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Aufsatz
Gesetzesbezug: SysStabV

Der Autor setzt sich kritisch mit der gängigen Praxis der Ausschreibung von Nachrüstungen älterer Wechselrichter zur Frequenzhaltung durch die Netzbetreiber auseinander. Probleme ergäben sich für den Anlagenbetreiber u.a. bezüglich des Garantieerhalts.

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Aufsatz

Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 17. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum EEG-Rechtsverhältnis zwischen Anlagen- und Netzbetreibern, das am 20. März 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin veranstaltet wurde.

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Rechtsprechung– 010 O 313/13
Aktenzeichen: 010 O 313/13
Gesetzesbezug: EEG 2012 §§ 11, 12, BGB

Sachverhalt: Zu der Frage, ob dem Fotovoltaikanlagenbetreiber ein Anspruch auf Ersatz desjenigen Schadens zusteht, der ihm dadurch entstanden ist, dass der Netzbetreiber nicht sämtlichen Strom der Fotovoltaikanlage abgenommen hat, der von der Anlage hätte produziert werden können.

Ergebnis: Dem Grunde nach bejaht.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-200
Aktenzeichen: BK6-13-200

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 16. April 2014 in dem Verwaltungsverfahren zur Festlegung von Datenaustauschprozessen im Rahmen eines Energieinformationsnetzes (Strom) den Beschluss BK6-13-200 getroffen. 

Festgelegt wird hierdurch die Datenübertragung, die nach § 12 Abs. 4 EnWG Marktteilnehmern an den Übertragungsnetzbetreiber erfolgt, damit diese ihrer Verantwortung für die Netzstabilität nachkommen können.  

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Rechtsprechung– 3 O 560/13

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage Schadensersatz vom Netzbetreiber in Höhe der Summe der entgangenen Einspeisevergütung  aufgrund der Zahlungseinstellung wegen fehlendem Tonrundsteuerempfänger durch die sich geänderte Gesetzeslage verlangen kann, weil der Netzbetreiber seine Informations- und Hinweispflichten in diesem Falle verletzt habe. 

Ergebnis: Verneint.

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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2012

Die im Auftrag des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) und der Hannover Messe durch das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) erstellte Kurzstudie befasst sich mit den Möglichkeiten (Potenzialen) der Bereitstellung von Systemdienstleistungen - insbesondere der Regelleistungsbereitstellung -

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Aufsatz

Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die Frage, wie die Pflicht der Netzbetreiber zum »unverzüglichen« Netzanschluss bzw. Netzausbau auszulegen ist und wann Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber Schadensersatzansprüche bei nicht unverzüglich erfolgtem Netzanschluss bzw. Netzausbau geltend machen können. Er stellt in diesem Zusammenhang das Votum der Clearingstelle EEG - 2013/35 zur »Unverzüglichkeit des Netzanschlusses und der Kapazitätserweiterung« vor.

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Textfassung vom:

Die Richtlinie 2014/32/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (Messgeräterichtlinie oder MID-Richtlinie) wurde am 26. Februar 2014 erlassen und trat am 20. April 2016 in Kraft.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über energierechtliche Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsanwendung im Jahr 2013.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit den Leitlinien zur Anlagenverantwortlichkeit bei Servicearbeiten an Windenergieanlagen. Problematisch seien insbesondere die technischen Servicearbeiten durch computergesteuerten Fernzugriff. Infolgedessen könne der Anlagenverantwortliche die Gefahrenpotentiale für Vorgänge in der Anlage nicht einschätzen, obwohl er die Sicherheit aller daran beteiligten Mitarbeiter zu gewährleisten habe.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum sowohl den

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014

Die Autoren geben einen Überblick über die laufende Novelle des EEG zum EEG 2014. Dabei gehen sie unter anderem auf die verpflichtende Direktvermarktung, die Mengensteuerung, die Reduzierung der Belastung durch die EEG-Umlage sowie die erwarteten netzbezogenen Änderungen ein.

