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Suche in Melde-/Registrierungspflichten

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Schiedsspruch 2019/61– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/61
Gesetzesbezug: EEG 2009

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

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Aufsatz

Die Autorin setzt sich im Beitrag mit der Möglichkeit der Verlängerung der Realisierungsfrist für Windenergieanlagen an Land auseinander, die einen Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhalten haben, und weist insbesondere auf den Nachteil der damit verbundenen realen Verkürzung des Vergütungszeitraums hin.

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Rechtsprechung– 6 O 59/19
Aktenzeichen: 6 O 59/19

Sachverhalt: Das LG beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Anlagenbetreiber EEG-Vergütung für die Jahre 2014 - 2016  zurückzahlen muss, weil er die Anlage bei der Bundesnetzagentur nicht gemeldet hatte.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2017, MaStRV

Der im Rahmen des C/sells Schaufensters SINTEG („Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ – Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) im Oktober 2019 von SmartGridsBW veröffentlichte Leitfaden soll die Installation und Nutzung von Fotovoltaik-Balkonmodulen für den Anwender erleichtern.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) gab am 31. August 2019 bekannt, dass der Förderdeckel für flexible, zusätzliche Leistung für Biomasse-Bestandsanlagen (sog. Flex-Deckel) im Juli 2019 erreicht wurde.

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Aufsatz

Der Autor erläutert die Registrierungspflichten und die damit verbundenen Fristen für EEG-Anlagen im neuen Marktstammdatenregister. Hierbei geht er auf die unterschiedlichen Fristen für Bestandsanlagen und neu in Betrieb genommene Anlagen und insbesondere auf die rückwirkende Regelung der Sanktionen für Bestandsanlagen ein. Hierzu erläutert er verschiedene Auslegungen der Sanktionsregelungen und zieht ein Fazit.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

EEG- und KWKG-Anlagen sind innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren (§ 5 Abs. 1, 5 Satz 1 MaStRV). Die Monatsfrist gilt auch bei anderen registrierungspflichtigen Ereignissen (z. B. einer Leistungserhöhung oder -verringerung der Stromerzeugungsanlage, vgl.

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 33. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 23. Mai 2019 in Berlin-Dahlem stattgefunden hat.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Auch für sogenannte EEG-2012-Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2011 und vor dem 1. August 2014 gilt die abgemilderte Sanktion (Verringerung des Vergütungsanspruch nur um 20% gemäß § 52 Absatz 3 Nummer 1 EEG 2017), wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind und vor dem 1.

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Aufsatz

Aufgrund des häufigen Ausschlusses von Geboten wegen formellen wie materiellen Fehlern bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land, widmet sich die Autorin in dem Beitrag Gründen hierfür im Detail.

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Schiedsspruch 2019/33– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/33

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob sich die EEG-Umlage für den in der Turbine der Schiedsklägerin erzeugten und von der Schiedsklägerin selbst verbrauchten Strom auf null gemäß § 61f EEG 2017 bzw. § 61d EEG 2017 a.

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Schiedsspruch 2019/29– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

Leitsätze der Redaktion:

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Schiedsspruch 2019/30– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

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Aufsatz

Der Autor berichtet bezüglich der Installation von PV-Anlagen davon, dass eine steigende Anzahl an Investoren den Eigenverbrauch und den Stromverkauf an Dritte gegenüber der Einspeisevergütung vorziehen würden. Hierbei müsse allerdings die Zahlung der EEG-Umlage beachtet werden. Werden die gesetzlichen Meldepflichten bzgl.

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Fachgespräch

Das 33. Fachgespräch fand am 23. Mai 2019 in Berlin-Dahlem statt.

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Schiedsspruch 2019/21– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/21

Die Clearingstelle hatte in dem Schiedsverfahren zu klären, ob der Netzbetreiber gegen die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 8.285,14 € aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat; insbesondere: ob der Anspruch der Anlagenbetreiberin auf die Einspeisevergütung auf null zu verringern war (im Ergebnis verneint).

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Schiedsspruch 2019/19– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/19

In dem Schiedsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 6.605,34 € aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat; insbesondere, ob der Anspruch des Anlagenbetreibers auf die Einspeisevergütung auf null zu verringern war (im Ergebnis verneint).

Verneinendenfalls hatte die Clearingstelle zu prüfen, ob dem Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber hilfsweise ein Rückzahlungsanspruch in Höhe von 1.090,35 € oder in einer anderen Höhe zusteht (im Ergebnis bejaht).

 

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Schiedsspruch 2019/20– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.

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Rechtsprechung– 30 U 425/18

Leitsätze: Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Anmeldung einer Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur steht einem Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber seit Inkrafttreten des EEG 2014 dann kein Rückforderungsanspruch hinsichtlich der Einspeisevergütung zu, wenn die Anlage vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen worden und ein Vergütungszeitraum nach Inkrafttreten des

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Schiedsspruch 2019/16– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Schiedsklägerin gegen den Schiedsbeklagten einen Anspruch auf Rückzahlung aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Siehe auch:

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Schiedsspruch 2019/17– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

Leitsätze der Redaktion:

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Schiedsspruch 2019/15– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären,

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Aufsatz

Die Autoren gehen auf die Änderungen bei den Abgrenzungen von Eigen- und Drittverbräuchen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG), auf die Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht, auf den Hinweis 2018/10 der Clearingstelle EEG|KWKG zu Eigenversorgung bei Allgemeinstromverbräuchen sowie auf die Inbetriebnahme des Webportals des Marktstammdatenregisters ein. 

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