Zu der Frage, ob der Netzbetreiber gem. § 5 Abs. 1 S.
Gesetzliche Vergütungsdauer von 20 Jahren
Der Vergütungsanspruch nach dem EEG besteht grundsätzlich für die Dauer von 20 Jahren beginnend ab der Inbetriebnahme der Anlage (vgl.
Das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) hat eine "Vorstudie zur Integration großer Anteile Photovoltaik in die elektrische Energieversorgung" veröffentlicht. Diese ist auf den Seiten des BSW-Solar abrufbar.
Das dritte Energiebinnenmarktpaket der EU und die Reform des deutschen Energiewirtschaftsrechts 2011
Die Autoren befassen sich mit der Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets der EU von 2009 in Deutschland. Dazu gehen sie auf den Umfang des Energiepakets, ausführlich auf die Änderungen im EnWG und auf die Änderungen im EEG ein.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. November 2011 den Beschluss BK6-10-208 zum Anspruch auf Netzzugang sowie einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt nach § 20 Abs. 1a und 1d EnWG mit folgendem Ergebnis gefasst:
In diesem Beitrag werden ausgewählte Neuregelungen des EnWG 2011 und des EEG 2012 sowie diesbezügliche Entscheidungen bzw. Festlegungen der BNetzA dargestellt und analysiert. Dabei geht der Autor auch auf offene Fragen und Folgen für die Praxis ein.
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die Eckpunkte des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) und unterzieht diese einer kritischen Analyse.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag verschiedene innovative Lösungen als Alternativen zum konventionellen Netzausbau vor, um den durch die sogenannte Energiewende ausgelösten Herausforderungen für Verteilnetze zu begegnen. Dazu betrachten sie u.a. Kommunikations- und Informationstechnologien, Spannungsregelung, Speicherung und Kabelstrecken und bewerten die jeweiligen Optimierungsvarianten.
Nein.
Die Anwendung der Regelung zum vergüteten Eigenverbrauch setzt voraus, dass die Solaranlage zumindest mittelbar an ein Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen ist. Eine nähere Begründung für das Erfordernis eines Netzanschlusses finden Sie in Abschnitt 3.1.4 der Empfehlung 2011/2/1.
Die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums von Ecofys Germany GmbH und Prognos AG erstellte Studie beschäftigt sich mit den Potenzialen der Wärmepumpe zum Lastmanagement im Strommarkt und zur Netzintegration von Erneuerbaren Energien und bewertet diese über eine gekoppelte Simulation von Gebäudesystemen mit dem Elektrizitätsversorgungssystem.
In diesem Beitrag wird das Gesetzpaket zur sogenannten Energiewende 2011 thematisiert, wobei auf den Atomausstieg, den Rechtsrahmen für Erneuerbare Energien (EEG 2012, Genehmigungsrecht für EE-Anlagen), das Energiewirtschaftsrecht (Auswirkung auf die Energienetze, den Netzbetrieb und die Netzbetreiber), Konzessionsverträge und -abgaben, geschlossene Verteilernetze und Kundenanlagen, Energielieferung und Verbraucherschu
Achtung: Änderungen durch das Inkrafttreten des Solarpakets I am 16. Mai 2024 sind in der nachfolgenden Antwort noch nicht berücksichtigt. Die Antwort wird derzeit aktualisiert.
Teilweise.
Nein, nicht immer.
Zu der Frage, ob die Pflicht des Netzbetreibers aus § 5 Abs. 1 EEG 2009 zum „unverzüglichen“ Netzanschluss bedeutet, dass der Netzbetreiber den Anschluss sofort nach Eingang des Anschlussverlangens vornehmen muss (hier: verneint. „Unverzüglich“, d.h. nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“ bedeute, dass dem Netzbetreiber eine nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessende Prüfungs- und Dispositionsfrist zustehe).
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die sogenannte 50,2-Hertz-Problematik. Diese sei auf eine veraltete DIN-Norm zurückzuführen, derzufolge PV-Wechselrichter bei Erreichen einer Netzfrequenz von 50,2 Hertz vom Netz abgetrennt werden, was nunmehr die Gefahr großräumiger Stromausfälle berge.
Leitsätze des Gerichts:
Die im Auftrag der vier Übertragungsnetzbetreiber (vertreten durch die EnBW Transportnetze AG), des Bundesverbandes für Solarwirtschaft (BSW) und des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Neuregelungen des EEG 2012 für Solarstromanlagen vor.
Der Autor weist auf die Änderung der Eichordnung (EichO 2011) von Juni 2011 hin und gibt diesbezüglich Hinweise und Praxistipps.
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (BGBl.
Sachverhalt: Das Gericht stellte sich der Frage, ob eine Anlagenbetreiberin den Ersatz der ihr entstandenen Kosten für Erdschluss-Kompensationsmaßnahmen für die Anbindung von zwei Windenergieanlagen an das Netz der Beklagten verlangen könne. Die Beklagte bedingte den Anschluss der Windenergieanlagen an die Durchführung der Maßnahmen, woraufhin die Anlagenbetreiberin ein Angebot zur Bereitstellung einer Erdschluss-Kompensationsanlage annahm.
Ergebnis: Bejaht.