Der Autor gibt einen Überblick über die sechs derzeit in Deutschland existierenden "Smart Grid" Modellprojekte.
Der Artikel beschreibt die Möglichkeiten von sogenannten „Smart Grids“ am Beispiel des Modellprojekts „Moma“ in Mannheim.
Eine Familie berichtet von Ihren Erfahrungen mit der Monitoring- und Steuerungslösung „Energiebutler“ bei einem stundengenauen Verbrauchstarif. Die neue Technik hätte zu einer deutlichen Senkung des Energieverbrauchs und der Kosten beigetragen. Angesprochen werden auch Themen wie Datenschutz und Kommunikationstechnik.
Im ersten Teil des Artikels wurde ein elektrisches Modell einer PV-Anlage aus Sicht des Niederspannungsnetzes vorgestellt, das mit dem Ziel entwickelt wurde, die Netzspannung unter Berücksichtigung von Stromeinspeisung von PV-Anlagen zu berechnen.
Der Beitrag geht darauf ein, wie sich der steigende Anteil von Stromeinspeisungen aus PV-Anlagen auf das Niederspannungsnetz auswirkt.
Der Beitrag stellt die Potenziale der Wasserkraft am Beispiel eines französischen Forschungs- und Entwicklungszentrums für Wasserkraft dar, in dem maßgeschneiderte Turbinen für diverse Anwendungsfälle - von kleinen Laufwasserkraftturbinen bis hin zu 900 MW Turbinen für Pumpspeicherkraftwerke - produziert werden. Hier werde davon ausgegangen, dass erst 30% des Potenzials der Wasserkraft weltweit ausgeschöpft sei.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit verschiedenen Kommunikationstechnologien, die seiner Auffassung nach eine Schlüsselrolle für die Etablierung der sogenannten Smart Grids übernehmen. Zu den neuen Anforderungen von Smart Grids gehörten dabei die verstärkte Verteilnetzautomatisierung, die aktive Laststeuerung sowie die erweiterte Messdatenerfassung. Der Fokus des Beitrags liegt dabei auf den Verteilnetzen, da im Bereich der Übertragungsnetze schon heute eine gute Kommunikationsinfrastruktur vorherrsche.
Der Artikel befasst sich mit „intelligenten“ Stromzählern, den sogenannten „Smart Metern“, die seit Anfang 2010 für Neubauten Pflicht seien. Diese informierten den Konsumenten über seinen Verbrauch, der entweder postalisch durch den Versorger, oder – soweit vorhanden – über das Internet mitgeteilt werde. Alternativ könne auch ein Display am Smart Meter selbst angebracht sein.
§ 6 Nr. 1 EEG 2009 knüpft für alle Neuanlagen sowie i.V.m. § 66 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 ab dem 1.
Die Autorin berichtet von der Gründung des Forums Netzintegration Erneuerbare Energien. Dieses habe sich zum Ziel gesetzt, den Netz- und Speicherausbau zu fördern.
In diesem Beitrag gehen die Autoren auf die Risikoinvestition bei einer Umstellung auf Smart Meter allgemein, das Investitionsrisiko auf Kundenseite und auf die gesetzlichen Hindernisse ein.
Die Autorin berichtet von der Fachtagung "Systemdienstleistungen in der Praxis" des Bundesverbands Windenergie, auf der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sowie Anlagenhersteller über rechtliche Aspekte und technische Lösungen diskutierten.
Während im ersten Teil des Artikels die neuen Anforderungen nach EEG 2009 an Windenergieanlagen (WEA) auf Mittelspannungsebene erläutert wurden, werden in diesem Beitrag die neuen Anforderungen an WEA auf der Hoch- und Hö
Anlagen, die vor dem 1. April 2011 in Betrieb genommen wurden, müssen die Anforderungen der SDLWindV nicht erfüllen.
Leitsatz des Gerichts:
Unter dem letzten Kalenderjahr im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor dem Angebot eines individuellen Netzentgelts zu verstehen.
Leitsatz des Gerichts:
Die »Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen« schreibt die Einrichtung nationaler Fördersysteme vor (vgl. die Artikel 2 k) und 3 der Richtlinie), überlässt die konkrete Ausgestaltung aber den Mitgliedstaaten (MS) der EU.
Das EEG 2009 (§§ 6, 29, 30, 64, 66) und die auf seiner Grundlage ergangene Verordnung zu Systemdienstleistungen bei Windkraftanlagen (SDLWindV) beinhalten neue technische Anforderungen und Vergütungstatbestände für Windenergieanlagen (WEA), die den Beitrag der WEA zur Netzstabilität e
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit den aufgrund der stark gestiegenen Einspeisung ins Netz durch Eigenerzeugungsanlagen im 30 kW Bereich für die Netzsicherheit notwendig gewordenen sogenannten selbsttätigen Schaltstellen. Dabei gehen sie auf die Anforderungen an solche selbsttätige Schnittstellen ein, die mit der DIN V
Ja.