Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruchssteller Anspruch auf Vergütung der erzeugten Strommenge hat, ohne dass Übertragungsverluste zum Netzanschlusspunkt i.H.v. 2,45 Prozent berücksichtigt werden.
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) wird das MessEG überarbeitet.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
Das Papier enthält Hinweise zur Umsetzung der Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG, sowie zu den Auswirkungen einer neu errichteten SteuVE auf bestehende (PV) Anlagen.
Der Anwendungsbereich des Hinweises beschränkt sich zunächst auf Fälle in einem Einfamilienhaus und dem Betrieb mit einem Zähler.
Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I, S. 1010, s. Anhang), das am 2. Juli 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Hierdurch wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuvor zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.
Die Clearingstelle EEG lud gemeinsam mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), dem für Fragestellung rund um das „richtige Messen“ zuständigen nationalen Metrologieinstitut, zum 20. Fachgespräch am 17. März 2015 in die Landesvertretung Hessen in Berlin-Mitte ein.
Am 8. März 2016 fand das 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG im Hotel Aquino in Berlin-Mitte statt.
Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz - EichG) vom 11. Juli 1969 (BGBl. I S. 759), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1992 (BGBl. I S. 711), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S.