führen. Hierzu gehen sie insbesondere auf die Bestandsschutzregelungen in § 61 c und d EEG 2017 ein und setzen sich in diesem Kontext mit den Begriffen "Erneuerung", "Erweiterung" und "Ersetzung" von Bestandsanlagen auseinander.
Am 26. September 2018 fand das 31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG in Berlin-Mitte statt. Das Thema Elektromobilität wird derzeit auf vielen Ebenen diskutiert. Dabei ergeben sich zahlreiche sowohl rechtliche als auch technische Herausforderungen, die beim 31. Fachgespräch dargestellt und erörtert wurden.