Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine aktualisierte Fassung ihres Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement veröffentlicht.
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu entscheiden, ob für die Solaranlagen der Schiedsklägerinnen gemäß § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 das EEG 2012 in der am 31.
Der erste Teil der Energiewende (Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) in Deutschland sei geschafft, für die Erreichung der Ziele hinsichtlich der Reduzierung der CO2-Emissionen hingegen seien noch einige Anstrengungen erforderlich.
Sachverhalt: Die Beteiligte stellte als Bauträger 20 Reihenhäuser fertig, die durch ein von einem Dritten betriebenes BHKW mit Strom und Wärme beliefert werden. Dieses sowie alle Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation, der gemeinsame Zählerplatz sowie der Netzverknüpfungspunkt zum Netz der Beschwerdeführerin (Verteilnetzbetreiberin) wurden im Keller der Reihenhäuser Nr. 13 und 14 errichtet.
Im Aufsatz zeigt der Autor neue Chancen für Energieversorger und kommunale Unternehmen im Rahmen der zunehmenden Elektromobilität hinsichtlich des Mobilitätsverhalten der Bevölkerung und des Ersetzens von Privat-PKW durch Mobilitätsdienste auf. Hierbei geht er auch auf die Dunkelflaute, das Nutzen der mobilen Batteriespeicher der Elektrofahrzeuge und flexibles Laden ein.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Grundversorger gegenüber dem Betreiber einer Photovoltaikanlage unrechtmäßig einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) geltend mache, sofern kein Strombezug seitens des Betreibers erfolge.
Ergebnis: Bejaht.
Der Autor gibt einen Überblick über die Entwicklung des Regulierungs- und Netzrechts des Jahres 2017. Er legt dabei den Schwerpunkt auf die Entwicklung der Kostenregulierung der Netzbetreiber, die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und Netzanschluss und die Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen durch mehr Transparenz.
Der Autor bewertet die Förderungssystematik für die Errichtung von Ladesäulen für Elektromobile kritisch. Er bemängelt unter anderem, dass viele der derzeit realisierten Ladesäulen eine viel höhere Leistung böten, als die derzeit auf dem Markt befindlichen Elektromobile abrufen könnten und auf der anderen Seite die nicht berücksichtigte Problematik bei der Errichtung von Ladepunkten innerhalb von privaten Garagen oder Stellplätzen, welche aber gerade aufgrund der prioritär dort stattfindenen Ladung der Elektromobile in die Fördersystematik mitaufgenommen werden sollten.
Der Artikel berichtet von der flächendeckenden Kartierung der Sedimentverteilung in der Nordsee. Diese sollen die Umweltverträglichkeitsprüfungen für Windparks und Kabeltrassen vereinfachen. Bislang liegen hierfür nur überregionale Karten aus den 1980 Jahren vor.
Der Autor erläutert die Dringlichkeit des Netzausbaus für die Energiewende und geht auf bisherige Problematiken, insbesondere die Akzeptanz bei Bürgern ein. Er diskutiert die derzeitigen Vorhaben der Politik, die den Netzausbau beschleunigen sollen, sowie weitere Möglichkeiten die Akzeptanz zu fördern. Dabei bleibt er skeptisch, dass die Politik es schafft, die Akzeptanz und den Ausbau zu fördern.
Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz
Ecofys, Consentec und Becker Büttner Held (BBH) haben im April 2018 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Studie zur Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz veröffentlicht.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Übertragungsnetzbetreiber Anspruch auf die Fälligkeitszinsen auf die in den EEG-Jahresendabrechnungen für die Jahre 2014 und 2015 jeweils ausgewiesenen Nachzahlungsbeträge hat.
Ergebnis: Überwiegend bejaht.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. April 2018 den Beschluss BK6-16-166 bzgl.
Der Autor thematisiert eine Neustrukturierung der Stromnetzarchitektur in kleine, autonome Microgrids. Hierbei geht er auf Vorteile, aktuell vorhandene Hindernisse sowie die Relevanz sinkender Batteriepreise bei der Realisierung ein und stellt einige relevante Forschungsprojekte vor.
Der Autor erläutert die Relevanz des intelligenten Ladens von Elektrofahrzeugen für die Belastung des Stromnetzes bzw. dessen Nutzen für das Stromnetz. Er kritisiert hierbei, dass zwar entsprechnede Lösungen zur Verfügung ständen, die Regelwerke jedoch bisher keine Standards vorsähen.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Einspeisewillige den Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm daraus entstanden ist, dass der Netzbetreiber die aus § 9 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 erwachsende Verpflichtung zur Erweiterung der Netzkapazität verletzt hat.
Sofern es sich bei dem Speicher um eine fiktive EEG-Anlage handelt: Ja.
Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) verlangt von der Beklagten den Ersatz von Kosten für die Errichtung und Übertragung eines Leistungsschaltermessfeldes im Umspannwerk der Beklagten (zuständige Netzbetreiberin), die bei der Anbindung des Windparks an das Netz der Beklagten entstanden.
Leitsätze:
Die Autoren untersuchen die Möglichkeiten des Betriebs von Stromspeichern durch Verteilernetzbetreiber zum Zwecke der Netzdienlichkeit. Dafür analysieren sie das aktuelle Entflechtungsregime und die geplanten Änderungen durch das Winterpaket der Europäischen Kommission.
Sachverhalt: Zur Frage, ob Ersatzansprüche aufgrund der Abschaltung von Windenergieanlagen im Rahmen des Einspeisemanagements, insbesondere auf Zahlung des Bezugsstroms der Anlagen während der Abregelungen, geltend gemacht werden können.
Ergebnis: Verneint. Die Berufung wird zurückgewiesen.
Leitsatz: Zu den Voraussetzungen der Kriterien einer Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a lit. a und c EnWG.
Die Autorin gibt einen Überblick über den für die massentaugliche Elektromobilität notwendigen Ausbau der Ladesäulen und den aktuellen Markt. Hierbei geht sie auf die Nachfrage, die verschiedenen Ladetechnologien und die Netzstabilität ein.
Die im Jahr 2017 veröffentlichte Studie von Agora Energiewende und dem Institut du développement durable et des relations internationales (IDDRI) analysiert die wechselseitigen Rückkopplungen klima- und energiepolitischer Entscheidungen in Deutschland und Frankreich.
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des KWKG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B.