Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Entwicklung im deutschen und europäischen Energieregulierungsrecht des Jahres 2018 ein. Hierbei legt er den Schwerpunkt auf die Kostenregulierung der Netzbetreiber sowie die Rahmenbedingungen des Netzzugangs und -anschlusses sowohl im Strom- als auch im Gassektor.
Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat vor dem Hintergrund der durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) eingeführten Neuregelungen nach den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 EEG 2017 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (
Mit dem technischen Hinweis "Einbau von Messsystemen in Bestandsanlagen" mit Stand Mai 2019 des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) werden die Mindestanforderungen für den Einsatz der intelligenten Messsysteme (iMSys) auf den Zählerplätzen bestehender elektrischen Anlagen dargelegt.
Der Artikel bewertet den aktuellen Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) und geht hierbei insbesondere auf den Stand der Zertifizierung von Smarmeter Gateways, der Umsetzung der sternförmigen Marktkommunikation, der Standardisierung für sektorübergreifende Digitalisierung der Energiewende, das Technologie-Angebot, die Verfügbarkeit und Eignung der Telekommunikation und mögliche Gründe für Hindernisse bei der Umsetzung ein.
Die Autoren weisen auf die Herausforderungen durch die Digitalisierung und Dezentralisierung des Energiesektors hin.
Die Autoren stellen im Aufsatz die vom Arbeitskreis BundesDisplay (eine Initiative der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt - PTB und des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie - ZVEI) entwickelten Softwarelösungen TRuDI und PRüDI zur Überprüfung von Messgeräten und -werten intelligenter Messsysteme (iMSys) vor.
Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung vom 30. April 2019 (BGBl. I S. 579).
Nachfolgend gelangen Sie zu
Sachverhalt: Zur Frage, ob das Vorhandensein von Unterzählern, die eine windparkgenaue Ermittlung der eingespeisten Strommengen ermöglichen würde, ausschließt, dass die Strommengen vom Netzbetreiber nach § 19 Abs. 3 EEG 2009 über die gemeinsame Messeinrichtung gemessen und im Verhältnis der jeweiligen Referenzerträge aufgeteilt abgerechnet werden.
Die Autoren gehen auf die Änderungen bei den Abgrenzungen von Eigen- und Drittverbräuchen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG), auf die Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht, auf den Hinweis 2018/10 der Clearingstelle EEG|KWKG zu Eigenversorgung bei Allgemeinstromverbräuchen sowie auf die Inbetriebnahme des Webportals des Marktstammdatenregisters ein.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 25. Januar 2021 die Empfehlung zum Thema „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG“ beschlossen.
In der Empfehlung wird insbesondere geklärt,
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Stellungnahme 2018/48/Stn vor, in der die Frage geklärt wurde, ob erstens das von der beklagten Anlagenbetreiberin installierte Solarlog-System die Anforderungen aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2012 erfüllt und ob zweitens die Errichtung einer
Im Beitrag beschäftigt sich der Autor mit den derzeitigen Praxisproblem der Ladeinfrakstruktur für Elektrofahrzeuge. Hierzu gehörten vor allem die schlechte Verfügbarkeit der Ladepunkte aufgrund von Nutzungsbeschränkungen sowie schlechte Lagen außerhalb von Wohnquartieren und die Verwendung von nicht eichrechtskonformen Messsystemen. Auch die Frage der Realisierung von bidirektionalem Laden – z.B.
Die im November 2018 veröffentlichte VDE-Anwendungsregel Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Höchstspannungsnetz und deren Betrieb (
Die Autoren bewerten den Anpassungsbedarf der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgrund der Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Sachverhalt: Zur Frage, ob für die Berechnung der EEG-Umlage bei Eigenversorgung im Geltungszeitraum des EEG 2012 die Erzeugung zeitgleich auf Viertelstundenbasis mit dem Verbrauch erfolgen muss.
Ergebnis: Verneint.
Die im März 2019 veröffentlichte
Der Autor befasst sich in diesem Artikel mit der Digitalisierung der Energiewende, insbesondere welche Problematiken beim Smart Meter Roll-Out bestehen und an welchen Punkten nachgebessert werden müsste. Bis 2024 seien alle neuen und bestehenden Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Damit seien eine Million Betreiber von Solarstromanlagen betroffen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG|KWKG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das von der Beklagten eingerichtete Solarlog-System die gleichen Funktionen wie eine
Aufgrund der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Beschl. v. 04.03.2021 - 21 B 1162/20) hat das BSI entschieden, die streitige Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zurückzunehmen.
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführte Studie „Barometer Digitalisierung der Energiewende - Ein neues Denken und Handeln für die Digitalisierung der Energiewende, Berichtsjahr 2018" zeigt den Stand sowie den Fortschritt der Digitalisierung im Bereich der Energiewirtschaft in Deutschland auf. Ausgangspunkt ist hierbei das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.
Anhand der Schlüsselfaktoren
Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 29.
Fristeinhaltung beim Austausch einer Messeinrichtung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei einem geplanten Austausch einer konventionellen Messeinrichtung gegen eine moderne Messeinrichtung im Sinne des § 2 Nr. 15
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2018/10 vor, in dem die Frage geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen die Stromverbräuche in sog. Allgemeinstromverbrauchseinrichtungen die Anforderungen für eine in Hinblick auf die EEG-Umlage privilegierte Eigenversorgung erfüllen.