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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-12-024
Aktenzeichen: BK6-12-024

In dem Verwaltungsverfahren wegen der Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreis-Abrechnungssystems hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 25.10.2012 die Festlegung BK6-12-024 getroffen.

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Votum 2012/22– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/22
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob auf Antrag des Anlagenbetreibers zwei PV-Installation mit unterschiedlichen Inbetriebnahmedaten sowie unterschiedlicher Ausrichtung und Neigungswinkel, die sich am selben Standort befinden, über eine gemeinsame Messeinrichtung nach § 19 Abs. 2

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die Entwicklung des Energierechts in den Jahren 2010 und 2011. Dabei gehen sie sowohl auf die Entwicklung der Gesetzgebung in Europa und Deutschland ein, auf die Schwerpunkte der Rechtsanwendung zum Energiewirtschaftsgesetz und dabei im Speziellen auf die Festlegungen der Bundesnetzagentur zu Netzanschluss, Netzzugang, Messung und Netzentgelten. Weitere Schwerpunkte bilden Netzentgelte in der Anreizregulierung und Rückforderungsansprüche nach § 315 BGB, Energieversorgungsnetze sowie Konzessionsverträge und -abgaben und das Energievertragsrecht.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Es kommt darauf an, welche EEG-Fassung für die jeweiligen Solarstromanlagen anzuwenden ist:

1. Vergüteter Eigenverbrauch gemäß EEG 2009 und EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Vorabinformation:

Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Abrechnungsverpflichtung der Zahlungsansprüche von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern grundsätzlich nicht davon abhängig machen, dass sie hierfür gesonderte (Abrechnungs-)Entgelte erheben oder in anderer Weise – beispielsweise durch die Verrechnung mit den Abschlägen – erhalten. Dies gilt jedenfalls nach dem Messstellenbetriebsgesetz für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.

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Aufsatz
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, ob Anlagenbetreiberinnen und -betreiber auch nach dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen EEG 2012 zur Einrichtung und zum Betrieb von Messeinrichtungen einschließlich Messung berechtigt sind.
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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2011/21, welcher im Bereich der Wind­energie für sog. »SDL-Übergangsanlagen« klärt, ab welchem Zeit­punkt der Systemdienstleistungsbonus (SDL-Bonus) zu zahlen ist, und die Empfehlung 2011/2/2 vor, welche rechtliche und technische Fragen der Ein­speisemessung insbesondere beim vergüteten Eigenverbrauch

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Rechtsprechung– VI-2 U (Kart) 9/11  
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 9/11  
Gesetzesbezug: NAV, BGB

Zu der Frage, ob die Klägerin den mit einem Elektroinstallationsunternehmen geschlossenen Vertrag über die Inbetriebsetzung und Verplombung von Kundenanlagen im Niederspannungsnetz wirksam gekündigt hat und daher die Rückgabe der übergebenen Werkzeuge verlangen kann (hier: bejaht. Der wirksamen Kündigung des Vertrages stünden kartellrechtliche Gründe nicht entgegen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Das EEG steht dem Anschluss von Steckersolargeräten nicht entgegen. Ein Steckersolargerät im Sinne des EEG 2023 ist ein Gerät, dass aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis des Letztverbrauchers besteht. 

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Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) hat im Juni 2012 einen technischen Hinweis mit Empfehlungen zur technischen und betrieblichen Umsetzung des Einspeisemanagements erstellt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, MessZV

In diesem Beitrag werden die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) thematisiert, die laut Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) seit dem 1. Oktober 2011 umgesetzt werden müssen. Dazu stellen die Autoren den für diese Zwecke entwickelten German Metering (GM)-Operator vor; ein IT-System mit integrierter Geräteverwaltung, das eine eigenständige Plattform für Messstellenbetreiber und Messdienstleister bietet.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-113
Aktenzeichen: BK6-11-113
Gesetzesbezug: EnWG 2011, NAV, MessZV

In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen des Installationsortes von Messeinrichtungen hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 19. März 2012 den Beschluss BK6-11-113 (s. Anhang) getroffen.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag zwei Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG vor und gehen dabei zunächst auf das Votum 2008/35 und sodann auf das Votum 2008/28 ein.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, MessZV, NAV, StromNEV

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten innerhalb des Rahmens von EnWG 2011, StromNEV und

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Empfehlung 2012/7– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/7

Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass sich mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) die Regelungen zur Messung für EEG-Anlagen grundlegend geändert haben.

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich mit den energierechtlichen Fragen, die aufgeworfen werden, wenn der Strombezug in Mehrfamilienhäusern nicht durch jeweils jeder Wohneinheit zugeordnete Messeinrichtungen, sondern über eine gemeinsame Messeinrichtung (sog. Sammelzählung) erfasst werden.

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Zuständigkeit für die Errichtung und den Betrieb von Messeinrichtungen von EEG-Anlagen und diskutieren dabei die Folgen der Änderung des § 7 Abs. 1 EEG 2012 für diese Frage.

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Aufsatz

In diesem Beitrag werden die Entwicklungen des Energiewirtschaftsrechts mit netzwirtschaftlichen Bezügen im Jahr 2011 dargestellt.

Dazu wird zunächst der allgemeine Rahmen skizziert, wobei auf Gesetzgebung (Europäisches Unionsrecht, nationales Recht, Auslegungshilfen), Europäische Netzkodizes und Festlegungen (Netzsicherheit, -zuverlässigkeit, Systemdienstleistungen, Netzzugang, Messwesen, Anreizregulierung, Netzentgelte, gerichtliche Überprüfung) sowie weitere strukturbezogene Aspekte eingegangen wird.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich sind gemäß § 10a EEG 2023 (bzw. Vorgängerregelungen) für den Messstellenbetrieb für EEG- und KWKG-Anlagen die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) zu beachten.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Autoren geben eine Einführung in die Neuregelungen zum Messwesen nach dem EnWG 2011. Es wird dahingehend auf Einbaupflichten und Einbaurechte, auf Bestandsschutzregelungen und Verbraucherakzeptanz eingegangen.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit der Frage, ob es für das Smart Metering ein in EnWG, EEG und KWKG einheitliches rechtliches Konzept gibt.

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Rechtsprechung– 202 EnWG 8/11
Aktenzeichen: 202 EnWG 8/11

Zu der Frage, ob ein Anlagenbetreiber gem. § 7 Abs. 1 EEG 2009 berechtigt ist, die Messdienstleitung selbst durchzuführen (hier: bejaht. Besondere Anforderungen an die Fachkunde des Einspeisers seien aus dem EEG 2009 nicht ableitbar.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

 |  EEG 2000  |  EEG 2004  |  EEG 2009  EEG 2012  |  EEG 2014  |  

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, Europarecht

Die Autoren gehen auf die wichtigsten Neuerungen im EnWG 2011 ein, darunter:

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