Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob der Vergütungsanspruch der Anlagenbetreiberin aus §§ 16 Abs. 1, 66 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 i.V.m. mit dem Einspeisevertrag durch Aufrechnung gem. §§ 387, 389 BGB teilweise erloschen ist (hier: vernein
Der Autor zeigt für unterschiedliche Stromvermarktungsprodukte im Bereich der Regelenergie die jeweiligen mess- und kommunikationstechnischen Voraussetzungen für Biogasanlagen auf. Dazu werden in dem Beitrag zunächst die Grundlagen der Frequenzregelung sowie der Strombörse und ihre verschiedenen Produkte und anschließend die Produkte Primärregelenergie, Sekundärregelenergie und Minutenregelenergie des Regeleistungsmarkt sowie die Direktvermarktung erläutert. Dabei werden die jeweiligen technischen Voraussetzungen für Biogasanlagen bzgl.
Zu der Frage, ob entstehende Mehrkosten von 23,06 Prozent bei der Wahl eines anderen als dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt für den Netzbetreiber unter Inkaufnahme von Maßnahmen des Netzausbaus noch wirtschaftlich zumutbar sind (hier: bejaht. Die realisierte Variante sei die wirtschaftlich und technisch günstigste Anschlussstelle, obwohl sie in Luftlinie nicht die kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist. Jedoch habe der Anlagenbetreiber sein Recht zur Wahl eines anderen Netzverknüpfungspunktes nicht rechtsmissbräuchlich ausgeübt.
Zu der Frage, ob entstehende Mehrkosten von 25 Prozent bei der Wahl eines anderen als dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt für den Netzbetreiber bei der Durchführung von Maßnahmen zum Netzausbau noch wirtschaftlich zumutbar sind (hier: verneint).
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Problematik der hohen Variabilität bei der Kommunikation zwischen Wechselrichtern und Leitwarte ein.
Die Clearingstelle EEG hat am 15. Mai 2015 ihren Hinweis zu dem Thema „Netzverträglichkeitsprüfung“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss zur Konsultation vom 28. Mai 2013, die Stellungnahmen zur Konsultation, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbände und öffentlichen Stellen. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt.
Der Autor stellt den Stand der Diskussion zur technischen Harmonisierung der europäischen Netze vor und diskutiert die zunehmenden Anforderungen bezüglich Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen.
Zu der Frage, ob sich der Vergütungsanspruch eines PV-Anlagenbetreibers auf null verringert, solange er seiner Pflicht zur Vorhaltung einer technischen Vorrichtung nicht nachkommt (hier: bejaht.
Die vom Ökoinstitut im Auftrag der Agora Energiewende erstellte Studie »Erneuerbare-Energien-Gesetz 3.0« schlägt ein Konzept einer strukturellen EEG-Reform auf dem Weg zu einem neuen Strommarktdesign vor.
In seinem Beitrag geht der Autor auf die Nachrüstpflicht für Bestands-Blockheizkraftwerke (BHKW) im Zuge der Novellierung der Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) ein und untersucht den damit einhergehenden Aufwand, damit Bestands-Anlagen bei Frequenzschwankungen länger am Netz bleiben und somit das System stabilisieren können.
Der Autor diskutiert das Potential der Leistungselektronik von Photovoltaikanlagen zur Übernahme von systemstabilisierenden Funktionen wie Frequenz- und Spannungshaltung oder den Versorgungsaufbau nach einem Netzausfall. Die in modernen Wechselrichtern verbaute Leistungselektronik könne bereits vielfältige Systemdienstleistungen auf allen Spannungsebenen erbringen.
Der Beitrag untersucht die möglichen Auswirkungen von Kapazitätsmärkten auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach Meinung des Autors benachteiligten diese Windkraft- und PV-Anlagen. Er diskutiert, wie Stromverbraucher in den Strommarkt einbezogen werden könnten und wie die Stromversorgung sichergestellt werden könnte. Die verpflichtende Direktversorgung passe nicht zum heutigen Strommarkt.
