Aufgrund der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Beschl. v. 04.03.2021 - 21 B 1162/20) hat das BSI entschieden, die streitige Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zurückzunehmen.
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführte Studie „Barometer Digitalisierung der Energiewende - Ein neues Denken und Handeln für die Digitalisierung der Energiewende, Berichtsjahr 2018" zeigt den Stand sowie den Fortschritt der Digitalisierung im Bereich der Energiewirtschaft in Deutschland auf. Ausgangspunkt ist hierbei das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.
Anhand der Schlüsselfaktoren
Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 29.
Fristeinhaltung beim Austausch einer Messeinrichtung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei einem geplanten Austausch einer konventionellen Messeinrichtung gegen eine moderne Messeinrichtung im Sinne des § 2 Nr. 15
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2018/10 vor, in dem die Frage geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen die Stromverbräuche in sog. Allgemeinstromverbrauchseinrichtungen die Anforderungen für eine in Hinblick auf die EEG-Umlage privilegierte Eigenversorgung erfüllen.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2018 ihre Festlegung zur weiteren Anpassung der elektronischen Marktkommunikation im Stromsektor an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende („Marktkommunikation 2020“ – „MaKo 2020“) getroffen.
Mit der Festlegung werden die folgenden Dokumente vorheriger Beschlüsse durch die Anlagen 1-4 dieser Festlegung ersetzt:
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Energiesammelgesetz - EnSaG) vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2018, S. 2549), das am 20.
Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung, Referentenentwurf vom 14. Dezember 2018 (s. Anhang).
Änderungen:
Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In dem Verfahren wird geklärt:
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 26. September 2018 in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin stattgefunden hat.
Die Autoren widmen sich dem Problem des Umgangs mit Messvorgaben, die sich in der Praxis durch den § 61h EEG 2017 ergeben. Hierbei gehen sie auf die allgemeine Bedeutung der Eigenversorgung und deren Voraussetzungen ein. Zudem werden die beabsichtigten gesetzlichen Neuregelungen analysiert und die Messvorgaben im Zusammenhang mit der Eigenversorgung betrachtet.
Die am 18. Oktober 2018 veröffentlichte VDE-Anwendungsregel Technische Anschlussregeln Mittelspannung (
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem Konflikt der e-privacy-VO der Europäischen Union, die nächstes Jahr in Kraft treten soll, und dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) bezüglich der Datenverarbeitung zwischen intelligenten Stromzählern.
Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abrechnung von Ladestrom für Elektrofahrzeuge. Hierbei widmen sie sich zunächst den eichrechtlichen Vorgaben nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Am 26. September 2018 fand das 31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG in Berlin-Mitte statt. Das Thema Elektromobilität wird derzeit auf vielen Ebenen diskutiert. Dabei ergeben sich zahlreiche sowohl rechtliche als auch technische Herausforderungen, die beim 31. Fachgespräch dargestellt und erörtert wurden.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 13. Dezember 2018 den Hinweis zur Anwendung des § 61 EEG 2017 bei EEG-Anlagen auf sogenannte Allgemeinstromverbräuche, insbesondere solche zur Beheizung bzw.
Vor dem Hintergrund der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und zeitgleicher Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) betrachtet der Autor die Messung und Bilanzierung von Letztverbrauchern, die mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet sind und einen Jahresstromverbrauch bis maximal 10.000 kWh aufweisen.
Sachverhalt: Zur Frage, ob nach § 33 Abs. 1, 2 MessEG ein grundsätzliches Verwendungsverbot für Messwerte besteht, die durch ungeeichte Messgeräte bzw. durch Messgeräte mit abgelaufener Eichfrist erfasst werden. Im konkreten Fall geht es um die Betriebskostenabrechnung der Heizkosten im Rahmen eines Mietverhältnisses.
Ergebnis: Verneint.
Die Autoren geben in Ihrem Artikel einen Überblick über die Bedeutung und Entwicklung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) und ordnen diese in den aktuellen Rechtsrahmen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ein. Sie schätzen die Verhältnismäßigkeit der neuen Anforderungen zum gewonnen Nutzen und die Auswirkungen auf Unternehmen in der Branche ein.
Der Autor erläutert die neuen Möglichkeiten für Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber, Geschäftsmodelle im Rahmen der Digitalisierung zu bilden. Hierzu stellt er die Konzepte zweier Modellstädte, Emden und Wuppertal, vor. Kernpunkte der Geschäftsmodelle im Rahmen der Digitalisierung seien Smart Metering, Internet der Dinge (Lastmanagement im Haushalt), vollautomatisierte Rechnungsprozesse und die Blockchain-Technologie.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob für die Ermittlung der gemäß § 33 Abs. 1 EEG 2009 zu vergütenden Strommenge aus den Solaranlagen des Schiedsklägers für das Kalenderjahr 2016 zwingend auf den Messwert des vorhandenen Zählers zurückzugreifen ist, auch wenn der Schiedskläger darlegen kann, dass der Messwert für das Kalenderjahr 2016 nicht plausibel ist (im Ergebnis verneint) und we
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) befasst sich in diesem Diskussionspapier mit den Themenfeldern Digitalisierung, Normung und Standardisierung im Kontext der Elektromobilität, da diese einen großen Einfluss auf die zukünftigen Geschäftsmodelle haben werden. Hierbei werden auch die Bereiche Datensicherheit und Datenschutz betrachtet und eine abschließende Handlungsempfehlung formuliert.
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Artikel mit der oft schwierigen Abgrenzung zwischen Selbstverbrauch und Weiterleitung von Strom. Diese Thematik sei besonders relevant für die Entlastung von der Stromsteuer, die Begrenzung und Verringerung der EEG-Umlage, die Reduktion von Netzentgelten, weiteren Umlagen sowie Konzessionsabgaben und die Strompreiskompensation für die Mehrkosten durch den Emmissionshandel. Zur Klärung der Fragestellung untersuchen sie die einschlägigen Ge
Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit dem Messstellenbetrieb und geht in diesem Kontext auf die Ausstattungspflicht von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und die Umsetzung im Messstellenbetriebsgeset sowie den grundzuständigen Messstellenbetreiber im Wettbewerb ein. Abschließend weist er auf weiterführende Literatur zum Themenkomplex hin.
In dem Artikel werden die Auswirkungen der Digitalisierung der Energiewende auf die Verantwortungsgebiete und Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Verteilnetzbetreiber (VNB) sowie die gesetzlichen aktuellen und kommenden Regelungen untersucht, um die Notwendigkeit weiterer Gesetzesreformen aufzuzeigen. Die Autoren leiten den Artikel mit den Veränderungen im Energiesektor ein.