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Aufsatz

Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag das Potenzial der Bereitstellung von Blindleistung in Zusammenhang mit der Netzstabilisierung. Hierzu erläutert er zunächst die Entstehung von Blindleistung sowie deren positive und negative Auswirkungen auf das Stromnetz.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Dies richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

Die Beurteilung, ob eine Maßnahme noch unverzüglich erfolgte, bedarf der Klärung im jeweiligen Einzelfall. „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftest Zögern im Sinne von § 121 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach werden die Angaben der Parteien zu der Planung, den Arbeitsschritten, der Bestellung, den Lieferfristen und der Errichtung von netztechnischen Einrichtungen dahingehend gewürdigt, ob eine schnellere Erledigung möglich gewesen war und ob die Maßnahmen erforderlich waren.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja.

Erst das Netzanschlussbegehren führt dazu, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Anlagenbetreiberin bzw. -betreiber und Netzbetreiber entsteht sowie Rechte und Pflichten zu beachten sind.

Bitte lesen Sie auch die Häufigen Rechtsfragen

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Schiedsspruch 2014/4– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/4

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Partei zu 1 gegen die Partei zu 2 einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung (KWK-Bonus) aus § 27 Abs. 4 Nr. 3

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Entwicklungen auf dem Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2013. Er geht zunächst auf Stilllegungsverbote und die Netzreserve als Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemstabilität bei der Stromversorgung ein und erörtert sodann die Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) "Redispatch" (BK6-11-098 v. 30.10.2012) und "Redispatch Vergütung" (BK8-12-019 v. 30.10.2012).

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Studie
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die vom Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) erstellte Studie »Geschäftsmodell Energiewende« beschäftigt sich mit den Kosten der sog. Energiewende im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor und enhält eine Finanzierungsstrategie bis zum Jahr 2050.

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Rechtsprechung– 4 O 248/12
Aktenzeichen: 4 O 248/12

Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber Schadensersatz zuzüglich Zinsen für die Mehrkosten, die einem Biogasanlagenbetreiber aufgrund der Zuweisung an einen weiter entfernt liegenden Netzverknüpfungspunkt entstanden sind, zahlen muss. 

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– 010 O 114/13
Aktenzeichen: 010 O 114/13

Sachverhalt: Zu der Frage, ob § 9 Abs. 3 EEG 2009, wonach den Netzbetreiber bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit keine Pflicht zur Optimierung, Verstärkung oder zum Ausbau des Netzes trifft, auf die sich aus § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009 ergebende Anschlusspflic

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Aufsatz

Der Autor diskutiert in seinem Beitrag verschiedene Möglichkeiten für Betreiberinnen und Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen für den Verkauf von Strom in der Nachbarschaft. Dabei geht er u.a. auf Fragen der messtechnischen Erfassung bzw. des Messstellenbetriebs, der Organisationsform sowie der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) ein.

 

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Aufsatz

Die Autorin sieht Änderungsbedarf am Rechtsrahmen für den Einsatz von Stromspeichern und erläutert diesen in ihrem Beitrag. Problematisch sei hierbei beispielsweise, dass Stromspeicher, je nach Betriebsmodus wie Strombezugsanlagen oder Stromerzeugungsanlagen zu behandeln seien. Da die technischen und rechtlichen Normen jeweils nur an eine dieser Funktionen anknüpften, erhöhe sich hierdurch die Komplexität des Regulierungsrahmens.

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Verringerung der Einspeisevergütung gemäß § 17 Abs. 1 EEG 2012 bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 1 und 2 EEG 2012.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die vierte Ergänzung (Stand: Januar 2013) der Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Mittelspannungsrichtlinie)  ein und erläutert, welche Folgen sich daraus für Anlagenbetreiber und -hersteller ergeben sowie welche Übergangsfristen dabei zu beachten sind.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem Potenzial von Biogas im Bereich der Netzdienstleistungen und den Gründe für die Nichtausschöpfung. Er identifiziert  die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen als Ursache, welche Biogasanlagenbetreiber verunsicherten. So sei juristisch bisher weder vollständig der Anlagenbegriff geklärt, noch die Auswirkungen von Anlagennachrüstungen auf den Inbetriebnahmezeitpunkt und somit auf die Vergütungshöhe des in der Anlage erzeugten Stroms ausreichend aufgearbeitet.

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