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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein, dies ist nach derzeitiger Rechtslage nicht (mehr) möglich.

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Rechtsprechung– I-21 U 163/10
Aktenzeichen: I-21 U 163/10

Zu der Frage, ob die Verlegung einer Parallelleitung zu einer bestehenden Anschlussleitung eine vom Netzbetreiber geschuldete Verstärkung (Ausbau) des Netzes gem. §§ 9 Abs. 1, 5 Abs. 4 EEG 2009 darstellt (hier: bejaht).

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EnWG 2005, Europarecht

Durch das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 2011 (BGBl. I 2011, S. 1554) wird das EnWG 2005 zum 4.

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Politisches Programm

Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEG 2012

Im Anhang finden Sie

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Aufsatz

Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag die durch die Zunahme an EEG-Anlagen entstehenden Herausforderungen für Niederspannungsnetzbetreiber sowie die Technik und den ersten erfolgreichen Pilotversuch von regelbaren Ortsnetztrafos zur Entlastung der Niederspannungsnetze.

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Rechtsprechung– EnVR 34/10
Aktenzeichen: EnVR 34/10
Gesetzesbezug: ARegV, EnWG 2005, EnWG 2011

Zu der Frage, wie die Erlösobergrenzen nach § 25 ARegV berechnet werden (hier: der pauschalierte Investitionszuschlag gem. § 25 ARegV ist mit 1% pro Jahr anzusetzen und unterliegt keiner jährlichen Steigerung.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor beschreibt das "50,2-Hertz-Problem" und geht dabei auf den Nachrüstungsbedarf bei Wechselrichtern, freiwillige Übergangsregelungen sowie die Frage der Kostentragung ein.

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Rechtsprechung– I-21 U 94/10
Aktenzeichen: I-21 U 94/10

Zu der Frage, ob der richtige Verknüpfungspunkt gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 unter mehreren Verknüpfungspunkten in demselben Netz ermittelt werden kann (hier verneint: Der richtige Verknüpfungspunkt i.S.v.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 33
Der Autor stellt in seinem Beitrag beispielhaft einen Anlagenbetreiber vor, der die Eigenverbrauchsregelung des § 33 Abs. 2 EEG 2009 (Eigenverbrauch) in Anspruch nimmt. Dabei geht er auf dessen spezifische Erfahrungen u.a. hinsichtlich der messtechnischen Erfassung und den Maßnahmen zur Erhöhung des Eigenverbrauchanteils ein.
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Aufsatz

Die Autoren gehen auf den energierechtlichen Rahmen einer Implementierung von Smart Grids ein. Dabei wird zunächst eine Definition von Smart Grids formuliert, woraufhin die regulatorischen Voraussetzungen für Smart Grids erläutert werden.

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Aufsatz

Der Autor gibt einen Überblick über das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien und die wichtigsten Änderungen, die sich daraus für das EEG und das EEWärmeG ergeben.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011. Das Gesetz enthält insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009:

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Studie
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von der Consentec GmbH und der R2B EnergyConsulting GmbH durchgeführte Studie analysiert technische Integrationsanforderungen, erforderliche Anpassungen politischer Rahmenbedingungen und ökonomische Auswirkungen unterschiedlicher Anteile Erneuerbarer Energien (25 % bis 50 %) am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020.

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Rechtsprechung– VIII ZR 31/09
Aktenzeichen: VIII ZR 31/09

Leitsätze des Gerichts:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Beitrag widmet sich den Herausforderungen insbesondere im Kraftwerks- und im Netzbereich, die die Umstellung der elektrischen Energieversorgung auf weitestgehend erneuerbare Energieträger mit sich bringe. Dazu werden u.a. die Handlungsoptionen auf der Erzeugungsseite, der Netzausbau und Fragen der Systemdienstleistungen und Stabilität beleuchtet.
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Aufsatz

Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die seit dem 1.

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Aufsatz
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die dritte Ergänzung der Mittelspannungsrichtlinie seit 2009 ein, mit der der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf letzte technische Probleme in Hinblick auf die Einspeisung von Windstrom reagiert habe. Durch die flexiblere Mittelspannungsrichtlinie solle mehr Nutzen aus dem Windstrom im Netz gezogen werden. Die Anpassungen der Mittelspannungsrichtlinie seien auch für den Erhalt des SDL-Bonus relevant.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor geht in seinem Beitrag der Frage nach, welche Einsparungen durch den Einsatz sogenannter Smart Meter bei der Optimierung des Strombezugs bzw. des Eigenverbrauchs durch die Kundinnen und Kunden möglich sind.

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Rechtsprechung– 5 O 1342/10
Aktenzeichen: 5 O 1342/10

Zu der Frage, ob die Zurverfügungstellung einer im Netz vorhandenen Erdschlusskompensationsanlage zwecks Erdschlusskompensation der Anschlussanlage zwischen der Anlage und dem Netz des Netzbetreibers eine Maßnahme des Netzausbaus gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004 ist, deren Kosten der Netzbetreiber zu tragen hat (hier verneint).

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Hinweis 2011/6– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/6
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 66, SDLWindV

Die Clearingstelle EEG hat am 6.

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Rechtsprechung– 7 O 303/10

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber im Rahmen des Anschlusses einer Fotovoltaikanlage die Kosten für eine Trafostation auf dem Grundstück des Anlagenbetreibers und für eine Mittelspannungsleitung von der Trafostation bis zum Umspannwerk des Netzbetreibers tragen muss (hier: verneint.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ARegV, EnWG 2005

Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag, ob über die Anreizregulierungsverordnung (ARegV)  hinaus Instrumente zum Anreizen von Investitionen in den Ausbau der Stromübertragungsnetze erforderlich seien.

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Aufsatz

Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag freiwillige Abregelungsvereinbarungen (FAV) zur Erhöhung der Marktkonformität des deutschen Fördersystems der erneuerbaren Energien (EE).

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