Der Endbericht »Einführung von Smart Meter in Deutschland« (dena-Smart-Meter-Studie, s. Anhang) fasst die zentralen Ergebnisse der Studie »Analyse von Rolloutszenarien und ihrer regulatorischen Implikationen« zusammen.
Der Autor stellt Möglichkeiten und Herausforderungen vor, die sich bei der Echtzeitanalyse sehr großer Datenmengen aus der Anlagenüberwachung bei Windenergieanlagen ergeben. Leistungsfähige »data mining«-Methoden seien die Voraussetzung für prädikative Analysen, jedoch seien derzeit noch wenige Steuerungssysteme mit geeigneter Informationstechnik ausgestattet.
Der Autor setzt sich kritisch mit der gängigen Praxis der Ausschreibung von Nachrüstungen älterer Wechselrichter zur Frequenzhaltung durch die Netzbetreiber auseinander. Probleme ergäben sich für den Anlagenbetreiber u.a. bezüglich des Garantieerhalts.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 16. April 2014 in dem Verwaltungsverfahren zur Festlegung von Datenaustauschprozessen im Rahmen eines Energieinformationsnetzes (Strom) den Beschluss BK6-13-200 getroffen.
Festgelegt wird hierdurch die Datenübertragung, die nach § 12 Abs. 4 EnWG Marktteilnehmern an den Übertragungsnetzbetreiber erfolgt, damit diese ihrer Verantwortung für die Netzstabilität nachkommen können.
Die im Auftrag des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) und der Hannover Messe durch das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) erstellte Kurzstudie befasst sich mit den Möglichkeiten (Potenzialen) der Bereitstellung von Systemdienstleistungen - insbesondere der Regelleistungsbereitstellung -
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag das Potenzial der Bereitstellung von Blindleistung in Zusammenhang mit der Netzstabilisierung. Hierzu erläutert er zunächst die Entstehung von Blindleistung sowie deren positive und negative Auswirkungen auf das Stromnetz.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Entwicklungen auf dem Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2013. Er geht zunächst auf Stilllegungsverbote und die Netzreserve als Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemstabilität bei der Stromversorgung ein und erörtert sodann die Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) "Redispatch" (BK6-11-098 v. 30.10.2012) und "Redispatch Vergütung" (BK8-12-019 v. 30.10.2012).
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Verringerung der Einspeisevergütung gemäß § 17 Abs. 1 EEG 2012 bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 1 und 2 EEG 2012.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem Potenzial von Biogas im Bereich der Netzdienstleistungen und den Gründe für die Nichtausschöpfung. Er identifiziert die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen als Ursache, welche Biogasanlagenbetreiber verunsicherten. So sei juristisch bisher weder vollständig der Anlagenbegriff geklärt, noch die Auswirkungen von Anlagennachrüstungen auf den Inbetriebnahmezeitpunkt und somit auf die Vergütungshöhe des in der Anlage erzeugten Stroms ausreichend aufgearbeitet.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf technische Anforderungen - u.a. statische Spannungshaltung, dynamische Netzstützung und Zertifizierungspflicht - ein, die sich aus der "Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" (Mittelspannungsrichtlinie) des BDEW z. T. ab 1. Januar 2013 bzw. 2014 ergeben.
Ja, sofern man ein diesbezügliches Vertragsangebot des Netzbetreibers angenommen hat (evtl. ist auch ein mündlicher oder konkludenter Vertragsschluss möglich) und der dadurch geschlossene Vertrag wirksam ist.
PV-Anlagen sind mit bestimmten Einrichtungen zum ferngesteuerten Abregelung der Einspeiseleistung auszustatten bzw. nachzurüsten (vgl. »Welche technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG sind für PV-Anlagen zu beachten?«).
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Einbau digitaler Schutzrelaistechnik, die Anpassung und Erweiterung der digitalen Stationsleittechnik und der Einbau einer neuen Eigenbedarfsanlage als Erweiterungs- oder Umstrukturierungsmaßnahme eines Stromnetzes anzusehen sind.
Ergebnis: Bejaht.