Sachverhalt: Zur Frage, ob das Vorhandensein von Unterzählern, die eine windparkgenaue Ermittlung der eingespeisten Strommengen ermöglichen würde, ausschließt, dass die Strommengen vom Netzbetreiber nach § 19 Abs. 3 EEG 2009 über die gemeinsame Messeinrichtung gemessen und im Verhältnis der jeweiligen Referenzerträge aufgeteilt abgerechnet werden.
Die Autoren gehen auf die Änderungen bei den Abgrenzungen von Eigen- und Drittverbräuchen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG), auf die Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht, auf den Hinweis 2018/10 der Clearingstelle EEG|KWKG zu Eigenversorgung bei Allgemeinstromverbräuchen sowie auf die Inbetriebnahme des Webportals des Marktstammdatenregisters ein.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 25. Januar 2021 die Empfehlung zum Thema „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG“ beschlossen.
In der Empfehlung wird insbesondere geklärt,
Im Beitrag beschäftigt sich der Autor mit den derzeitigen Praxisproblem der Ladeinfrakstruktur für Elektrofahrzeuge. Hierzu gehörten vor allem die schlechte Verfügbarkeit der Ladepunkte aufgrund von Nutzungsbeschränkungen sowie schlechte Lagen außerhalb von Wohnquartieren und die Verwendung von nicht eichrechtskonformen Messsystemen. Auch die Frage der Realisierung von bidirektionalem Laden – z.B.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Stellungnahme 2018/48/Stn vor, in der die Frage geklärt wurde, ob erstens das von der beklagten Anlagenbetreiberin installierte Solarlog-System die Anforderungen aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2012 erfüllt und ob zweitens die Errichtung einer
Die im November 2018 veröffentlichte VDE-Anwendungsregel Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Höchstspannungsnetz und deren Betrieb (
Die Autoren bewerten den Anpassungsbedarf der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgrund der Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Sachverhalt: Zur Frage, ob für die Berechnung der EEG-Umlage bei Eigenversorgung im Geltungszeitraum des EEG 2012 die Erzeugung zeitgleich auf Viertelstundenbasis mit dem Verbrauch erfolgen muss.
Ergebnis: Verneint.
Die im März 2019 veröffentlichte
Der Autor befasst sich in diesem Artikel mit der Digitalisierung der Energiewende, insbesondere welche Problematiken beim Smart Meter Roll-Out bestehen und an welchen Punkten nachgebessert werden müsste. Bis 2024 seien alle neuen und bestehenden Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Damit seien eine Million Betreiber von Solarstromanlagen betroffen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG|KWKG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das von der Beklagten eingerichtete Solarlog-System die gleichen Funktionen wie eine
Aufgrund der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Beschl. v. 04.03.2021 - 21 B 1162/20) hat das BSI entschieden, die streitige Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zurückzunehmen.
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführte Studie „Barometer Digitalisierung der Energiewende - Ein neues Denken und Handeln für die Digitalisierung der Energiewende, Berichtsjahr 2018" zeigt den Stand sowie den Fortschritt der Digitalisierung im Bereich der Energiewirtschaft in Deutschland auf. Ausgangspunkt ist hierbei das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.
Anhand der Schlüsselfaktoren
Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 29.
Fristeinhaltung beim Austausch einer Messeinrichtung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei einem geplanten Austausch einer konventionellen Messeinrichtung gegen eine moderne Messeinrichtung im Sinne des § 2 Nr. 15
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2018/10 vor, in dem die Frage geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen die Stromverbräuche in sog. Allgemeinstromverbrauchseinrichtungen die Anforderungen für eine in Hinblick auf die EEG-Umlage privilegierte Eigenversorgung erfüllen.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2018 ihre Festlegung zur weiteren Anpassung der elektronischen Marktkommunikation im Stromsektor an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende („Marktkommunikation 2020“ – „MaKo 2020“) getroffen.
Mit der Festlegung werden die folgenden Dokumente vorheriger Beschlüsse durch die Anlagen 1-4 dieser Festlegung ersetzt:
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Energiesammelgesetz - EnSaG) vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2018, S. 2549), das am 20.
Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung, Referentenentwurf vom 14. Dezember 2018 (s. Anhang).
Änderungen:
Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In dem Verfahren wird geklärt:
Die Autoren widmen sich dem Problem des Umgangs mit Messvorgaben, die sich in der Praxis durch den § 61h EEG 2017 ergeben. Hierbei gehen sie auf die allgemeine Bedeutung der Eigenversorgung und deren Voraussetzungen ein. Zudem werden die beabsichtigten gesetzlichen Neuregelungen analysiert und die Messvorgaben im Zusammenhang mit der Eigenversorgung betrachtet.
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 26. September 2018 in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin stattgefunden hat.
Die am 18. Oktober 2018 veröffentlichte VDE-Anwendungsregel Technische Anschlussregeln Mittelspannung (
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem Konflikt der e-privacy-VO der Europäischen Union, die nächstes Jahr in Kraft treten soll, und dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) bezüglich der Datenverarbeitung zwischen intelligenten Stromzählern.