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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-049
Aktenzeichen: BK6-13-049

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren BK6-13-049   gem. §27 Abs. 1 Nr. 3, 4 und

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Power to Heat. Dabei gehen sie auf die Kostenbelastungen, die beim Umwandlungsprozess und Strombezug auftreten, ein und erörtern, unter welchen Rahmenbedingungen eine Teilnahme mit Power to Heat-Einrichtungen an den Regelenergiemärkten möglich ist.

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Votum 2015/48– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/48

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde geklärt, ob ein Ersatzanspruch auf die entgangene Einspeisevergütung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 auch bei Abschaltungen von mehreren Windenergieanlagen während eines durchgeführten Netzausbaus nach § 9 EEG 2009 besteht, wenn der Netzausbau zeitweise die Netzkapazität einschränkt.

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Rechtsprechung– 14 O 289/13
Aktenzeichen: 14 O 289/13

Zu der Frage, ob eine PV-Anlagenbetreiberin einen Anspruch gegen die Netzbertreiberin auf Entschädigung gemäß § 12 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 EEG 2012 wegen entgangener Vergütung für den Zeitraum vom 23.

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Rechtsprechung– 7 U 42/14

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 010 O 313/13
Aktenzeichen: 010 O 313/13
Gesetzesbezug: EEG 2012 §§ 11, 12, BGB

Sachverhalt: Zu der Frage, ob dem Fotovoltaikanlagenbetreiber ein Anspruch auf Ersatz desjenigen Schadens zusteht, der ihm dadurch entstanden ist, dass der Netzbetreiber nicht sämtlichen Strom der Fotovoltaikanlage abgenommen hat, der von der Anlage hätte produziert werden können.

Ergebnis: Dem Grunde nach bejaht.

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Hinweis 2013/13
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/13

Die Clearingstelle EEG hat am 18. August 2014 den Hinweis zu dem Thema „Leistung i.S.d. § 6 EEG 2009/EEG 2012“ beschlossen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Das EEG regelt einen Ersatzanspruch für Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber, wenn die Einspeiseleistung wegen eines Netzengpasses (bzw. wegen Überlastung der Netzkapazität) reduziert wird (sogenannte Härtefallregelung).

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag darauf ein, wie Biogasstrom im Rahmen der Direktvermarktung inbesondere als Regelenergie vermarktet werden könnte und zeigt dabei durch Stimmen aus der Branche praktische Erfordernisse, die rechtlichen Rahmenbedingungen des EEG 2009 sowie mögliche weitere Anreize durch die EEG-Novelle 2012 auf. Zuletzt geht er auf Fragen des Einspeisemanagements ein.

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Aufsatz

Die Autorin argumentiert in diesem Beitrag, dass für Smart Grids hohe Anforderungen an das Einspeisemanagement gestellt würden.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit dem Ineinandergreifen von § 16 Abs. 6 und § 6 Nr. 1 EEG 2009. Dabei behandeln sie insbesondere die Pflicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zur Ausstattung ihrer Anlage mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung, die eintritt, wenn die Anlage eine Leistung von 100 Kilowatt übersteigt.

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Aufsatz

Der Autor vergleicht zur Veranschaulichung das deutsche Stromnetz mit einer Autobahn, auf der große Mengen eingespeister Energie zu Netzengpässen ähnlich einem „Stau“ führen können.

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Aufsatz

Der Autor untersucht den von den Novellen des EnWG 2011 und des EEG 2012 vorgegebenen Rechtsrahmen für die Gewinnung von Wasserstoff/Methan durch Elektrolyse mit (Wind-)Strom. Zunächst wird der technische und energiewirtschaftliche Hintergrund dieser Energiespeichertechnologie einschließlich energiewirtschaftlicher Kosten-/Nutzenbetrachtung erklärt.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Neuregelungen des EEG 2012 für Solarstromanlagen vor.

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Aufsatz

In dem Beitrag widmen sich die Autoren der Frage des Netzsicherheitsmanagements, das angesichts des starken Wachstums von EEG-Stromerzeugungsanlagen samt deren spezifischen Einspeisecharakteristika und des zu langsam stattfindenden notwendigen Netzausbaus von steigender Bedeutung für die Netzsicherheit sei.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag verschiedene Lösungen zur technischen Umsetzung des § 6 EEG 2009 vor, demzufolge Anlagenbetreiberinnen und -betreiber verpflichtet sind, Anlagen, deren Leistung 100 kW übersteigt, mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung auszustatten, auf die der Netzbetreiber zu

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag verschiedene Lösungen zur technischen Umsetzung des § 6 EEG 2009 vor, demzufolge Anlagenbetreiberinnen und -betreiber verpflichtet sind, Anlagen, deren Leistung 100 kW übersteigt, mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung auszustatten, auf die der Netzbetreiber zu

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Aufsatz
Im EEG 2009 ist das Einspeisemanagement wesentlich ausführlicher geregelt als bisher. Doch die einzelnen Paragraphen lassen sich je nach Sichtweise unterschiedlich deuten. Konflikte zwischen Netzbetreibern und insbesondere Windmüllern scheinen vorprogrammiert.
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Aufsatz
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Änderungen zu vermelden sind. Der erste Teil beschäftigt sich insbesondere mit den Änderungen bei den allgemeinen Vorschriften, den Regelungen zum Netzanschluss sowie den neu eingeführten Instrumenten des Einspeisemanagements und der Direktvermarktung.
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Aufsatz
Neben einer verschärften Netzausbaupflicht und der fragwürdigen Pflicht zur Vergütung virtuellen Grünstroms bringt die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2009) auch einige positiv zu bewertende Regelungen für die Netzbetreiber mit sich. Besonders der geplante neue Wälzungsmechanismus und die Ermöglichung der Direktvermarktung von EEG-Strom geben den Netzbetreibern Grund zur Hoffnung.
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Aufsatz

Die Autorin geht in ihrem Beitrag zunächst auf die Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen zum Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (

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